Bereits im Juni 2018 haben wir darüber informiert, dass sich die Bestimmungen im Basismodul 2 Alte Geschichte zum WS 2018/19 beziehungsweise SoSe 2019 ändern. Die entsprechende Änderung in den Prüfungsordnungen B.A. Kernfach, B.A. Beifach und B.Ed. wurde inzwischen veröffentlicht: Im Basismodul 2 Alte Geschichte wird die Seminararbeit im Seminar Alte Geschichte Modulprüfung, die Klausur zur Vorlesung Studienleistung.
Im Anschluss konnte auch der Prüfungsausschuss die Übergangsregelungen klären und entscheiden. Entsprechend einem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 12. September 2018 und den Übergangsbestimmungen in der Prüfungsordnung von 2014 gelten die folgenden Regelungen für das Absolvieren des Basismoduls Alte Geschichte:
- Alle ab dem WiSe 2018/19 neueingeschriebenen Studierenden absolvieren das Modul unter den geänderten Bedingungen: Die Seminararbeit Alte Geschichte gilt als Modulprüfung, die Klausur zur Vorlesung "Einführung in die Alte Geschichte" als Studienleistung.
- Alle Studierende, die zum WS 2018/19 ein Fach oder den Studiengang gewechselt haben oder dies zu einem künftigen Semester tun, werden ebenfalls nach diesen neuen Regeln behandelt.
- Für alle vor dem WiSe 2018/19 im Fach Geschichte eingeschriebenen Studierenden, die keinen Fachwechsel durchführen, gilt:
- Wenn sie sich bis einschließlich WiSe 2018/19 zum Basismodul Alte Geschichte angemeldet haben oder noch anmelden, absolvieren sie das Modul unter den bisherigen Bedingungen (unabhängig davon, ob Studien- oder Prüfungsleistungen im Modul vorliegen).
- Wenn sie sich ab Sommersemester 2019 zum Basismodul Alte Geschichte anmelden, absolvieren sie es unter den geänderten Bedingungen.
Eine Antragsoption auf Wechsel von den alten Bedingungen auf die neuen Bedingungen gibt es nicht.
Für Rückfragen steht Ihnen Andreas Frings gerne zur Verfügung.