Corona-Pandemie: Zusätzlicher Prüfungsversuch bei Antreten und Nichtbestehen im SoSe 2020

Der Senat der JGU Mainz hat zum Ende der Vorlesungszeit des SoSe 2020 beschlossen, dass für Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt und nicht bestanden wurden, ein zusätzlicher Wiederholungsversuch gewährt wird. Abschlussarbeiten gemäß § 26 Abs. 3 Nr. 2 HochSchG und Prüfungsleistungen in staatlichen Studiengängen sind von dieser Regelung ausgenommen. Ein zusätzlicher Wiederholungsversuch für Prüfungen, die wegen Täuschung oder eines sonstigen ordnungswidrigen Verhaltens für nicht bestanden erklärt wurden, ist ausgeschlossen.

Diese Regelung umfasst:

  • Prüfungen, die im SoSe 2020 abgelegt werden, einschließlich der Nachholprüfungen aus dem WiSe 19/20 (das bedeutet, dass die Prüfung angetreten worden sein muss!);
  • ausschließlich Prüfungen in Hochschulstudiengängen einschließlich der Lehramtsstudiengänge.
  • Nicht von dieser Regelung betroffen sind die Staatsexamensstudiengänge.

Ausgenommen sind:

  • Abschlussarbeiten, BA- und MA-Arbeiten, denn §26, 3, 2 HschG regelt, dass Abschlussarbeiten nur einmal wiederholt werden können.
  • Studierende, die wegen Täuschung oder massiver Störung eine Prüfung nicht bestanden haben.

Hinweise zur konkreten Umsetzung im Fach Geschichte finden Sie unter https://www.geschichte.uni-mainz.de/pruefungsangelegenheiten/.

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Corona-Krise

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