Zusatzzertifikat Bilingualer Erdkundeunterricht

Das Zusatzzertifikat "Bilingualer Erdkundeunterricht - Englisch oder Französisch" ist eine Bescheinigung über spezifische Prüfungsleistungen, die über das reguläre Studium hinaus absolviert werden. Das Studienangebot richtet sich an Studierende, die neben dem Sachfach Geographie auch Englisch oder Französisch im Studiengang Lehramt am Gymnasium studieren. Sie sollen durch diese Qualifikation auf die Ausbildung für den bilingualen Unterricht im Referendariat vorbereitet werden. Die Ausbildung ist auch möglich, wenn die Fremdsprache oder das Sachfach als Erweiterungsfach belegt wird.

Wird die Fremdsprache nicht studiert, so sollten die Studenten über einen Sprachstand im Bereich des C1-Niveaus des GER verfügen (z.B. durch Auslandsaufenthalt, Austauschprogramm, Native Speaker, ...)

 

Leistungsnachweise zum Erhalt des bilingualen Zusatzzertifikates:

Das Zusatzprogramm umfasst ein Stundenvolumen von mindestens sechs Semesterwochenstunden. Verpflichtend ist der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

Kurs 1:

Bilinguale Fachdidaktik I: Grundlagen des bilingualen Erdkundeunterrichts in englischer oder französischer Sprache

Kurs 2:

Bilinguale Fachdidaktik II: Unterrichtspraktische Übungen des bilingualen Erdkundeunterrichts in englischer oder französischer Sprache

Kurs 3:

Seminar zum Erwerb fremdsprachlicher Kenntnisse (Englisch/Französisch) im Sachfach Geographie

 

Im Rahmen der englischen Zusatzausbildung wird empfohlen, die Kurse sukzessiv zu belegen, da sie inhaltlich aufeinander aufbauen!

 

Fallweise kann der Nachweis über Fremdsprachenkenntnisse im Sachfach (Kurs 3) auch durch folgende Optionen anerkannt werden:

a)

eine erfolgreiche Teilnahme (benoteter Leistungsnachweis) an einer Lehrveranstaltung mit geographischem Inhalt während des Studiums im englischsprachigen/französischsprachigen Ausland

b)

eine erfolgreich Teilnahme (benoteter Leistungsnachweis) an einer fremdsprachigen Lehrveranstaltung des Geographischen Instituts der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (z.B. im Rahmen von Gastdozenturen)

c)

eine erfolgreiche Teilnahme (benoteter Leistungsnachweis) an einer fremdsprachigen Lehrveranstaltung mit geographischem Inhalt am Department of Englisch and Linguistics / am Romanischen Seminar der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Es ist darauf zu achten, dass diese Prüfungsleistung nicht doppelt anerkannt wird!

 

Im Rahmen der französischen Zusatzausbildung finden keine eigenständigen Lehrveranstaltungen zum Erwerb von Fremdsprachenkenntnissen im Fach Geographie statt. Sie können hier auf die Optionen a) und c) zur Anerkennung zurückgreifen. 

 

Für beide Ausbildungszweige (englisch und französisch) gelten folgende Bedingungen zur Anerkennung des dritten Kurses:

  • Bitte sprechen Sie vor Kursbeginn Thema und Inhalt der Lehrveranstaltung mit der Ansprechpartnerin für die bilinguale Zusatzausbildung Geographie ab, um sicherzugehen, dass der Kurs auch tatsächlich anerkannt werden kann.
  • Es ist darauf zu achten, dass die Lehrveranstaltungen, die an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz belegt wurden, nicht doppelt anerkannt werden! Ein entsprechender Nachweis muss bei der Anerkennung vorgezeigt werden.

 

Bei Nachweis der erforderlichen Prüfungsleistungen wird das Zertifikat durch die Ansprechpartnerin für die bilinguale Zusatzausbildung des Geographischen Instituts ausgestellt. Bitte melden Sie sich hierfür eigenständig nach Abschluss der drei Seminare bei der verantwortlichen Person.

 

Ansprechpartnerin ist:

Marion Plien 
Geographisches Institut
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Johann-Joachim-Becherweg 21
55099 Mainz
Raum: 04 -164
Telefon: 06131-39-22137
E-Mail: m.plien@geo.uni-mainz.de

 

Zusätzliche Empfehlungen & Hinweise:

Den Studierenden wird dringend empfohlen, schulpraktische Erfahrungen im bilingualen Unterricht zu sammeln, z.B. durch ein (zusätzliches) Praktikum oder, sofern möglich, im Rahmen eines der Pflichtpraktika.

Universitäre Leistungsnachweise zum bilingualen Unterricht können von der Seminarleitung in Absprache mit dem Landesprüfungsamt als Ersatz für das Kolloquium im Referendariat anerkannt werden. (Auszug Rundschreiben des MfBWWK vom 16.10.2014, III.2)

 

Weiterführende Informationen: