Historisches Seminar wirbt 2,8 Millionen Euro EU-Mittel ein

Historisches Seminar der JGU wirbt 2,8 Millionen Euro an EU-Mitteln zur Nachwuchsförderung ein

Doktorandenausbildung zur Erforschung römischer Inschriften mit innovativem Praxisteil / Netzwerk aus acht europäischen Partnern bei EU-Auswahl erfolgreich

10.06.2020

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) hat in der aktuellen Auswahlrunde der Marie Skłodowska-Curie Innovative Training Networks (MSCA ITN) im EU-Rahmenprogramm Horizont 2020 in einem hochkompetitiven Verfahren gemeinsam mit sieben weiteren europäischen Partnern ein Netzwerk zur Doktorandenausbildung eingeworben. In den nächsten vier Jahren werden elf Doktoranden mit einem außerordentlich attraktiven und innovativen Praktikumsanteil im nicht-akademischen Bereich ausgebildet.

Dabei steht "CARMEN" als Akronym für "Communal Art – Reconceptualising Metrical Epigraphy Network", in dem Historiker, Philologen und Archäologen gemeinsam an der Erforschung von Dichtung als Teil der Alltagskultur der Römer arbeiten werden. Im Zentrum stehen römische Inschriften in Versform, die Carmina Epigraphica. Diese stehen auf Grabsteinen und anderen Monumenten und sind beredte Zeugnisse der sozialen Beziehungen, der Sprachentwicklung, aber auch der ästhetischen Vorstellungen in Rom und den Provinzen. Mit der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz und den Universitäten Trier, Dijon/Bourgogne, Sevilla, Wien, La Sapienza in Rom und der Universität des Baskenlandes sind hochkarätige Partner an dem Netzwerk beteiligt. Hinzu kommen eine Vielzahl weiterer Institutionen europaweit und im nördlichen Afrika, die sich aktiv in die Ausbildung der Doktorandinnen und Doktoranden einbringen. Prof. Dr. Marietta Horster, Althistorikerin an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz seit 2010, wird das ITN koordinieren.

"Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz hat sich erneut in einem EU-Auswahlverfahren durchgesetzt und gemeinsam mit europäischen Partnern ein innovatives Netzwerk zur Doktorandenausbildung eingeworben. Als Wissenschafts- und Kulturminister freue ich mich ganz besonders darüber, dass auch die Generaldirektion Kulturelles Erbe und die Universität Trier Teil des Forschungsprojekts sind. Ich gratuliere herzlich", so Prof. Dr. Konrad Wolf, rheinland-pfälzischer Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.

Corona-Pandemie: Prüfungsordnung für die Durchführung eines vorwiegend digitalen Semesters vom 8. Juni 2020 veröffentlicht

Unter https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/Coronasatzung_JGU_aktuell.pdf hat die JGU Mainz heute die für die Durchführung von Lehre und vor allem Prüfungen unter Pandemie-Bedingungen gültige und vom MWWK RLP genehmigte Prüfungsordnung ("Corona-Satzung - Teil-Rahmenprüfungsordnung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Durchführung eines vorwiegend digitalen Semesters vom 8. Juni 2020") veröffentlicht.

Corona-Pandemie: Veränderte Kursangebote der Psychotherapeutischen Beratungsstelle

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS) ihren Beratungsservice verändert. Sie können dort gerne von Montag bis Freitag von 8.00 - 10.00 und von 13.00 - 15.00 Uhr eine Nachricht per Mail (pbs@uni-mainz.de) oder telefonisch (06131-39 22312) hinterlassen. Die PBS ruft Sie so bald wie möglich zurück. Alle Beratungsgespräche finden aktuell telefonisch oder per Videochat über eine zertifizierte und kostenfreie Software statt.

Hier einige Flyer zum Programm im Sommer 2020:

Bitte nutzen Sie dieses unglaublich wertvolle Angebot, auch wenn es derzeit unter widrigen Bedingungen angeboten werden muss.

Corona School – Studentische Nachhilfelehrer*innen gesucht

Aufgrund der Schulschließungen standen und stehen Schülerinnen und Schüler mit Ihren Problemen häufig alleine dar. Deshalb haben sich einige Studenten zusammengeschlossen, um Schülerinnen und Schülern eine Plattform zu bieten, auf der ihnen geholfen wird: die "Corona School". Als Sprecher für die JGU fungiert nun unser Student Benjamin Pfannes, der dieses Projekt an der Universität bekannter machen möchte, weil natürlich jede helfende Hand gebraucht wird. Falls Sie eine Frage dazu haben, können Sie ihm jederzeit eine Mail schreiben (bpfannes@students.uni-mainz.de). Vielleicht können Sie auch die Information an Kommilitoninnen und Kommilitonen weiterleiten, die sich ggf. einbringen würden?

Corona-Pandemie: Online-Hackathon für alle Fachbereiche am 6. & 7. Mai

Die JGU hat entschieden, zusammen mit vielen anderen Hochschulen am Online-Hackathon des Hochschulforums Digitalisierung des Stifterverbandes am 6. & 7. Mai teilzunehmen. In Anlehnung an den Hackathon #WirVsVirus der Bundesregierung sollen Studierende Lösungen für Probleme rund um die Digitalisierung an Hochschulen und speziell für das digitale Sommersemester entwickeln. Dabei geht es, anders als das Wort Hackathon vielleicht vermuten lassen würde, nicht nur um technologische Lösungen, die programmiert werden, sondern auch um Prozesse, Konzepte und Strategien.

Alle Informationen sowie die Anmeldung finden Sie unter https://www.eventbrite.de/e/online-hackathon-wir-hacken-das-digitale-sommersemester-registrierung-103314402158. Auf der Facebok-Seite der JGU finden sich außerdem die Informationen zum Teilen.

Challenges können unter https://www.eventbrite.de/e/online-hackathon-wir-hacken-das-digitale-sommersemester-registrierung-103314402158 eingereicht werden. Hier findet man auch viele weitere Informationen zu den verschiedenen Rollen.

Der Career Service, der den Hackathon unterstützt, würde sich freuen, wenn viele verschiedene Bereiche und Studierende sich mit Challenges am Hackathon beteiligen, und steht für Rückfragen gerne unter career@uni-mainz.de oder Tel. +49 6131 39-28609 zur Verfügung. Wenn Sie Challenges einreichen, freuen wir uns außerdem über eine kurze Nachricht, damit wir einen Überblick haben, welche Challenges von der JGU kommen.

Das Team des Career Service

Rosanna Götz | Martin Becker | Magdalena Palka | Dennis Voll | Nadine Meisenheimer

Career Service - Zentrale Studienberatung
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
55099 Mainz

Tel: +49 6131 39-28609
Fax: +49 6131 39-25004
career@uni-mainz.de
www.career.uni-mainz.de

Corona-Pandemie: Offene Fragen zu Prüfungen aus dem WS 2019-20, Teil I

Es sind noch nicht alle offenen Fragen zu Prüfungen geklärt, die im WS 2019-20 hätten stattfinden sollen. Einiges haben wir hier schon veröffentlicht, ebenso andere Einrichtungen der Universität - Links folgen unten. Wir müssen Regelungen nun wenigstens schrittweise veröffentlichen. Dazu gehört der folgende Beschluss des Prüfungsausschusses Geschichte von dieser Woche:

In Anlehnung an die Empfehlung der Hochschulleitung beschließt der Prüfungsausschuss (einstimmig) „die Teilnahme an nachzuholenden Prüfungen aus dem WS 2019/2020 als nichtverpflichtend zu regeln“ (Kurzprotokoll des Dekanegesprächs vom 17.04.2020). Dies bezieht sich auch auf die Wiederholungsprüfungen bei Prüfungs- und Studienleistungen und gilt nur im SoSe 2020 wegen der pandemiebedingten Krisensituation. Eine Teilnahme an den Prüfungen steht den Studierenden auch im SoSe 2020 offen und wird über die Prüfungsanmeldung geregelt.

Hier Links zu weiteren Hinweisen:

Corona-Pandemie: Finanzielle Herausforderungen für Studierende

Viele Studierende sind durch die Corona-Krise derzeit in einer schwierigen finanziellen Situation: Ihre ohnehin prekären Jobs sind weggebrochen, und BAföG und Unterhalt haben bisher vielleicht schon kaum gereicht, die Lebenshaltungskosten zu decken. Hinzu kommt, dass Unsicherheit herrscht, wie das Studium fortgesetzt werden kann und ob sich Verzögerungen ergeben. Hilfe für Studierende ist zwar derzeit Gegenstand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, aber eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Die Bundesregierung erklärte sich bereit, zinslose Darlehen zu ermöglichen, aber einige Länderregierungen und die Studierendenwerke fordern weitergehende Hilfen. Auch die Strukturen für die Abwicklung sind noch unklar (Stand: 20. April 2020).

Wir möchten hier einige Hinweise geben, die Ihnen vielleicht weiterhelfen können. Auch stellen wir Ihnen gerne u.U. notwendige Bescheinigungen aus. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau Dr. Freia Anders: anders@uni-mainz.de.

Das Bündnis Soforthilfe für (in finanzielle Notlagen geratene) Studierende fordert 3000 € Soforthilfe. Diese Petition können Sie weiterhin unterstützen:

Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, sollen zumindest keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn sich Lehrangebote verschieben, sind allerdings auch verpflichtet, Online-Lernangebote wahrzunehmen. Die Studentenwerke empfehlen, einen neuen Antrag zu stellen, falls das Studium Corona-bedingt nicht rechtzeitig beendet werden kann. Zudem kann sich ein neuer Antrag lohnen, falls die Eltern aktuell weniger verdienen. Regelungen im Einzelnen, auch für das Auslandsstudium, finden Sie unter:

Zum Bafög, aber auch zu weitergehenden Möglichkeiten, die schwierige Ausbildungssituation zu überbrücken, ist die Seite der DGB-Jugend sehr hilfreich:

In einigen Bundesländern haben die Studierendenwerke Programme zur sofortigen finanziellen Unterstützung in Notlagen aufgelegt, in Rheinland-Pfalz bisher nicht. Wenden Sie sich aber trotzdem an die Hilfefonds des Studierendenwerks:

Das BMBF hat kürzlich verlauten lassen, dass Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die aufgrund der aktuellen Situation ihr eigenes Einkommen aus Nebenjobs verlieren, Anspruch auf Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Wohngeld) haben können, diese aber später zurückzahlen sollen. Normalerweise sind eingeschriebene Studierende nicht berechtigt, sondern müssten ihr Studium hierfür unterbrechen. Zwar sind bisher keine Weisungen zur entsprechenden Umsetzung bekannt, aber: Ein Antrag kann nicht schaden!


UPDATE, 27.04.2020

Der Hildegardis-Verein hat sein Darlehensprogramm um eine Corona-Soforthilfe erweitert, ein besonderes Angebot für all diejenigen, die in diesen Wochen ein zinsloses Darlehen gut gebrauchen können. Wie auch bei anderen Darlehen fördert der Hildegardis-Verein Frauen fächerübergreifend und unabhängig von der Nationalität. Voraussetzung ist, dass die Studentinnen einer christlichen Konfession angehören. Informationen dazu unter: https://www.hildegardis-verein.de/corona-soforthilfe.html.


UPDATE, 07.05.2020

Bei der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek am 28. April präsentierten Finanzhilfe für Studierende handelt es sich um die Möglichkeit, ab dem 8. Mai bei der staatlichen Förderbank KfW ein zunächst zinsloses Darlehen von bis zu 650 Euro im Monat zu beantragen. Sowohl laufende KfW-Studienkredite als auch neue Anträge sollen für inländische Studierende bis Ende März kommenden Jahres zinslos bleiben. Ausländische Studentinnen und Studenten können den Kredit ab Juli erhalten. Zudem sind 100 Millionen Euro für Nothilfefonds angekündigt, nach denen in Härtefällen 3 Monate lang je 500€ ausgezahlt werden können, wenn das Geld reicht. Eine wichtige studentische Stellungnahme dazu finden Sie hier:

Corona-Pandemie: Neue Informationsseiten zu Corona für Studierende

Die Seiten zu Corona für Bewerber*innen, Erstsemester und Studierende auf dem Portal Studium sind nun online: www.studium.uni-mainz.de/corona. Die ZSB hat diese mit Unterstützung des Studierendenservice, der Abteilung Internationales, des JOGU-StINe-Services und der Psychotherapeutischen Beratungsstelle erstellt und aktualisiert sie regelmäßig.

Corona-Pandemie: Umgang mit den Sprachanforderungen in B.A., B.Ed., M.A. und M.Ed.

Durch die Absage der staatlichen Ergänzungsprüfung (Latinum) und unserer eigenen Sprachklausuren ist der fristgerechte Nachweis der Sprachanforderungen für viele unserer Studierenden zum Sommersemester 2020 nicht möglich.

Nach Rücksprache mit dem Studierendensekretariat und der Abteilung Studium und Lehre gelten deshalb für das Sommersemester 2020 folgende, in unserer Perspektive maximal studierendenfreundliche Abweichungen, die allerdings einmalig und nur für die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie gültig sind:

Fallgruppe 1: Studierende, die zum Sommersemester 2020 im 6. FS B.Ed. Geschichte und höher eingeschrieben sind.

Für diese Studierenden wird die Nachweispflicht pauschal um ein Semester verlängert. Das gilt auch für alle Studierenden, die einen Fachwechselantrag auf ein anderes Fach gestellt hatten, aber schon auf die Latinumsprüfung angemeldet waren, um den Fachwechsel so nach abwenden zu können. Das Studierendensekretariat wird sich an die entsprechenden Studierenden wenden (Anmeldelisten zur staatlichen Ergänzungsprüfung im März 2020 lagen uns vor).

Fallgruppe 2: Studierende, die derzeit in einem anderen Fach studieren, weil sie den Sprachnachweis im B.Ed. nicht rechtzeitig geführt haben, bei denen aber ein Fachwechselantrag zurück ins Fach Geschichte zum Sommersemester 2020 vorliegt - und die auf die staatliche Ergänzungsprüfung im März 2020 angemeldet waren.

Diese Studierenden werden unter Vorbehalt der Vorlage des Sprachnachweises bis zum 30.09.2020 für das Sommersemester 2020 einmalig zurück ins Fach Geschichte eingeschrieben.

Fallgruppe 3: Studierende, die sich auf M.A. oder M.Ed. beworben haben und zugleich auf die staatliche Ergänzungsprüfung im März 2020 angemeldet waren, weil die Einschreibung das erfordert.

Diese Studierenden können nicht in den M.A. oder M.Ed. eingeschrieben werden, weil es hier keine Ermessensspielräume gibt. Das Latinum ist eine "harte" Einschreibevoraussetzung. Allerdings gehen wir einmalig und nur zur Vermeidung unötiger Härten in der Zulassung zu vorgezogenen Masterveranstaltungen weiter als bisher: Normalerweise setzt dieser vorgezogene Besuch das Latinum voraus. Davon weichen wir zum Sommersemester in folgenden Lehrveranstaltungen ab: alle Vorlesungen, alle Übungen, alle Veranstaltungen des Aufbaumoduls "Längsschnitt/Internationale Geschichte". Ebenfalls vorgezogen werden können (sofern es dazu ein Angebot gibt, das Praxis-/Profilmodul (M.A.) [gilt z.B. auch für ehrenamtliches und auch bezahltes Engagement im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie und viele andere derzeit denkbare Engagements], das Studium generale (M.A.) und auch die digital angebotenen Vorlesungen anderer Fächer im Modul Zweig- und Nachbarwissenschaften (M.A.) [hierfür braucht es dann aber - abweichend zu sonst - eine Jogustine-Anmeldung über die Studienbüros der anderen Fächer, da Sie sonst keinen Zugriff auf die digitale Verfügbarmachung haben werden). In epochalen Aufbaumodulen ist auch der vorgezogene Besuch von Hauptseminaren möglich; zusätzlich zur Rücksprache mit der Studienfachberatung ist hier jedoch auch die Rücksprache mit dem Lehrenden notwendig, ebenso wie das Beachten etwaiger Spracherwartungen.

Fallgruppe 4: Studierende im B.A. Kernfach Geschichte und im M.A. Geschichte, die den Sprachnachweis für die Anmeldung des Aufbaumoduls brauchen.

Diese Studierenden werden ähnlich wie ihre Kommiliton*innen in Fallgruppe 3 behandelt: Sie dürfen das Aufbaumodul anmelden, müssen aber den Sprachnachweis bis zum Abschluss des Bachelorstudiums weiter nachliefern; im M.A. gilt: Vorlesungen und Übungen dürfen im Aufbaumodul angemeldet werden (ein Hauptseminar auch im Längsschnittmodul, dort auch die Vorlesung). In epochalen Aufbaumodulen ist auch der vorgezogene Besuch von Hauptseminaren möglich; zusätzlich zur Rücksprache mit der Studienfachberatung ist hier jedoch auch die Rücksprache mit dem Lehrenden notwendig, ebenso wie das Beachten etwaiger Spracherwartungen. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das "Lehrangebot Geschichte".


Sofern Sie weitere Konstellationen sehen, die wir hier nicht ansprechen, mailen Sie das bitte gleich an Dr. Andreas Frings, afrings@uni-mainz.de.

Etwaige weitere Aktualisierungen werden wir hier in diesem Blogpost veröffentlichen.