Frauenförderplane stellen das zentrale Instrument zur Umsetzung des rheinland-pfälzischen Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) vom 11. Juli 1995 dar, welches die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst, sowie den Abbau bestehender Benachteiligungen zum Inhalt hat. Neben der Explizierung von Gleichstellungsmaßnahmen wird mit dem LGG im Zweiten Abschnitt § 6 Absatz 1 und 2 gleichsam ein Mindestinhalt von Frauenförderplänen definiert:
"Im Frauenförderplan ist für einen Zeitraum von sechs Jahren darzustellen, mit welchen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen der Anteil der Frauen an den Beschäftigten erhöht werden soll. Dem Frauenförderplan ist eine Analyse der Beschäftigungsstruktur sowie der zu erwartenden Personalentwicklung zu Grunde zu legen. Für diese Analyse sind die notwendigen Daten zu ermitteln."
Konkretisiert durch die Verwaltungsvorschrift "Frauenförderpläne und Berichte nach dem Landesgleichstellungsgesetz" vom 24. September 1996 sind Frauenförderpläne dementsprechend in drei Teile zu gliedern: Datenteil, Prognoseteil, Maßnahmenteil.
Im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend sowie des Ministeriums des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz untersuchte das Zentrum für Qualitätssicherung und -entwicklung (ZQ) die Ausgestaltung und Nutzung von Frauenförderplänen der Kommunen und Landkreise in Rheinland-Pfalz. Den Fokus der Untersuchung bildeten dabei insbesondere die Prognose- und Maßnahmenteile. In diesem Zusammenhang galt es des Weiteren verschiedene Umsetzungen im Hinblick auf Best-Practice-Elemente eines "idealen" Frauenförderplans zu diskutieren.
Die Untersuchung basiert auf der Dokumentenanalyse von 151 Frauenförderplänen von 98 Gebietskörperschaften (Kreisfreie Städte, Landkreise, Verbandsfreie Städte und Gemeinden und Verbandsgemeinden) in Rheinland-Pfalz. Die Ergebnisse der Analyse wurden zudem in Gesprächsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Gebietskörperschaften erörtert. Beide Untersuchungsschritte zusammen stellten die Grundlage für den vom ZQ verfassten Bericht an die Ministerien dar.
Nach Abschluss des Projekts präsentierte das ZQ am 20.12.2005 die Ergebnisse auf der Vortrags- und Diskussionsveranstaltung "Der Frauenförderplan als Instrument der Personalentwicklung?!" im Landtag Rheinland-Pfalz. Die Zusammenfassung des Vortrages "Frauenförderpläne der Kommunen und Landkreise. Ergebnisse der wissenschaftlichen Auswertung" ist als Beitrag in der "Dokumentation zur Vortrags- und Diskussionsveranstaltung ‚Der Frauenförderplan als Instrument der Personalentwicklung?!‘ am 20. Dezember 2005 im Wappensaal des Landtages" enthalten.