Stipendium zum Wiedereinstieg für Frauen

Frauen kann nach einer Unterbrechung wegen Erziehungs- und Betreuungsaufgaben oder wegen qualifizierter Berufstätigkeit ein Wiedereinstieg zur Fortsetzung oder Beendigung eines bereits begonnenen Forschungsprojekts an der JGU mit dem Ziel der Weiterqualifikation für ein Jahr durch ein Stipendium erleichtert werden. Die Voraussetzung für die Förderung sind eine Promotion oder ein Hochschulabschluss mit überdurchschnittlichem Ergebnis. Die Eingangsfrist in der Stabsstelle Gleichstellung und Diversität ist der 25. Juni 2018, ein vorheriges Gespräch und Vorprüfung des Antrags in der Stabsstelle ist obligatorisch: Tel. 06131 39-22988, E-Mail: gleichstellungsbuero@uni-mainz.de.

Weitere Infos zu den Voraussetzungen, dem Verfahren und zur Vergabe sind unter https://gleichstellung.uni-mainz.de/wiedereinstiegsstipendien-des-landes-rheinland-pfalz/ zu finden.

 

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