Corona-Krise

Corona-Pandemie: Offene Fragen zu Prüfungen aus dem WS 2019-20, Teil I

Es sind noch nicht alle offenen Fragen zu Prüfungen geklärt, die im WS 2019-20 hätten stattfinden sollen. Einiges haben wir hier schon veröffentlicht, ebenso andere Einrichtungen der Universität - Links folgen unten. Wir müssen Regelungen nun wenigstens schrittweise veröffentlichen. Dazu gehört der folgende Beschluss des Prüfungsausschusses Geschichte von dieser Woche:

In Anlehnung an die Empfehlung der Hochschulleitung beschließt der Prüfungsausschuss (einstimmig) „die Teilnahme an nachzuholenden Prüfungen aus dem WS 2019/2020 als nichtverpflichtend zu regeln“ (Kurzprotokoll des Dekanegesprächs vom 17.04.2020). Dies bezieht sich auch auf die Wiederholungsprüfungen bei Prüfungs- und Studienleistungen und gilt nur im SoSe 2020 wegen der pandemiebedingten Krisensituation. Eine Teilnahme an den Prüfungen steht den Studierenden auch im SoSe 2020 offen und wird über die Prüfungsanmeldung geregelt.

Hier Links zu weiteren Hinweisen:

Corona-Pandemie: Finanzielle Herausforderungen für Studierende

Viele Studierende sind durch die Corona-Krise derzeit in einer schwierigen finanziellen Situation: Ihre ohnehin prekären Jobs sind weggebrochen, und BAföG und Unterhalt haben bisher vielleicht schon kaum gereicht, die Lebenshaltungskosten zu decken. Hinzu kommt, dass Unsicherheit herrscht, wie das Studium fortgesetzt werden kann und ob sich Verzögerungen ergeben. Hilfe für Studierende ist zwar derzeit Gegenstand der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern, aber eine Entscheidung wurde noch nicht getroffen. Die Bundesregierung erklärte sich bereit, zinslose Darlehen zu ermöglichen, aber einige Länderregierungen und die Studierendenwerke fordern weitergehende Hilfen. Auch die Strukturen für die Abwicklung sind noch unklar (Stand: 20. April 2020).

Wir möchten hier einige Hinweise geben, die Ihnen vielleicht weiterhelfen können. Auch stellen wir Ihnen gerne u.U. notwendige Bescheinigungen aus. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau Dr. Freia Anders: anders@uni-mainz.de.

Das Bündnis Soforthilfe für (in finanzielle Notlagen geratene) Studierende fordert 3000 € Soforthilfe. Diese Petition können Sie weiterhin unterstützen:

Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, sollen zumindest keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn sich Lehrangebote verschieben, sind allerdings auch verpflichtet, Online-Lernangebote wahrzunehmen. Die Studentenwerke empfehlen, einen neuen Antrag zu stellen, falls das Studium Corona-bedingt nicht rechtzeitig beendet werden kann. Zudem kann sich ein neuer Antrag lohnen, falls die Eltern aktuell weniger verdienen. Regelungen im Einzelnen, auch für das Auslandsstudium, finden Sie unter:

Zum Bafög, aber auch zu weitergehenden Möglichkeiten, die schwierige Ausbildungssituation zu überbrücken, ist die Seite der DGB-Jugend sehr hilfreich:

In einigen Bundesländern haben die Studierendenwerke Programme zur sofortigen finanziellen Unterstützung in Notlagen aufgelegt, in Rheinland-Pfalz bisher nicht. Wenden Sie sich aber trotzdem an die Hilfefonds des Studierendenwerks:

Das BMBF hat kürzlich verlauten lassen, dass Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die aufgrund der aktuellen Situation ihr eigenes Einkommen aus Nebenjobs verlieren, Anspruch auf Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Wohngeld) haben können, diese aber später zurückzahlen sollen. Normalerweise sind eingeschriebene Studierende nicht berechtigt, sondern müssten ihr Studium hierfür unterbrechen. Zwar sind bisher keine Weisungen zur entsprechenden Umsetzung bekannt, aber: Ein Antrag kann nicht schaden!


UPDATE, 27.04.2020

Der Hildegardis-Verein hat sein Darlehensprogramm um eine Corona-Soforthilfe erweitert, ein besonderes Angebot für all diejenigen, die in diesen Wochen ein zinsloses Darlehen gut gebrauchen können. Wie auch bei anderen Darlehen fördert der Hildegardis-Verein Frauen fächerübergreifend und unabhängig von der Nationalität. Voraussetzung ist, dass die Studentinnen einer christlichen Konfession angehören. Informationen dazu unter: https://www.hildegardis-verein.de/corona-soforthilfe.html.


UPDATE, 07.05.2020

Bei der von der Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek am 28. April präsentierten Finanzhilfe für Studierende handelt es sich um die Möglichkeit, ab dem 8. Mai bei der staatlichen Förderbank KfW ein zunächst zinsloses Darlehen von bis zu 650 Euro im Monat zu beantragen. Sowohl laufende KfW-Studienkredite als auch neue Anträge sollen für inländische Studierende bis Ende März kommenden Jahres zinslos bleiben. Ausländische Studentinnen und Studenten können den Kredit ab Juli erhalten. Zudem sind 100 Millionen Euro für Nothilfefonds angekündigt, nach denen in Härtefällen 3 Monate lang je 500€ ausgezahlt werden können, wenn das Geld reicht. Eine wichtige studentische Stellungnahme dazu finden Sie hier:

Corona-Pandemie: Neue Informationsseiten zu Corona für Studierende

Die Seiten zu Corona für Bewerber*innen, Erstsemester und Studierende auf dem Portal Studium sind nun online: www.studium.uni-mainz.de/corona. Die ZSB hat diese mit Unterstützung des Studierendenservice, der Abteilung Internationales, des JOGU-StINe-Services und der Psychotherapeutischen Beratungsstelle erstellt und aktualisiert sie regelmäßig.

Corona-Pandemie: Umgang mit den Sprachanforderungen in B.A., B.Ed., M.A. und M.Ed.

Durch die Absage der staatlichen Ergänzungsprüfung (Latinum) und unserer eigenen Sprachklausuren ist der fristgerechte Nachweis der Sprachanforderungen für viele unserer Studierenden zum Sommersemester 2020 nicht möglich.

Nach Rücksprache mit dem Studierendensekretariat und der Abteilung Studium und Lehre gelten deshalb für das Sommersemester 2020 folgende, in unserer Perspektive maximal studierendenfreundliche Abweichungen, die allerdings einmalig und nur für die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie gültig sind:

Fallgruppe 1: Studierende, die zum Sommersemester 2020 im 6. FS B.Ed. Geschichte und höher eingeschrieben sind.

Für diese Studierenden wird die Nachweispflicht pauschal um ein Semester verlängert. Das gilt auch für alle Studierenden, die einen Fachwechselantrag auf ein anderes Fach gestellt hatten, aber schon auf die Latinumsprüfung angemeldet waren, um den Fachwechsel so nach abwenden zu können. Das Studierendensekretariat wird sich an die entsprechenden Studierenden wenden (Anmeldelisten zur staatlichen Ergänzungsprüfung im März 2020 lagen uns vor).

Fallgruppe 2: Studierende, die derzeit in einem anderen Fach studieren, weil sie den Sprachnachweis im B.Ed. nicht rechtzeitig geführt haben, bei denen aber ein Fachwechselantrag zurück ins Fach Geschichte zum Sommersemester 2020 vorliegt - und die auf die staatliche Ergänzungsprüfung im März 2020 angemeldet waren.

Diese Studierenden werden unter Vorbehalt der Vorlage des Sprachnachweises bis zum 30.09.2020 für das Sommersemester 2020 einmalig zurück ins Fach Geschichte eingeschrieben.

Fallgruppe 3: Studierende, die sich auf M.A. oder M.Ed. beworben haben und zugleich auf die staatliche Ergänzungsprüfung im März 2020 angemeldet waren, weil die Einschreibung das erfordert.

Diese Studierenden können nicht in den M.A. oder M.Ed. eingeschrieben werden, weil es hier keine Ermessensspielräume gibt. Das Latinum ist eine "harte" Einschreibevoraussetzung. Allerdings gehen wir einmalig und nur zur Vermeidung unötiger Härten in der Zulassung zu vorgezogenen Masterveranstaltungen weiter als bisher: Normalerweise setzt dieser vorgezogene Besuch das Latinum voraus. Davon weichen wir zum Sommersemester in folgenden Lehrveranstaltungen ab: alle Vorlesungen, alle Übungen, alle Veranstaltungen des Aufbaumoduls "Längsschnitt/Internationale Geschichte". Ebenfalls vorgezogen werden können (sofern es dazu ein Angebot gibt, das Praxis-/Profilmodul (M.A.) [gilt z.B. auch für ehrenamtliches und auch bezahltes Engagement im Rahmen der Bekämpfung der Corona-Pandemie und viele andere derzeit denkbare Engagements], das Studium generale (M.A.) und auch die digital angebotenen Vorlesungen anderer Fächer im Modul Zweig- und Nachbarwissenschaften (M.A.) [hierfür braucht es dann aber - abweichend zu sonst - eine Jogustine-Anmeldung über die Studienbüros der anderen Fächer, da Sie sonst keinen Zugriff auf die digitale Verfügbarmachung haben werden). In epochalen Aufbaumodulen ist auch der vorgezogene Besuch von Hauptseminaren möglich; zusätzlich zur Rücksprache mit der Studienfachberatung ist hier jedoch auch die Rücksprache mit dem Lehrenden notwendig, ebenso wie das Beachten etwaiger Spracherwartungen.

Fallgruppe 4: Studierende im B.A. Kernfach Geschichte und im M.A. Geschichte, die den Sprachnachweis für die Anmeldung des Aufbaumoduls brauchen.

Diese Studierenden werden ähnlich wie ihre Kommiliton*innen in Fallgruppe 3 behandelt: Sie dürfen das Aufbaumodul anmelden, müssen aber den Sprachnachweis bis zum Abschluss des Bachelorstudiums weiter nachliefern; im M.A. gilt: Vorlesungen und Übungen dürfen im Aufbaumodul angemeldet werden (ein Hauptseminar auch im Längsschnittmodul, dort auch die Vorlesung). In epochalen Aufbaumodulen ist auch der vorgezogene Besuch von Hauptseminaren möglich; zusätzlich zur Rücksprache mit der Studienfachberatung ist hier jedoch auch die Rücksprache mit dem Lehrenden notwendig, ebenso wie das Beachten etwaiger Spracherwartungen. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das "Lehrangebot Geschichte".


Sofern Sie weitere Konstellationen sehen, die wir hier nicht ansprechen, mailen Sie das bitte gleich an Dr. Andreas Frings, afrings@uni-mainz.de.

Etwaige weitere Aktualisierungen werden wir hier in diesem Blogpost veröffentlichen.

Corona-Pandemie: Universität Mainz geht in Notbetrieb

JGU ab 24. März für Publikumsverkehr geschlossen und bis auf Weiteres vom Regelbetrieb auf Notbetrieb umgestellt

23.03.2020

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) geht ab dem 24. März 2020 in Notbetrieb. Dies hat die Leitung der JGU angesichts der aktuellen Regelungen der Bundesregierung und der Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina für einen temporären deutschlandweiten Shutdown entschieden. "Wir haben uns entschlossen, den Betrieb der JGU vorübergehend auf ein notwendiges Minimum herunterzufahren, um alles uns Mögliche dafür zu tun, die Infektionsketten zu durchbrechen und die exponentielle Entwicklung des Infektionsgeschehens zu verlangsamen", erklärt JGU-Präsident Prof. Dr. Georg Krausch. "Gleichzeitig möchte ich allen Beschäftigten der Universität für ihre hohe Professionalität und ihr Engagement sowie für die sehr konstruktive und verantwortungsvolle Zusammenarbeit in den letzten Tagen danken."

Die JGU wird ab dem 24. März 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen und bis auf Weiteres vom Regelbetrieb auf einen Notbetrieb umgestellt. Konkret heißt das: Alle in zentraler und dezentraler Bewirtschaftung stehenden Gebäude auf dem Campus und in den Außenstellen werden geschlossen. Der Lehr- und Forschungsbetrieb der JGU wird für den Zeitraum des Notbetriebs eingestellt. Dies gilt nicht für den Fachbereich 04, für den die Universitätsmedizin Mainz eigene Regeln setzt, da der medizinischen Forschung und Lehre im Kontext der Krankenversorgung in diesen Zeiten besondere Bedeutung zukommen. Ausgenommen sind auch die an anderen Fachbereichen auf dem Campus betriebene Forschung und Anwendung, die in Zusammenhang mit der Krankenversorgung stehen.

Die Lehrenden sind aufgerufen, in den kommenden Wochen digitale Angebote für die Studierenden vorzubereiten für den Fall, dass der Lehrbetrieb auch nach dem 20. April 2020 noch nicht regelhaft beginnen kann. Eine zentral eingesetzte Arbeitsgruppe bietet dabei Unterstützung an.

In der Verwaltung bietet die JGU einen eingeschränkten Service an. Vor Ort auf dem Campus gewährleisten Bereitschaftsdienste die Aufrechterhaltung des Notbetriebs. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Anwesenheit vor Ort für die Aufrechterhaltung des Notbetriebs nicht notwendig ist, nehmen ihre Arbeit von zu Hause wahr. Per E-Mail oder telefonisch sind die Verwaltung und wichtige Beratungsstellen auch im Homeoffice zu erreichen.


Weitere Informationen und fortlaufende Aktualisierungen unter: https://www.uni-mainz.de/3711.php.

Corona-Pandemie: Online-Ressourcen an der Universität Mainz

Die Corona-Pandemie erfasst eine große Universität wie die Universität Mainz auf sehr vielen Ebenen. Es sind daher auch sehr unterschiedliche Einrichtungen damit beschäftigt, Informationen online vorzuhalten. Wichtige und hilfreiche Informationen werden wir hier aufführen und nach Kräften aktualisieren. Sofern Sie weitere Seiten kennen, kommen Sie bitte gerne rasch auf uns zu (afrings@uni-mainz.de).

Hinzu kommen derzeit weitere Angebote, die nicht direkt von der Universität selbst stammen:

Corona-Pandemie: Bibliotheken

Update: Die Bibliotheksstandorte sind ab heute geschlossen. Bitte schauen Sie weiter regelmäßig auf die Informationen der UB unter https://www.ub.uni-mainz.de/gut-zu-wissen#1579.

Nach derzeitigem Stand sind die Bibliotheken der Universität Mainz bemüht, ein Arbeiten weiter möglich zu machen. Die UB hat ihre Informationen dazu heute aktualisiert: Unter https://www.ub.uni-mainz.de/gut-zu-wissen#1579 können Sie den aktuellen Stand einsehen. So wurden etwa längere Leihfristen eingeführt.

Da in anderen Fächern noch Seminararbeiten geschrieben werden, möchten wir Sie darum bitten, von diesen Möglichkeiten vernünftig und sparsam Gebrauch zu machen; es gibt Kommilitoninnen und Kommilitonen, die diese Bücher vielleicht für laufende Seminar- oder Abschlussarbeiten dringend brauchen.

Corona-Pandemie: Einführungswoche

Die Universität Mainz hat die für die Woche vom 6. bis. 9. April 2020 vorgesehenen Einführungsveranstaltungen für neu eingeschriebene Studierende abgesagt.Wir wurden darum gebeten, möglichst rasch alternative Möglichkeiten zur Information und Orientierungsvermittlung zu entwickeln und in geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen.Selbstverständlich sind wir schon dabei, uns verschiedene Optionen durch den Kopf gehen zu lassen; ein solches Angebot muss in unseren Augen für Sie alle leicht zugänglich und gut verständlich sein. Ein einfaches Abfilmen einer Begrüßung vor leerem Saal wäre da keine Hilfe. Bitte seien Sie versichert, dass wir uns darum kümmern werden und mit Informationen auf Sie zukommen. Für diesen Kommunikationsweg nutzen wir voraussichtlich Ihre studentischen und, soweit an der Universität hinterlegt, auch Ihre privaten Mailadressen (letzteres nur als Ausnahme). Schauen Sie daher in den nächsten Wochen (und im Studium sowieso) regelmäßig in Ihren Maileingang.

Das Zentrum für Datenverarbeitung hat für Sie unter https://www.zdv.uni-mainz.de/erste-schritte-fuer-studierende/ eine Beschreibung angelegt, wie Sie an Ihren studentischen Account kommen.

Aktualisierte Informationen der Zentralen Studienberatung zum Einstieg ins Studium finden Sie auch unter https://www.studium.uni-mainz.de/studienbeginn/.