Corona-Krise

Corona-Pandemie: Prüfungen und Abschlussprüfungen

Das Zentrale Prüfungsamt im Fachbereich 07 und das Dekanat haben heute Regeln für Prüfungen und Abschlussprüfungen in der Phase der Pandemie beschlossen. Hierzu gehören:

1. Das Zentrale Prüfungsamt bleibt bis auf Weiteres geschlossen. Wir sind telefonisch, per Email und postalisch zu erreichen.

2. Alle Prüfungen, bei denen physische Anwesenheitspflicht besteht, sind bis auf Weiteres abgesagt. Dies betrifft auch mündliche Bachelor- und Master-Abschlussprüfungen.

-> Fehlende Rückmeldung/Exmatrikulation zum Sommersemester 2020:
Bitte beachten Sie hierzu die zentrale Informationsseite https://sl.uni-mainz.de/information-zum-umgang-der-jgu-mit-dem-coronavirus/

-> Bedingte Einschreibung in einen Masterstudiengang:
Bitte beachten Sie hierzu die zentrale Informationsseite https://sl.uni-mainz.de/information-zum-umgang-der-jgu-mit-dem-coronavirus/

3. Bitte schicken Sie dem Zentralen Prüfungsamt Ihre Bachelor- und Masterarbeit nur per Post. Bis auf Weiteres gilt eine eingereichte PDF-Datei der Abschlussarbeit mit eingescannter Erklärung der selbständigen Anfertigung der Abschlussarbeit als fristwahrend. Die ausgedruckten Exemplare sind dennoch sobald als möglich nachzureichen.

Das gilt auch für Ihre Seminararbeiten, sofern es eine Fristverlängerung gab: Bitte lassen Sie diese Arbeit dem betreuenden Dozenten fristgerecht als PDF per Mail zukommen.

5. Für Anträge auf Fristverlängerung für Ihre Abschlussarbeit, die sich aus einer eventuell eingeschränkten Nutzung der Bibliothek ergeben, müssen Sie die Zustimmung Ihrer Erstgutachterin oder Ihres Erstgutachters einholen (Email ist ausreichend). Über den Umfang der Fristverlängerung entscheidet das Prüfungsamt.

Für Seminararbeiten mit Fristverlängerung gilt ähnlich: Bitte nehmen Sie raschestmöglich Kontakt mit dem Dozenten und mit dem Prüfungsamt auf, damit wir eine Lösung finden können.

7. Atteste können bis auf Weiteres per Mail eingereicht werden.


Alle weiteren Informationen finden Sie unter https://www.geku.uni-mainz.de/pruefungsanmeldung-informationen-und-downloads/.

Corona-Pandemie: Abgabe von Seminararbeiten

Abgabefrist für Seminararbeiten und Stundenentwürfe war Mittwoch 11. März. Für einige Seminararbeiten wurden jedoch krankheitsbedingt oder aus anderen Gründen Verlängerungen ausgesprochen. Für all diese Arbeiten gilt angesichts der besonderen Umstände, dass eine fristgerechte Zusendung des PDF per Mail an den Dozenten des Seminars als fristgerechte Abgabe gilt. Wir bitten alle Lehrenden, ihre Studierenden dahingehend zu informieren.