Zielsetzung
Lehrprojekte sind besondere Konzepte und Veranstaltungen im Zusammenhang von Studium und Lehre. Deren Förderung zielt – im Zusammenspiel mit anderen Lehrförderprojekten – auf eine Verbesserung der Lehre für die Studierenden, aber auch auf eine Aufwertung der Tätigkeit der Lehrenden. Die Förderung konzentriert sich auf aufwändige und innovative Lehrkonzepte, die im Idealfall Modellcharakter haben, so dass die Erfahrungen in die reguläre Lehre fließen bzw. das Projekt verstetigt werden kann.
Im Einzelnen sollen mit der Förderung von Lehrprojekten folgende Ziele verfolgt werden:
- Studierendenperspektive: Die Perspektive der Studierenden und die Orientierung am Kompetenzerwerb sollen im Vordergrund stehen. Dies bedeutet etwa, dass Maßnahmen der Aktivierung der Studierenden, forschendes und kooperatives Lernen besonders gefördert werden sollen.
- Integration/Vernetzung/Koordination: Bislang getrennte Teilbereiche (z.B. unterschiedliche Lehrveranstaltungen, Studium und Praktika, verschiedene Teildisziplinen innerhalb eines Studiengangs) sollen besser aufeinander abgestimmt oder miteinander verzahnt werden.
- Berufspraktische Orientierung/Gesellschaftlicher Bezug: Den Studierenden soll in den und durch die Lehrveranstaltungen eine Hilfe bei der Orientierung auf eine spätere berufliche Tätigkeit angeboten oder ermöglicht werden. Wünschenswert ist ein Bezug auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen.
- Nachwuchsförderung: Studierende sollen an Lehr-, Verwaltungs-, Forschungs- und kon-zeptionelle Aufgaben herangeführt werden, um die dabei erworbenen Qualifikationen sowohl in einer weiteren wissenschaftlichen als auch in einer außeruniversitären beruflichen Laufbahn einsetzen zu können.
- Förderung von Kreativität und Wissenschaftlichkeit der Lehre: Lehrprojekte sind als Chance zu verstehen, die vor allem durch die Prüfungsordnungen der neuen Studiengänge starrer gewordenen Curricula inhaltlich und methodisch zu bereichern.
Kriterien
Aus diesen Zielen lassen sich konkretere Kriterien für die Bewilligung von Lehrprojekten ableiten. Diese sind jedoch nicht starr als Ausschlusskriterien gemeint, sondern dienen der Orientierung bei der einzelfallbezogenen Beurteilung der Projektanträge:
- Modellcharakter: Die Projektanträge sollen Überlegungen enthalten, inwieweit und unter welchen Bedingungen die Erfahrungen des Lehrprojekts für eine Verstetigung genutzt werden könnten.
- Innovation: Die Projekte können sowohl der Weiterentwicklung etablierter als auch der Erprobung neuer Lehrformen dienen.
- Breitenwirkung: Mit dem Lehrprojekt sollen möglichst viele Studierende eines Studiengangs von der Innovation profitieren.
- Berufspraktische Orientierung: Eine besondere Förderung sollen Projekte erhalten, durch die eine Verbindung von forschungsorientierter Lehre mit berufspraktischer Orientierung gelingt und damit Bezüge zwischen Studium und späterer Berufstätigkeit hergestellt werden. Berücksichtigung spezifischer Lehr- und Lernsituationen: Gefördert werden Lehrprojekte, in denen neue Formen des Umgangs mit spezifischen Lehr-Lern-Situationen (z.B. große Gruppen, Prüfungsvorbereitung) erprobt werden.
- Verwendung der Mittel: Die Mittel sollen zum größten Teil in die Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften bzw. Tutorinnen und Tutoren fließen. Sachmittel sollen nur in Ausnahmefällen und zu geringem Anteil finanziert werden.
Antragstellung und Verfahren der Projektförderung
Eingereicht werden können zum einen Schwerpunktprojekte, die sich auf eine gesonderteAusschreibung eines Schwerpunktes beziehen. Das Schwerpunktthema der diesjährigen Ausschreibung lautet Kompetenzorientierte Lehre – the shift from teaching to learning. Prämiert werden sollen damit bspw. Modelle, die sich mit der Förderung von Schlüsselkompetenzen beschäftigen oder Projekte, die sich kompetenzorientiertem Prüfen widmen. Zum anderen können Lehrprojekte außerhalb des Schwerpunktes eingereicht werden, für die thematischkeine Vorgaben bestehen.
Die Höchstfördersumme
- für ein Schwerpunktprojekt beträgt insgesamt bis zu 60.000 Euro,
- für ein einzelnes Lehrprojekt insgesamt bis zu 15.000 Euro.
Die Projekte sollten eine maximale Förderlaufzeit von zwei Jahre haben.
Für die Antragstellung ist Folgendes zu beachten:
- Das Deckblatt sollte folgende Angaben aufweisen:
- Titel des Projektes
- Auskunft darüber, ob es sich um die Beantragung eines Schwerpunktprojektes oder eines einzelnen Projektes handelt
- Kontaktdaten der Antragsteller/in(nen)
- beantragte Fördersumme
- Förderlaufzeit
- Abrechnungsobjekt und Kostenstelle, zugunsten derer die Förderung erfolgen soll.
- Die Anträge sollten einen Umfang von zehn Seiten (Schrift: 12pt Times New Roman,Abstand 1,5 Zeilen) nicht überschreiten.
- Sie sollten einen hohen Konkretisierungsgrad haben und entsprechende Angabe zur Verwendung des Preisgeldes aufweisen.
- Den Fachbereichen steht es frei, mehrere Anträge zu stellen.
- Schwerpunktprojekte müssen vom jeweiligen Fachbereichsrat bewilligt und mit einer Stellungnahme versehen werden.
- Einzelne Lehrprojekte müssen über das jeweilige Dekanat beantragt werden.
- Bitte heften Sie die Anträge nicht.
- Die Anträge sind in einfacher Ausführung schriftliche bis zum 30.05.2011 an den Präsidenten der JGU zu richten.
Über die Anträge entscheidet der ZQ-Senatsausschuss.
Nach Abschluss der Förderung ist ein Bericht zum Projekt vorzulegen, der über die Mittelverwendung informiert und Perspektiven zur Verstetigung des Projekts oder zur Verwendung und Umsetzung der gemachten Erfahrungen aufzeigt.
Wünschenswert ist die fachbereichs- und universitätsöffentliche Kommunikation über geförderte Lehrprojekte.
Die geförderten Projekte werden voraussichtlich Anfang Juli 2011 feststehen.