Ausschreibung 2010: Innovative Lehrprojekte an der JGU (für alle Fächer und Fachbereiche)

Zielsetzung

Lehrprojekte sind besondere Konzepte und Veranstaltungen im Zusammenhang von Studium und Lehre. Deren Förderung zielt - im Zusammenspiel mit anderen Lehrförderprojekten - auf eine Verbesserung der Lehre für die Studierenden, aber auch auf eine Aufwertung der Tätigkeit der Lehrenden. Die Förderung konzentriert sich auf aufwändige und innovative Lehrkonzepte, die im Idealfall Modellcharakter haben, so dass die Erfahrungen in die reguläre Lehre fließen bzw. das Projekt verstetigt werden kann.

Im Einzelnen sollen mit der Förderung von Lehrprojekten folgende Ziele verfolgt werden:

  • Studierendenperspektive: Die Perspektive der Studierenden und die Orientierung am Kompetenzerwerb sollen im Vordergrund stehen. Dies bedeutet etwa, dass Maßnahmen der Aktivierung der Studierenden, forschendes und kooperatives Lernen besonders gefördert werden sollen.
  • Integration/Vernetzung/Koordination: Bislang getrennte Teilbereiche (z.B. unterschiedliche Lehrveranstaltungen, Studium und Praktika, verschiedene Teildisziplinen innerhalb eines Studiengangs) sollen besser aufeinander abgestimmt oder miteinander verzahnt werden.
  • Berufspraktische Orientierung/Gesellschaftlicher Bezug: Den Studierenden soll in den und durch die Lehrveranstaltungen eine Hilfe bei der Orientierung auf eine spätere berufliche Tätigkeit angeboten oder ermöglicht werden. Wünschenswert ist ein Bezug auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen.
  • Nachwuchsförderung: Studierende sollen an Lehr-, Verwaltungs-, Forschungs- und kon-zeptionelle Aufgaben herangeführt werden, um die dabei erworbenen Qualifikationen sowohl in einer weiteren wissenschaftlichen als auch in einer außeruniversitären beruflichen Laufbahn einsetzen zu können.
  • Förderung von Kreativität und Wissenschaftlichkeit der Lehre: Lehrprojekte sind als Chance zu verstehen, die vor allem durch die Prüfungsordnungen der neuen Studiengänge starrer gewordenen Curricula inhaltlich und methodisch zu bereichern.

Kriterien

Aus diesen Zielen lassen sich konkretere Kriterien für die Bewilligung von Lehrprojekten ableiten. Diese sind jedoch nicht starr als Ausschlusskriterien gemeint, sondern dienen der Orientierung bei der einzelfallbezogenen Beurteilung der Projektanträge:

Modellcharakter: Die Projektanträge sollen Überlegungen enthalten, inwieweit und unter welchen Bedingungen die Erfahrungen des Lehrprojekts für eine Verstetigung genutzt werden könnten.

Innovation: Die Projekte können sowohl der Weiterentwicklung etablierter als auch der Erprobung neuer Lehrformen dienen.

Breitenwirkung: Mit dem Lehrprojekt sollen möglichst viele Studierende eines Studiengangs von der Innovation profitieren.

Berufspraktische Orientierung: Eine besondere Förderung sollen Projekte erhalten, durch die eine Verbindung von forschungsorientierter Lehre mit berufspraktischer Orientierung gelingt und damit Bezüge zwischen Studium und späterer Berufstätigkeit hergestellt werden. Berücksichtigung spezifischer Lehr- und Lernsituationen: Gefördert werden Lehrprojekte, in denen neue Formen des Umgangs mit spezifischen Lehr-Lern-Situationen (z.B. große Gruppen, Prüfungsvorbereitung) erprobt werden.

Verwendung der Mittel: Die Mittel sollen zum größten Teil in die Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften bzw. Tutorinnen und Tutoren fließen. Sachmittel sollen nur in Ausnahmefällen und zu geringem Anteil finanziert werden.

Antragstellung und Verfahren der Projektförderung

Der jährliche Förderbetrag für Lehrprojekte beläuft sich

  • im ersten Jahr auf 120.000 Euro,
  • ab dem zweiten Jahr auf 240.000 Euro pro Jahr.

Bis zur Hälfte dieser Fördersummen ist für Schwerpunktprojekte vorgesehen, die sich auf eine gesonderte Ausschreibung eines Schwerpunktes beziehen. Das Schwerpunktthema der diesjährigen Ausschreibung ist: "Lehre an einer Massenuniversität: Lehrveranstaltungen mit überproportional großen Studierendengruppen." Für Lehrprojekte außerhalb des Schwerpunktes bestehen keine thematischen Vorgaben.

Die Höchstfördersumme

  • für ein Schwerpunktprojekt beträgt bis zu 60.000 Euro pro Jahr,
  • für ein einzelnes Lehrprojekt bis zu 15.000 Euro pro Jahr.

Für die Antragstellung ist Folgendes zu beachten:

  • Die Anträge sollten einen Umfang von zehn Seiten (Schrift: 12pt Times New Roman, Abstand 1,5 Zeilen) nicht überschreiten.
  • Sie sollten einen hohen Konkretisierungsgrad haben und entsprechende Angabe zur Verwendung des Preisgeldes aufweisen.
  • Es sollte aus dem Antrag hervorgehen, ob es sich um die Beantragung eines Schwerpunktprojektes oder eines einzelnen Projektes handelt.
  • Bitte heften Sie die Anträge nicht.
  • Bitte geben Sie das Abrechnungsobjekt und die Kostenstelle an, zugunsten derer die Förderung erfolgen soll.
  • Schwerpunktprojekte müssen vom jeweiligen Fachbereichsrat bewilligt und mit einer Stellungnahme versehen werden.
  • Einzelne Lehrprojekte müssen über das jeweilige Dekanat beantragt werden.
  • Den Fachbereichen steht es frei, mehrere Anträge zu stellen.
  • Die Anträge sind in einfacher Ausführung schriftliche bis zum 30.04.2010 an den Präsidenten der JGU zu richten.

Über die Anträge entscheidet der ZQ-Senatsausschuss.

Nach Abschluss der Förderung ist ein Bericht zum Projekt vorzulegen, der über die Mittelverwendung informiert und Perspektiven zur Verstetigung des Projekts oder zur Verwendung und Umsetzung der gemachten Erfahrungen aufzeigt.

Wünschenswert ist die fachbereichs- und universitätsöffentliche Kommunikation über geförderte Lehrprojekte. Drei Jahre nach Beginn der Lehrprojektförderung werden die Nutzung und das Verfahren evaluiert.

Die geförderten Projekte werden voraussichtlich Ende Mai 2010 feststehen.