Sanktionen für das Nichterbringen des Sprachnachweises im Studiengang B.Ed. in der vorgesehenen Frist

Die Prüfungsordnung für den Studiengang B.Ed. Geschichte enthält seit Dezember 2012 eine neue Sanktion für nicht erbrachte Sprachnachweise. In § 2 Abs. 2 BED-PO heißt es (s.o.): "Wird im fachspezifischen Anhang der Nachweis von Sprachkenntnissen zu einem bestimmten Zeitpunkt gefordert und nicht erbracht, ist eine Fortführung des Studiums in diesem Fach nicht mehr möglich; die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben."

Der fachspezifische Anhang Geschichte enthält seit langem die Formulierung: "Vorausgesetzt werden hinreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen: Englisch und Latein (Latinum bzw. staatliche Ergänzungsprüfung) oder (ersatzweise für Latein) eine romanische oder slawische Sprache. Die Kenntnisse in den modernen romanischen oder slawischen Fremdsprachen werden durch eine Sprachklausur, die bis zum Ende des 5. Semesters bestanden sein muss, überprüft."

Der Fachbereich 07 – sowohl der Ausschuss für Studium und Lehre als auch der Fachbereichsrat – haben sich 2012 gegen diese Änderung ausgesprochen; der Fachbereichsrat musste der Änderung im Hebrst 2012 jedoch nachkommen. Das Historische Seminar hat daraufhin versucht, den fachspezifischen Anhang neu zu formulieren. Erst seit Beginn des Sommersemesters 2013 ist definitiv klar, dass es keinen Weg vorbei an dieser Sanktion gibt. Das ergibt sich zwingend aus den Curricularen Standards für das Fach Geschichte im Land Rheinland-Pfalz.

Da diese Information bereits als Gerücht in der Studierendenschaft kursiert und verständlicherweise große Beunruhigung auslöst, haben wir uns entschlossen, die Informationsveranstaltung am 03.07.2013 abends um 18 Uhr in P1, die eigentlich vielen unterschiedlichen Fragen fortgeschrittener Bachelorstudierender gewidmet war, umzuwidmen und ausschließlich auf das Thema "Sprachanforderungen in den Bachelorstudiengängen Geschichte" zu konzentrieren. Hier werden wir sowohl auf B.A. als auch auf B.Ed. eingehen. Parallel haben wir einige entlastende Maßnahmen vorbereitet, die wir Ihnen an diesem Abend gerne vorstellen möchten.

Bitte nutzen Sie diesen Termin! Wir haben im Prozess der Revision der Studiengänge 2011 die Erfahrung gemacht, dass solche Informationsabende der beste Weg sind, Gerüchte auszuräumen, unbegründeten Sorgen zu begegnen und sachlich richtige Informationen weiterzugeben.

Alle unmittelbar betroffenen Studierenden wurden heute zudem über Systemnachricht informiert.

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