Corona-Pandemie: Finanzielle Herausforderungen für Studierende

Viele Studierende sind durch die Corona-Krise derzeit in einer schwierigen finanziellen Situation: Ihre ohnehin prekären Jobs sind weggebrochen, und BAföG und Unterhalt haben bisher vielleicht schon kaum gereicht, die Lebenshaltungskosten zu decken. Hinzu kommt, dass Unsicherheit herrscht, wie das Studium fortgesetzt werden kann und ob sich Verzögerungen ergeben. Hilfe für Studierende ist zwar derzeit Gegenstand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, aber eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Die Bundesregierung erklärte sich bereit, zinslose Darlehen zu ermöglichen, aber einige Länderregierungen und die Studierendenwerke fordern weitergehende Hilfen. Auch die Strukturen für die Abwicklung sind noch unklar (Stand: 20. April 2020).

Wir möchten hier einige Hinweise geben, die Ihnen vielleicht weiterhelfen können. Auch stellen wir Ihnen gerne u.U. notwendige Bescheinigungen aus. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau Dr. Freia Anders: anders@uni-mainz.de.

Das Bündnis Soforthilfe für (in finanzielle Notlagen geratene) Studierende fordert 3000 € Soforthilfe. Diese Petition können Sie weiterhin unterstützen:

Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, sollen zumindest keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn sich Lehrangebote verschieben, sind allerdings auch verpflichtet, Online-Lernangebote wahrzunehmen. Die Studentenwerke empfehlen, einen neuen Antrag zu stellen, falls das Studium Corona-bedingt nicht rechtzeitig beendet werden kann. Zudem kann sich ein neuer Antrag lohnen, falls die Eltern aktuell weniger verdienen. Regelungen im Einzelnen, auch für das Auslandsstudium, finden Sie unter:

Zum Bafög, aber auch zu weitergehenden Möglichkeiten, die schwierige Ausbildungssituation zu überbrücken, ist die Seite der DGB-Jugend sehr hilfreich:

In einigen Bundesländern haben die Studierendenwerke Programme zur sofortigen finanziellen Unterstützung in Notlagen aufgelegt, in Rheinland-Pfalz bisher nicht. Wenden Sie sich aber trotzdem an die Hilfefonds des Studierendenwerks:

Das BMBF hat kürzlich verlauten lassen, dass Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die aufgrund der aktuellen Situation ihr eigenes Einkommen aus Nebenjobs verlieren, Anspruch auf Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Wohngeld) haben können, diese aber später zurückzahlen sollen. Normalerweise sind eingeschriebene Studierende nicht berechtigt, sondern müssten ihr Studium hierfür unterbrechen. Zwar sind bisher keine Weisungen zur entsprechenden Umsetzung bekannt, aber: Ein Antrag kann nicht schaden!


UPDATE, 27.04.2020

Der Hildegardis-Verein hat sein Darlehensprogramm um eine Corona-Soforthilfe erweitert, ein besonderes Angebot für all diejenigen, die in diesen Wochen ein zinsloses Darlehen gut gebrauchen können. Wie auch bei anderen Darlehen fördert der Hildegardis-Verein Frauen fächerübergreifend und unabhängig von der Nationalität. Voraussetzung ist, dass die Studentinnen einer christlichen Konfession angehören. Informationen dazu unter: https://www.hildegardis-verein.de/corona-soforthilfe.html.


UPDATE, 07.05.2020

Bei der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek am 28. April präsentierten Finanzhilfe für Studierende handelt es sich um die Möglichkeit, ab dem 8. Mai bei der staatlichen Förderbank KfW ein zunächst zinsloses Darlehen von bis zu 650 Euro im Monat zu beantragen. Sowohl laufende KfW-Studienkredite als auch neue Anträge sollen für inländische Studierende bis Ende März kommenden Jahres zinslos bleiben. Ausländische Studentinnen und Studenten können den Kredit ab Juli erhalten. Zudem sind 100 Millionen Euro für Nothilfefonds angekündigt, nach denen in Härtefällen 3 Monate lang je 500€ ausgezahlt werden können, wenn das Geld reicht. Eine wichtige studentische Stellungnahme dazu finden Sie hier:

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Corona-Krise

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert