Corona-Pandemie: Finanzielle Herausforderungen für Studierende (Stand 29.10.2020)

Viele Studierende sind durch die Corona-Krise derzeit in einer schwierigen finanziellen Situation: Ihre ohnehin prekären Jobs sind weggebrochen, und BAföG und Unterhalt haben bisher vielleicht schon kaum gereicht, die Lebenshaltungskosten zu decken. Hinzu kommt, dass Unsicherheit herrscht, wie das Studium fortgesetzt werden kann und ob sich Verzögerungen ergeben. Der politische Wille, Studierende hinreichend zu unterstützen, war kaum ausgeprägt. Erst Ende September 2020 verkündete Bundesforschungsministerin Anja Karliczek, dass die Überbrückungshilfe für Studierende in Corona-Not ausgesetzt wird. Der „Studentenwohnreport 2020“ meldet in Corona-Zeiten steigende Mieten, Mainz liegt dabei mit ganz vorn. Es ist noch nichts darüber bekannt geworden, ob angesichts der derzeitigen erneuten Einschränkungen auch erneute Soforthilfen für Studierende angedacht werden.

Wir möchten hier einige Hinweise geben, die Ihnen vielleicht weiterhelfen können. Auch stellen wir Ihnen gerne u.U. notwendige Bescheinigungen aus. Bitte wenden Sie sich dazu an Frau Dr. Freia Anders: anders@uni-mainz.de.

Wichtig für Bafög-Empfänger*innen: Der rheinland-pfälzische Landtag hat beschlossen, die Regelstudienzeit für Studierende, die im SoSe 2020 an einer rheinland-pfälzischen Hochschule eingeschrieben und nicht beurlaubt waren, um ein Semester zu verlängern.

Studierende, die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen, sollen zumindest keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn sich Lehrangebote verschieben, sind allerdings auch verpflichtet, Online-Lernangebote wahrzunehmen. Die Studentenwerke empfehlen, einen neuen Antrag zu stellen, falls das Studium Corona-bedingt nicht rechtzeitig beendet werden kann. Zudem kann sich ein neuer Antrag lohnen, falls die Eltern aktuell weniger verdienen. Regelungen im Einzelnen, auch für das Auslandsstudium, finden Sie unter:

Zum Bafög, aber auch zu weitergehenden Möglichkeiten, die schwierige Ausbildungssituation zu überbrücken und Rechte im (wegfallenden) Job zu wahren, ist die Seite der DGB-Jugend sehr hilfreich:

In einigen Bundesländern haben die Studierendenwerke Programme zur sofortigen finanziellen Unterstützung in Notlagen aufgelegt, in Rheinland-Pfalz bisher nicht. Wenden Sie sich aber trotzdem an die Hilfefonds des Studierendenwerks:

Eventuell kann auch die Katholische Hochschulgemeinde weiterhelfen:

Das BMBF hatte Ende März verlauten lassen, dass Studierende ohne BAföG-Berechtigung, die aufgrund der aktuellen Situation ihr eigenes Einkommen aus Nebenjobs verlieren, Anspruch auf Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Wohngeld) haben können, diese aber später zurückzahlen sollen. Normalerweise sind eingeschriebene Studierende nicht berechtigt, sondern müssten ihr Studium hierfür unterbrechen. Zwar sind nach wie vor keine Weisungen zur entsprechenden Umsetzung bekannt, aber: Ein Antrag kann nicht schaden! Ratschläge dazu auch auf der Seite der DGB-Jugend:

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