Vielleicht ein Tropfen auf dem heißen Stein: Corona-Überbrückungshilfe verlängert

Die Corona-Überbrückungshilfe wird bis zum Ende des Wintersemesters verlängert, der KfW-Studienkredit wird bis Ende 2021 zinsfrei gestellt werden. Anträge auf Überbrückungshilfe können ab sofort gestellt werden. Wegen der bevorstehenden Weihnachts- und Urlaubszeit sollte man dies auch umgehend tun. Das Überbrückungshilfe-Antragsportal https://www.überbrückungshilfe-studierende.de/start ist wieder freigeschaltet. Internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern können noch bis März 2021 vorübergehend Studienkredite beantragen, die ebenfalls bis Ende 2021 zinsfrei sind.

Anders als von den Studierendenwerken und Studierendenverbänden gefordert, ändert sich gegenüber der unzureichenden und mit bürokratischen Hürden versehenen Hilfen gegenüber der ersten Antragsperiode nicht viel. Allerdings kann eine pandemiebedingte Notlage sofort auch durch erfolglose Job-Bewerbungen nachgewiesen werden, nicht nur durch Kündigungen. Künftig reichen Kontoauszüge aus dem Vormonat der Antragstellung und bis zum Tag vor der Antragstellung.

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Corona-Krise

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