Prüfungen: Alte Studiengänge

  • Die Zwischenprüfung (ZP) (nur im Hauptfach!)
  • Die drei Teilprüfungen der Zwischenprüfung
  • Schriftliche Hausarbeit im Proseminar
  • Mündliche Prüfung Culture Studies
  • Proseminar
  • Nicht bestandene Teilprüfung
  • Termine im Sommersemester 2014
  • Fragen zur Zwischenprüfung
  • Hauptstudium (bisherige Studiengänge)
  • Meldung zu den Abschlussprüfungen
  • Staatsexamen
  • Magister Artium
  • Zulassungsklausur
  • Meldetermine
  • Promotion
  • Neuregelung der Studienanforderungen für Magister und Lehramt
  • Klausur in einer Wissenschaftlichen Übung Übersetzung (Translation Skills) oder Essay (Written English) des Grundstudiums
  • Anmeldung zu den Wissenschaftlichen Übungen und den Proseminaren
  • Plagiate
Die Zwischenprüfung (ZP) (nur im Hauptfach!)

Die ZP ist in der Regel bis zum 5. Fachsemester abzulegen. Prüfende sind in der Regel die Leiterinnen und Leiter der jeweiligen Lehrveranstaltungen.

Die drei Teilprüfungen der Zwischenprüfung

Die ZP besteht aus drei Teilprüfungen, die im Anschluss an die jeweiligen Lehrveranstaltungen abgelegt werden. Die Teilprüfungen sind in den folgenden Abschnitten näher beschrieben (auf die Ordnung für die Zwischenprüfung vom 4. März 2002, zuletzt geändert am 21. März 2005, wird verwiesen).

Klausur in einer Wissenschaftlichen Übung Übersetzung (Translation Skills) oder Essay (Written English) des Grundstudiums

Die letzte Klausur ist relevant für die ZP. Im Übersetzungskurs ist dies eine Übersetzung ins Englische. Zur ZP können sich nur Studierende melden, die bereits eine Klausur bestanden haben. Die Teilprüfung ist nicht bestanden, wenn die erbrachte Leistung wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht genügt oder der Prüfungstermin ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wird.

Schriftliche Hausarbeit im Proseminar

Ob ein Proseminar zur ZP angemeldet werden kann, hängt vom Studiengang ab. Bitte beachten Sie die diesbezüglichen Studienordnungen.

• Im Studiengang Magister Artium:

Eine schriftliche Hausarbeit mit literaturwissenschaftlichem oder sprachwissenschaftlichem Schwerpunkt in einem der beiden Proseminare der Fächer Anglistik oder Amerikanistik, mit sprachwissenschaftlichem Schwerpunkt in einem der beiden Proseminare des Fachs Englische Sprachwissenschaft

• Im Studiengang Englisch für das Lehramt an Gymnasien:
Eine schriftliche Hausarbeit mit literaturwissenschaftlichem oder sprachwissenschaftlichem Schwerpunkt in einem Proseminar Anglistik oder Amerikanistik, mit sprachwissenschaftlichem Schwerpunkt im Proseminar Moderne Englische Sprachwissenschaft

Abgabe der Hausarbeit: bei Frau Wächter (R 01-577)

Letzter Termin zur Abgabe der Hausarbeit: Montag, 15. Septmber 2014

Die Teilprüfung ist nicht bestanden, wenn die erbrachte Leistung wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht genügt oder die Frist für die Abgabe der schriftlichen Hausarbeit nicht eingehalten wird.

Mündliche Prüfung im Anschluss an eine Wissenschaftliche Übung Culture Studies des Grundstudiums oder an ein Proseminar Culture Studies

Gemäß Anhang der Zwischenprüfungsordnung vom 4. März 2002 ergibt sich bezüglich der Prüfung im Anschluss an eine Wissenschaftliche Übung Culture Studies folgendes:

  • Im Studiengang Magister Artium mit Hauptfach Anglistik oder Amerikanistik
    Culture Studies I oder II (im jeweiligen Fach
  • Englische Sprachwissenschaft
    Culture Studies I oder II (Anglistik oder Amerikanistik
  • Im Studiengang Englisch für das Lehramt an Gymnasien:
    Culture Studies I (Anglistik oder Amerikanistik).

Die Teilprüfung ist nicht bestanden, wenn die erbrachte Leistung wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht genügt oder der Prüfungstermin ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wird. Die mündliche Prüfung kann nur abgelegt werden, wenn die vorausgehende Wissenschaftliche Übung erfolgreich abgeschlossen wurde.

Proseminar

Eine mündliche Prüfung kann nur im Anschluss an ein solches Proseminar abgelegt werden, das nicht bereits für die schriftliche Prüfungsleistung gewählt wurde. Die Teilprüfung ist nicht bestanden, wenn die erbrachte Leistung wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht genügt oder der Prüfungstermin ohne ausreichende Entschuldigung versäumt wird. Die mündliche Prüfung kann nur abgelegt werden, wenn das vorausgehende Proseminar erfolgreich abgeschlossen wurde.

Nicht bestandene Teilprüfung

Eine nicht bestandene Teilprüfung kann innerhalb einer Frist von zwei Semestern wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung ist nur auf Antrag (Univ.-Prof. Dr. Anja Müller-Wood, Raum 01-583) in begründeten Ausnahmefällen möglich. Sie muss innerhalb einer Frist von einem Semester nach Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung stattfinden. Bei zwei (bzw. drei) Fehlversuchen in einer Teilprüfung ist die Zwischenprüfung insgesamt nicht bestanden.

Termine im Sommersemester 2014

Anmeldung zur ZP: Dienstag, 10. Juni 2014 bis Freitag, 13. Juni 2014, jeweils von 9-12 Uhr in Raum 01-577 bei Frau Wächter. Siehe auch Aushänge im Department.

Abgabe der zur ZP angemeldeten schriftlichen Hausarbeit im Proseminar bis spätestens Montag, 15. September 2014, bei Frau Wächter (R 01-577).

Fragen zur Zwischenprüfung

Die Anmeldung zur ZP erfolgt bei Frau Wächter (R 01-577), auch bei Fragen zur Zwischenprüfung wenden Sie sich an Frau Wächter. Zwischenprüfungsbeauftragte ist Univ.-Prof. Dr. Anja Müller-Wood.

Hauptstudium (bisherige Studiengänge) und Meldung zu den Abschlussprüfungen

Studierende können erst dann Seminare, Oberseminare und Kolloquien besuchen, wenn sie das Grundstudium erfolgreich gemäß Studienordnung absolviert haben und (im Falle von Hauptfächlern) die Zwischenprüfung bestanden haben. Studierende können wissenschaftliche Übungen des Hauptstudiums besuchen, sofern sie die betreffenden Basiskurse des Grundstudiums bestanden haben (Übersetzung, Essay und Culture Studies). Die Meldung zu Abschlussprüfungen ist nur möglich, wenn das Hauptstudium erfolgreich gemäß Studienordnung absolviert wurde. Die entsprechenden Bescheinigungen erhalten Sie nach Vorlage Ihrer Leistungsnachweise (der Besuch von Vorlesungen wird durch Auflistung nachgewiesen), des Studienbuchs und des Nachweises der Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache bei unseren Studienfachberatern:

http://www.english-and-linguistics.uni-mainz.de/754.php

Staatsexamen

Die Prüfungsordnung für die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Staatsexamen) ist
seit dem 7. Mai 1982, zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. September 2005, in Kraft. Die Ordnung liegt im Fachbereich-Servicebüro (Tel. 20022) vor. Bitte beachten Sie die Übergangsregelungen.
Der Antrag auf Zulassung zum 1. Prüfungsteil im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ist an das Landesprüfungsamt für das Lehramt an Gymnasien, Johann-Friedrich-von-Pfeiffer-Weg 3, zu stellen. Ansprechpartner sind

Name Telefon/Fax Tag Zeit
Claudia Schmidtlein, M.A. 24805/23361 Mo - Mi und Fr 10-12
Suzette Esmann 24800/23361 Mo - Mi und Fr 10-12
Magister Artium

Es können auch zwei Hauptfächer studiert werden. In beiden muss eine Zwischenprüfung abgelegt werden. Das Hauptfach, in dem die Magisterarbeit verfasst wird, ist 1. Hauptfach. Aus den Fächern Anglistik, Amerikanistik, Englische Sprachwissenschaft kann nur eines als Hauptfach gewählt werden. Das Fach Englische Sprachwissenschaft ist nicht mit dem Fach Allgemeine Sprachwissenschaft kombinierbar. Die vierstündige Klausur ist nicht mehr Prüfungsbestandteil, sondern eine der Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung. Die Teilnahme an der Klausur setzt den mit Erfolg absolvierten Klausurenkurs voraus.

Die Prüfung im 2. Hauptfach kann vorgezogen werden, wenn die Zwischenprüfung in beiden Hauptfächern erfolgreich abgelegt ist, die für das 2. Hauptfach geforderten Studienleistungen erbracht sind und das 7. Fachsemester abgeschlossen ist. Wird die Prüfung im 2. Hauptfach vorgezogen, muss die Meldung zur Magisterprüfung für das 1. Hauptfach spätestens im 9. Semester erfolgen. Die Meldung zur Prüfung erfolgt bei dem für das 1. Hauptfach zuständigen Dekanat, und zwar mindestens 4 Wochen vor dem ins Auge gefassten Prüfungstermin unter Vorlage der geforderten Nachweise.

Im Magisterstudiengang mit einem Hauptfach und zwei Nebenfächern ist es weiterhin möglich, die mündliche Prüfung in einem oder in beiden Nebenfächern vorzuziehen. Sie kann nach Erbringung der im Nebenfach geforderten Studienleistungen und nach Bestehen der Zwischenprüfung im Hauptfach abgelegt werden. Die Meldung zur Prüfung erfolgt bei dem für das Hauptfach zuständigen Dekanat unter Vorlage der für das jeweilige Nebenfach geforderten Leistungsnachweise und des Nachweises der bestandenen Zwischenprüfung, und zwar ebenfalls mindestens vier Wochen vor dem ins Auge gefassten Prüfungstermin.

Studierende, die bei Inkrafttreten der Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche 11-16 und 23 vom 27. September 1991 bereits das erste Fachsemester abgeschlossen hatten und sich nach der Magisterprüfungsordnung vom 18. Juni 1986 prüfen lassen, müssen anstelle des Nachweises über die bestandene Zwischenprüfung den Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Grundstudiums im Hauptfach erbringen.

Zulassungsklausur

Voraussetzung für die Zulassung zum Magisterexamen nach der neuen Magisterprüfungsordnung vom
11. Oktober 1999 ist eine vierstündige Klausur (Essay oder Übersetzung).

  • Termine
    Die Zulassungsklausur findet in der ersten Woche nach Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters und des Wintersemesters statt. Zeit und Ort werden rechtzeitig durch Aushang bekannt gegeben.
  • Voraussetzungen für die Anmeldung zur Zulassungsklausur
    Bestandene Zwischenprüfung; bestandener Klausurenkurs (gegebenenfalls vorläufige Bescheinigung der Kursleiterin/des Kursleiters darüber, dass von einem erfolgreichen Bestehen des Kurses ausgegangen werden kann).
  • Anmeldung zur Zulassungsklausur
    Die Anmeldung zur Teilnahme an der Zulassungsklausur erfolgt in der vorletzten Vorlesungswoche des Semesters im Sekretariat R 01-577, Mo - Fr 10-12, unter Vorlage einer aktuelle Studienbescheinigung (kein Semesterticket) und der oben genannten Nachweise.
Meldetermine

Die Meldetermine zur Magisterprüfung entnehmen sie bitte der Homepage des Dekanats. Die Anmeldung erfolgt im Fachbereich-Servicebüro (Tel. 27278).
Wiederholung einer bestandenen Zulassungsklausur:
Die Wiederholung einer bestandenen Zulassungsklausur zwecks Verbesserung der Note ist ausgeschlossen.

Promotion

Die Promotion soll die wissenschaftliche Qualifikation in einem Fach feststellen und setzt in der Regel eine der folgenden Prüfungen im gewählten Fach als Hauptfach voraus: Magisterprüfung, Diplomprüfung, Erstes Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien oder an Berufsbildenden Schulen. Die mündliche Prüfung in einem Haupt- und zwei Nebenfächern wird durch ein Prüfungskolloquium ersetzt. Dieses dauert in der Regel neunzig Minuten. Es erstreckt sich auf den Gegenstandsbereich der Dissertation und auf wesentliche Gebiete des Fachs auch im interdisziplinären Zusammenhang.

Neuregelung der Studienanforderungen für Magister und Lehramt

Am 8.7.2008 hat das Leitungskollegium folgende Änderungen betreffend der Studienanforderungen für Magister und Lehramt beschlossen:

In den MA Studiengängen Anglistik und Amerikanistik ist es ab sofort nicht mehr notwendig, in einem der beiden geforderten anglistischen, bzw. amerikanistischen Proseminare und Seminare eine Hausarbeit mit sprachwissenschaftlichem Thema zu schreiben.

Die Quotierung der Prüfungsgebiete im Staatsexamen gemäss dem bisherigen Modus gilt weiterhin für alle Studierenden, die das Grundstudium mit Ende des Sommersemesters 2008 abgeschlossen haben. Diese Übergangsregelung hat somit 2 Jahre Bestand. Für Studierende, die sich noch im Grundstudium befinden, gilt die neue Regelung gemäss Prüfungsordnung.

In allen Übersetzungs- und Essay-Kursen werden 3 Klausuren angeboten. Die erste und die dritte Klausur sind für alle Teilnehmer/innen verpflichtend. Die zweite Klausur ist optional. Die für die Zwischenprüfung relevante Klausur ist die dritte Klausur in den entsprechenden Übungen des Grundstudiums. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung kann nach der bestandenen ersten oder zweiten Klausur erfolgen.

Anmeldung zu den Wissenschaftlichen Übungen und den Proseminaren

Je nach Veranstaltungstyp ist die Anmeldung unterschiedlich geregelt:

  • Die Anmeldung zur wissenschaftlichen Übung "Klausurübungen für Examenssemester" erfolgt persönlich bei Frau Wächter (Raum 01-577) Montag, 06. Februar 2012, bis Freitag, 16. März 2012, unter Vorlage der Leistungsnachweise aus den wissenschaftlichen Übungen "Übersetzung" und "Essay Hauptstudium" (einschließlich Fachübersetzung und Fachaufsatz), des Zwischenprüfungszeugnisses und der Semesterstudienbescheinigung (kein Busticket). Das Nachreichen von Unterlagen ist nicht möglich.
  • Die Anmeldung zu allen anderen Veranstaltungen (auch Vorlesungen) erfolgt elektronisch über "JOGUStINe". Dies ist auch verbindlich für Studierende der Studiengänge Magister und Lehramt. Der Zeitpunkt der Anmeldung hat keinerlei Einfluss auf die Platzvergabe.

Studierende, die der ersten Sitzung unentschuldigt fernbleiben, werden von der Teilnehmerliste gestrichen, um Studierenden auf Wartelisten die Teilnahme zu ermöglichen. Informieren Sie gegebenenfalls die Leiterin/den Leiter der Lehrveranstaltung unverzüglich, eventuell telefonisch, per E-Mail oder durch eine Person Ihres Vertrauens. Erscheinen Sie zur ersten Sitzung besonders pünktlich, da in aller Regel am Anfang dieser Sitzung die Teilnehmerlisten verlesen werden. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt (noch) nicht anwesend sin
d, werden Sie von der Teilnehmerliste gestrichen, um Studierenden auf der Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen. Es ist für die nachrückenden Studierenden frustrierend, wenn ihnen der Listenplatz gegebenenfalls wieder entzogen wird. Informieren Sie sich vor Kursbeginn, in welchem Raum die Lehrveranstaltung stattfindet.

Plagiate

Aus gegebenem Anlass müssen wir leider darauf hinweisen, das Plagiate streng geahndet werden. Bitte beachten Sie folgende Hinweise (pdf).