Für mindestens fünf Monate praktische Unterrichtserfahrung im Ausland sammeln und dafür bezahlt werden?
Das geht: Bewerben Sie sich einfach beim Pädagogischen Austauschdienst als Fremdsprachenassistenzkraft, kurz: FSA.
Je nach Einsatzland unterstützen Sie für fünf bis elf Monate die Deutschlehrkräfte an ausländischen Schulen, in einigen Zielländern an Hochschulen. Als authentisches Vorbild begeistern Sie die Lernenden für die deutsche Sprache und für Deutschland. Als FSA erhalten Sie wertvolle Einblicke in das Bildungswesen und die Unterrichtsmethoden Ihres Gastlandes. Diese Praxisphase ist damit für Sie als angehende (Fremdsprachen-)Lehrkraft eine intensive sprachliche und methodisch-didaktische Fortbildung.
Zur Finanzierung: Ihren Einsatz von ca. 12 Wochenstunden unterstützt das aufnehmende Land mit einem monatlichen Unterhaltszuschuss, der in der Regel die Lebenshaltungskosten abdeckt.
Alle wichtigen Informationen rund um das FSA-Programm finden Sie in der Infobroschüre "Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten" (Stand Mai 2023).
Voraussichtlich ab August 2023 können Sie sich für das Austauschjahr 2024/25 bewerben.