Corona-Pandemie: Erstversuch von Prüfungen oder Studienleistungen

Die übliche Regelung des Historischen Seminars sieht vor, dass der Erstversuch einer Prüfungsleistung/Studienleistung zu einer themengebundenen Lehrveranstaltung (z. B. Klausur, Hausarbeit, Stunden-/Reihenentwurf, mündl. Prüfung Längsschnitt bzw. OS "Forschung") semesterbegleitend angemeldet und absolviert werden muss. Ein Verschieben des Erstversuchs der Prüfung ins spätere Semester ist somit in der Regel nicht möglich. Unter Beibehaltung der bisherigen Regelung ermöglichen wir aber im Sommersemester 2020 in Corona-bedingt begründeten Einzelfällen eine einmalige Verschiebung des Erstversuchs in das Wintersemester 2020/21. Einmalig heißt: Wer den Erstversuch in das Wintersemester 2020/21 verschiebt, muss die Prüfung im Wintersemester 2020/21 anmelden. Andernfalls muss die Veranstaltung erneut besucht werden. Diese Verschiebung des Erstversuchs muss dem Dozenten/der Dozentin gemeldet und gleichzeitig formlos mit einer Corona-bezogenen Begründung beim Prüfungsamt beantragt werden (Mail an shahla@uni-mainz.de). Dies gilt auch für Studierende, die sich 48 Stunden bzw. zwei Tage vor der Prüfung in Jogustine von dem Erstversuch einer Prüfung/Studienleistung abmelden und den ersten Prüfungsversuch in das Wintersemester 2020/21 verschieben wollen. Über die Gewährung des Antrags entscheidet der Prüfungsausschuss Geschichte. Rückfragen richten Sie bitte an das Prüfungsamt (Frau Shahla).

Veröffentlicht am | Veröffentlicht in Corona-Krise

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