Öffentliche Stellungnahme des Historischen Seminars zu den anonymen Briefen an die Fachschaft Geschichte

Ende des letzten Jahres wurden dem Fachschaftsrat Geschichte zwei anonyme Drohbriefe mit rechtsradikalen, rassistischen Inhalten unter der Tür des Fachschaftsraumes durchgeschoben. In einem der Briefe befand sich zudem eine Rasierklinge. Beide Briefe sind als eindeutige Gewaltandrohung zu verstehen.

Rechtsradikales Handeln ist gegenwärtig nicht nur auf diese Briefe beschränkt. So fallen auch wiederkehrende verfassungsfeindliche und islamfeindliche Graffiti in den Toiletten des Philosophicums auf.

Das Historische Seminar und der Fachschaftsrat Geschichte, den das Historische Seminar als konstitutiven Bestandteil des Seminars betrachtet, treten derartigen Drohungen und Anfeindungen mit dieser Stellungnahme entschieden entgegen. Getreu dem Leitbild der Johannes Gutenberg-Universität, die sich der „Entwicklung einer toleranten und weltoffenen Wertehaltung“ verpflichtet sieht, lebt auch das Historische Seminar in Studium und Lehre die „gegenseitige Wertschätzung und Toleranz zur Integration aller Mitglieder der Universität“. Das Historische Seminar und der Fachschaftsrat Geschichte verurteilen jede Form rechtsradikaler Gewalt und Gewaltandrohung und werden diese nicht tolerieren. Die Mitglieder des Historischen Seminars stehen für eine friedliche, weltoffene, vielfältige und tolerante Universität ein.

Das Landeshochschulgesetz (§ 69 Abs. 3) erlaubt es, die Einschreibung von Studierenden zurückzuziehen, die „durch Anwendung von Gewalt, durch Aufforderung zu Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Hochschuleinrichtung, die Tätigkeit eines Hochschulorgans oder die Durchführung einer Hochschulveranstaltung behindern“ oder „durch Anwendung von Gewalt, durch Aufforderung zu Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt ein Hochschulmitglied von der Ausübung seiner Rechte und Pflichten abhalten oder abzuhalten versuchen“. Anonyme Briefe an den Fachschaftsrat mit Rasierklinge sind als Gewaltandrohung gegen ein Hochschulorgan zu verstehen. Zugleich handelt es sich hierbei um versuchte gefährliche Körperverletzung im Sinne von § 224 bzw. 241 Strafgesetzbuch und wurde insofern zur Anzeige gebracht.

Allen Studierenden, die möglicherweise auch persönlich von solchen Angriffen betroffen waren und sind, sowie grundsätzlich allen von Diskriminierung, Gewalt und Gewaltandrohung betroffenen Studierenden stehen das Historische Seminar wie auch der Fachschaftsrat Geschichte als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir möchten alle Studierenden ausdrücklich ermutigen, diskriminierendes Handeln, Gewalt und Gewaltandrohungen nicht zu tolerieren, sondern mit uns hierüber ins Gespräch einzutreten. In solchen Fällen können Sie sich vertraulich an die Geschäftsleitung des Historischen Seminars, die Studienfachberatung im Fach Geschichte oder an den Fachschaftsrat Geschichte wenden.

Mainz, 29. Januar 2020

Das Historische Seminar und der Fachschaftsrat Geschichte

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