Tagungen

Hybrides ZiRR-Forum am 04. Juni 2024

Schutz der Integrität der Person - prevention and safeguarding 

Am 04. Juli 2024 von 16.00 - 18.35 Uhr fand im Dekanatssaal des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz das diesjährige ZiRR-Forum zum Thema Schutz der Integrität der Person - prevention and safeguarding statt. Wie bereits im letzten Jahr wurde das Forum als Hybridveranstaltung durchgeführt, so dass interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer aus ganz Deutschland zugeschaltet werden konnten. Die hohe Anmeldezahl von fast 70 Teilnehmenden zeigt die große Relevanz des diesjährigen Themenschwerpunktes.

Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Matthias Pulte (JGU Mainz), der das Zentrum für Interdisziplinäre Studien zu Religion und Recht (ZiRR) vor zehn Jahren gegründet hat und seither ständiges Vorstandsmitglied ist, referierte Prof. Dr. Pajonk, Ärztlicher Direktor des Zentrums Isartal im Kloster Schäftlarn und Gastprofessor an der gregorianischen Universität in Rom, über die Möglichkeiten und Grenzen der Prävention aus psychologischer und neurobiologischer Sicht. Sehr anschaulich und mit alltagsnahen Bildern und Vorstellungen verdeutlichte er einerseits das Potenzial von Prävention, erläuterte aber auch, warum Prävention aus psychologischer Sicht ein hartes Stück Arbeit ist.

Prof. Dr. Josef Ruthig (JGU Mainz), der zusammen mit Prof. Pulte den Vorstand des ZiRR bildet, befasste sich anschließend mit den Möglichkeiten und Grenzen der Prävention aus juristischer Sicht. Der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht befasste sich in seinem Vortrag mit dem Beitrag des Staates zur Prävention. Dabei ging er zum einen auf den Beitrag zur Aufarbeitung und zum anderen auf die staatlichen Präventionsträger ein. Abschließend fasst der Rechtsexperte zusammen, dass der derzeitige Rechtsrahmen kein ausreichend sicheres Umfeld für Minderjährige bietet und empfiehlt eine Rechtsetzung durch „regulierte Selbstregulierung“ sowie eine Rechtsdurchsetzung durch ein konkretes „Monitoring“ der Einhaltung der Konzepte.

Anschließend referierte Prof. Dr. Droege, der das ZiRR vor zehn Jahren gemeinsam mit Prof. Pulte gegründet hat, über die funktionalen Grenzen des evangelischen Disziplinarrechts im Hinblick auf die Prävention. Nach einer kurzen anschaulichen Einführung in das evangelische Disziplinarrecht beschrieb der evangelische Experte in zehn prägnanten Beobachtungen, warum das Rechtsgebiet der Prävention an so enge funktionale Grenzen stößt.

 

Prof. Dr. Matthias Pulte widmete sich abschließend dem Rechtssystem der katholischen Kirche. Im Mittelpunkt seines Vortrags standen die Präventionsordnungen im Bereich der DBK sowie Fragen der kirchenrechtlichen Absicherung, Durchsetzbarkeit und Transparenz. Abschließend resümierte der (Staats-)Kirchenrechtler „Ius semper reformanda“: Prävention als Kernaufgabe der katholischen Kirche müsse kontinuierlich reformiert werden. Kirchenrechtliche Regelungen sollten sowohl einem institutionen- als auch einem personenorientierten Ansatz folgen, es bedarf einer kontinuierlichen und vielfältigen Evaluation sowie einer international anerkannten und unabhängigen Akkreditierung von Präventionskonzepten.

An dieses Statement schloss sich eine lebhafte Podiumsdiskussion der Referenten an. Sowohl die Fragen und Reaktionen aus dem Publikum als auch die dynamische Diskussion unter den Referenten zeigten einmal mehr die Relevanz und Bedeutung des Themas des ZiRR-Forums: Schutz der Integrität der Person. Die Beiträge und einige ergänzende Aufsätze, u.a. von Pater Hans Zollner, dem führenden Experten auf diesem Gebiet in der katholischen Kirche, werden demnächst in der Reihe: Mainzer Beiträge zu Kirchen- und Religionsrecht (Echter-Verlag) erscheinen. Bitte beachten Sie die Verlagsankündigungen.

(Céline Klingel)

Vorankündigung

Hybrides ZiRR-Forum am 4. Juni 2024

Schutz der Integrität der Person - prevention and safeguarding 

Nachdem nun für die beiden großen Kirchen in Deutschland bundesweite und für die katholischen Bistümer zum Teil auch diözesane Studien zum sexuellen Missbrauch vorgelegt worden sind, kann man tatsächlich nicht nur bei der Sanktionierung der noch lebenden Täter*innen stehen bleiben. Vielmehr geht es darum, für die Zukunft sicherzustellen, dass kirchliche Personen und Einrichtungen keine Gefahr für Menschen darstellen, die sich ihnen mit ihren Bedarfen anvertrauen. Dabei geht es neben den pastoralen und psychologischen Aspekten auch um verbindliche Regulatorien und Standards, wie Prävention und Schutz von Personen in geeigneter Weise institutionalisiert werden kann, damit Menschen und kirchliche Räume wieder als sicher erfahrbar werden. Dazu diskutieren wir aus verschiedenen Perspektiven:

Be prepared?! Möglichkeiten und Grenzen von Prävention aus psychologischer und neurobiologischer Sicht

Prof. Dr. Frank-Gerald B. Pajonk

(Institut für Anthropologie – Pontificia Università Gregoriana Rom sowie Ärztlicher Direktor – Zentrum Isartal am Kloster Schäftlarn)

Be prepared?! Möglichkeiten und Grenzen von Prävention aus rechtlicher Perspektive

Prof. Dr. Josef Ruthig (Abteilung Rechtswissenschaft FB 03 – Universität Mainz)

Sichere Orte durch kirchliche Disziplinargewalt? – Bemerkungen zu den Funktionsgrenzen des evangelischen Disziplinarrechts

Prof. Dr. Michael Droege (Juristische Fakultät – Universität Tübingen)

Präventionsordnungen deutscher Bistümer im Rechtssystem der katholischen Kirche

Prof. Dr. Matthias Pulte (Katholisch-Theologische Fakultät – Universität Mainz)

Das hybride Forum wird am 04. Juni 2024 um 16.00 Uhr s. t. stattfinden.

Die Zugangsdetails für eine digitale Teilnahme lassen wir Ihnen vor der Veranstaltung per Mail zukommen.

In Präsenz findet das Forum im Dekanatssaal 03-150 im Jakob-Welder-Weg 9 der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz statt.

Aus Planungsgründen bitten wir Sie, sich über den Link oder per E-Mail (zirr@uni-mainz.de) bis spätestens Dienstag, den 28. Mai 2024 anzumelden.

Hybrides ZiRR-Forum am 05. Juli 2023

ZiRR Flyer 2023_digital

Thema: Künstliche Intelligenz - rechtliche und theologische Aspekte

Am 5. Juli 2023 fand das diesjährige Diskussionsforum des Zentrums für interdisziplinäre Studien zu Religion und Recht (ZiRR) der FB 01 und 03, dieses Mal hybrid, in den Räumen des Fachbereich am Taubertsberg statt. Thematisch ging es um rechtliche und theologische Aspekte künstlicher Intelligenz.

Wie wollen wir mit Künstlicher Intelligenz eigentlich umgehen? Ist die Büchse der Pandora geöffnet, oder ein gutes Hilfsmittel für die Menschheit geschaffen? Dieses Thema beherrscht seit einiger Zeit nicht nur wissenschaftliche Debatten, sondern auch den öffentlichen Diskurs in vielen Medien. Dabei geht es um sehr viele verschiedene Fragestellungen, auf die wir aktuell keine griffigen Antworten haben. Mit dem hybriden ZiRR-Forum dieses Jahres haben wir diese Debatten und Diskurse um einige Themenbereiche ergänzt. Dazu gab es vier Impulsreferate und eine Podiumsdiskussion, die auch für das physisch und elektronisch anwesende Publikum geöffnet wurde.

Das erste Referat von Prof. Dr. Franz Rothlauf (FB03 WiWi), Wirtschaftsinformatiker und CIO der JGU befasste sich mit der Funktionsweise und Architektur von Chat GPT und Co. Rothlauf gelang es im Laufe des Vortrags die Idee von KI grundsätzlich zu entzaubern und die damit verbundende Hype begründet auf die Formel zusammenzufassen, dass es sich dabei bisher um nichts anderes als maschinenbasiertes Lernen handele, das nicht mehr leisten könne, als man ihm vorher zur Verfügung gestellt habe. Von einem maschinellen Bewußtsein im Sinne einer vorausschauenden Zielplanung oder gar der Entwicklung von Visionen, wie sie dem menschlichen Denken zu eigen sind, sei man doch weit entfernt.

Prof. Dr. Alexander Loichinger (FB01, Fundamentaltheologie) wählte einen anderen Ansatz und sah in der KI eine Zukunftsvision des Nebeneinanders menschlicher und maschineller Intelligenz, welche den Menschen mit seiner Leistungsfähigkeit bald übertreffen könne. Seine Zukunftsperspektive schloss die Überlegenheit der KI gegenüber dem Menschen nicht aus. Er erläuterte seine Position anhand von 8 spekulativen Thesen.

Auf den Boden der rechtlichen Tatsachen führte sodann der Beitrag von Prof. Dr. Josef Ruthig (FB 03 öff. Recht), der aktuelle rechtliche Fragen zu KI anhand der verfassungsrechtlichen und europarechtlichen aktuellen Lage mit Bezugnahme auf Gesetzgebung und Rechtsprechung diskutierte. Deutlich trat hier das Interesse von europäischer Gesetzgebung und Rechtsprechung hervor, die Entwicklung von KI nicht auszubremsen, sondern in einen rechtlichen Rahmen einzuhegen, der dem Menschen die Bestimmung und Kontrolle über das technisch Mögliche erhält.

Diese rechtliche Ausgangslage wurde dann abschließend von Prof. Dr. Matthias Pulte (FB 01, Kirchen- und Staatskirchenrecht) konkretisiert und rechtlich in dem Rahmen des Datenschutzrechts der katholischen Kirche in Deutschland dar- und ausgelegt. Auch die Kirchen werden zunehmend auf manschinenbasiertes Lernen für ihren Dienst und ihre Dienstleistungen zurückgreifen. Hier sind insbesondere sensible, kirchenspezifische Daten berührt, deren Schutz vor unberechtigtem Zugriff und entsprechender Fehlnutzung durch die Verantwortlichen von KI ex ante sicherzustellen ist. Das geltende Recht enthält dazu erste Schutzvorschriften, die aber der ständigen Anpassung an die Wirklichkeit bedürfen, um dem vom CIC in can. 220 geschützten Persönlichkeitsrecht aller Gläubigen hinreichend Rechnung zu tragen.

Es schloss sich eine lebhafte Debatte auf dem Podium über die Grundsatzfragen und im und mit dem Auditorium über manche Fallkonstellation an.

(M.P.)

 


vergangene Veranstaltungen

Digitales ZiRR-Forum am 04. Mai 2022

Flyer

Thema: Die Ampel und die Kirchen - Verständigung oder Konfrontation?

Am 04.05.2022 fand die ZiRR-Tagung zum Thema "Die Ampel und die Kirchen - Verständigung oder Konfrontation?" statt. Aufgrund der Pandemielage war das Forum erneut ein digitales.

Im Anschluss an die Begrüßung durch Herrn Prof. Dr. phil. Matthias Pulte (JGU-Mainz) und Herrn Prof. Dr. iur. Josef Ruthig (JGU-Mainz) wurden unterschiedliche Aspekte des Koalitionsvertrags zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aus ethischer und aus kirchenrechtlicher Perspektive beleuchtet. Zunächst referierte Prof. Dr. theol. Gerhard Kruip (JGU-Mainz) aus sozialethischem Blickwinkel umweltpolitische Eckpfeiler des Koalitionsvertrages. Anhand ausgewählter Schwerpunkte wurden dabei Ziele, deren normative Grundlagen sowie notwendige Maßnahmen thematisiert und mit umweltpolitischen Forderungen der katholischen Kirche verglichen.

Danach befasste sich Prof. Dr. theol. Michael Roth (JGU-Mainz) mit den beiden Strafrechtsreformen §§ 218 und 219 StGB und nahm diesbezüglich ebenfalls eine sozialethische Bewertung vor. Geleitet wurde der Vortrag dabei von zwei wesentlichen Grundsatzfragen: Zum einen, wie theologisch-kirchlich auf den Koalitionsvertrag und auch insgesamt gesellschaftlich drängende Fragen eingegangen werden könne und zum anderen , wie sich die Kirche an einem solchen Diskurs (nicht) beteiligen sollte.

An diese sozialethische Perspektive anknüpfend folgten zwei Vorträge, die aus kirchenrechtlicher Perspektive den Koalitionsvertrag betrachten, Prof. Dr. iur. Uwe Kai Jacobs (JGU-Mainz) erörterte im Rahmen seiner Vortrags das Verhältnis von Staat und Kirche, wobei der Fokus auf "alten Baustellen und neuen Lösungen" lag. Die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen sowie deren Hintergründe dienten dieser Thematik als leitendendes Beispiel.

Prof. Dr. phil. Matthias Pulte (JGU-Mainz) widmete sich abschließend ebenfalls aktuellen Fragen und Herausforderungen des Koalitionsvertrages. Im Zentrum dieses Vortrags standen die staatliche Religionsförderung am Beispiel religiöser Minderheiten und die Frage danach, ob diese mit dem Trennungsgrundsatz vereinbar sei. Ein beispielhaft gelingendes Zusammenspiel von Staat und Kirchen bzw. Religionsgemeinschaften veranschaulichte der Referent anhand der Regelung des Religionsunterrichts an Schulen.

Nach den Fachbeiträgen war Raum für eine Podiumsdiskussion mit den Referenten und dem Auditorium. Zahlreiche Fragen, Anmerkungen und Denkanstöße verdeutlichten nicht nur die Aktualität dieses Themas, sondern auch den Bedarf an interdisziplinärem Austausch sowie facettenreichen Blickwinkeln auf das Verhältnis von Staat und Kirche. Die Beiträge und einige das Thema ergänzende Aufsätze werden in der Reihe: Mainzer Beiträge zu Kirchen- und Religionsrecht (Echter-Verlag) erscheinen. Bitte beachten Sie zeitnahe Ankündigungen des Verlags.

(Cathrin Kipfstuhl)

 

Digitales ZiRR-Forum am 02. Februar 2021

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Thema: Assistierter Suizid: Ethische Fragen und Rechtliche Entwicklungen Angesichts fortschreitend pluralisierender Lebenswelten

Am 02.02.2021 fand die ZIRR-Tagung zum Thema „Assistierter Suizid: Ethische Fragen und Rechtliche Entwicklungen Angesichts fortschreitend pluralisierender Lebenswelten“ statt. Aufgrund der Pandemielage war das Forum erstmalig ein digitales.

Nach der Begrüßung durch Herrn Prof. Dr. Matthias Pulte (JGU-Mainz) wurde das Thema assistierter Suizid aus verschiedenen theologischen und juristischen Blickwinkeln betrachtet. Zunächst referierte Prof. Dr. theol. Michael Roth (JGU-Mainz) über die medizinethische Perspektive zum assistierten Suizid aus evangelischer Sicht. Ausgehend von einem Verständnis der Ethik als Wahrnehmungsschule, wobei eine strittige Situation in ihrer moralischen Signifikanz zu erschließen ist, lag der Fokus dieses Referats bei der Einstellung der Gesellschaft zum Suizid generell und auf dem Versuch, die Welt des Suizidenten zu erschließen.

Im Anschluss stellte Prof. Dr. theol. Franz-Josef Bormann von der Universität Tübingen, der zugleich auch Mitglied des Deutschen Ethikrates ist, die katholische Sicht auf das Thema dar. Hierbei wurden wesentliche Argumente gegen die moralische Erlaubtheit von Suizid und Suizidassistenz aus katholischer Perspektive genannt. Weiterhin übte Professor Bormann Kritik am Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2020, wodurch die sog. geschäftsmäßige Suizidassistenz aufgehoben wurde, da dieses in deutlichem Widerspruch zu den Leitvorstellungen der katholischen Kirche steht.

Auf die Beiträge der Theologen folgte eine juristische Betrachtung des assistierten Suizids durch Prof. Dr. jur. Josef Ruthig (JGU-Mainz). In seinem Beitrag beleuchtete der Rechtswissenschaftler die hinter der Thematik stehenden grundrechtlichen Wertungen. Ein zentraler Punkt des Beitrags war die kritische Betrachtung der Aussagen der Sterbehilfeentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. An die Rechtsprechungsanalyse anknüpfend wurden Folgefragen, insbesondere die gesetzgeberischen Kompetenzen in dem Bereich, untersucht. Abgerundet wurde der Beitrag durch einen Blick auf die rechtliche Situation im Ausland.

Abschließend widmete sich Prof. Dr. phil. Matthias Pulte der Fragestellung, ob Suizid und Suizidassistenz heute noch ein kirchen- und staatskirchenrechtliches Problem darstellen. Um diese Frage zu beantworten, ging den Aspekten des geltenden Kirchen- und Staatskirchenrechts eine rechtshistorische Herleitung den Suizid sowie die Suizidassistenz betreffend voraus. Abschließend wurden neben der aktuellen Rechtslage des Kirchenrechts zu diesem Thema auch staatskirchenrechtliche Aspekte beleuchtet, wobei vor allem neue Herausforderungen, bedingt durch die bereits thematisierte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, erläutert wurden.

Nach den Fachbeiträgen war Raum für eine Podiumsdiskussion mit den Referenten und dem Auditorium. Aufgrund der insbesondere für ein digitales Format hohen Teilnehmerzahl von rund 80 Personen entstand eine rege Debatte. Die zahlreichen Fragen insbesondere im Hinblick auf rechtliche Einschätzungen der Thematik zeigten den Bedarf an interdisziplinärem Austausch. Die Reaktionen aus dem Publikum machten deutlich, dass auch am Ende der Veranstaltung dieses komplexe Thema nicht abschließend behandelt werden konnte und weiterhin Klärungs- und Diskussionsbedarf besteht. Die Beiträge und einige das Thema ergänzende Aufsätze werden noch in diesem Jahr in der Reihe: Mainzer Beiträge zu Kirchen- und Religionsrecht (Echter-Verlag) erscheinen. Bitte beachten Sie zeitnah die Ankündigung des Verlages.

(Cathrin Kipfstuhl & Sophie Salfer)


Interdisziplinäre wissenschaftliche Fachtagung

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Rückmeldung

Thema: Medizinische Notfallversorgung an den Grenzen von Ethik und Recht

Terroristische Anschläge, aber auch Verkehrsunfälle und Naturkatastrophen können die medizinischen Ressourcen auch in einem Land mit guter Versorgung wie Deutschland in der Gegenwart schnell an ihre Grenzen führen. Anders als zur Zeit des Kalten Krieges, als prophylaktisch für alle möglichen Katastrophenfälle Vorsorge getroffen und auch in medizinischer Hinsicht eine umfassende Bevorratung betrieben wurde, schien es mit dem Wegfall eines großen militärischen Konfliktszenarios nicht mehr notwendig, Ressourcen in dieser Weise zu binden. Mit dem Anschlag auf das World Trade Center und anderer Gewalttaten hat sich die Lage wieder ver-ändert. Hat sich seither auch die notfallmedizinische Versorgung neu ausgerichtet? Nach welchen Kriterien soll dann diese Hilfe verteilt werden? Wer entscheidet über die Auswahl derer, die besonders dringlich Hilfe benötigen? Kann und muss man solche Situationen planen und welche Vorsorgemaßnahmen lassen sich treffen? Und was ist mit der seelsorgerischen und psychologischen Betreuung jener die solche Krisen als Opfer oder Helfende erleben? Bei diesen Fragen stellen sich medizinische, rechtliche und ethische Fragen, die unter der Schirmherrschaft des Bischofs von Mainz und des Kirchenpräsidenten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau bei der Tagung vorgestellt und mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis diskutiert werden sollen.

Sie sind herzlich eingeladen!

Prof. Dr. Josef Ruthig & Prof. Dr. Matthias Pulte


Staatskirchenrechtliche Fachtagung am 11. Oktober 2016

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Thema: Kirchliche Hochschulen und konfessionelle akademische Einrichtungen im Lichte staatlicher und kirchlicher Wissenschaftsfreiheit.

Veranstalter: ZIRR Mainz, Kanonistisches Institut an der Universität Potsdam

„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ (Art. 5 III GG) – Nicht nur die deutsche Verfassung sichert die Autonomie der Wissenschaft. Auch nach allgemeiner Auffassung wird Wissenschaft und Lehre mit uneingeschränkter Forschungsfreiheit assoziiert.

In Bezug auf die Theologie ist die „Freiheit der Forschung innerhalb eines rationalen Wissens anzusetzen, dessen Gegenstand von der Offenbarung gegeben wird, wie sie in der Kirche unter der Autorität des Lehramtes übermittelt, ausgelegt und vom Glauben angenommen wird. Diese Elemente, die den Rang von Grundsätzen haben, beiseite zu lassen, würde bedeuten, daß man aufhört, Theologie zu treiben.“ (DV II, 12) Diese Anforderung an das wissenschaftliche Handeln in der Theologie schafft ein Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und kirchlicher Gebundenheit, zwischen Vernunft und Glaube. Wie steht es um die Wissenschaftsfreiheit und Autonomie der kirchlichen Hochschulen und anderen konfessionellen akademischen Institutionen in Deutschland und im europäischen Vergleich?

Diesem Themenkomplex widmete sich die wissenschaftliche Fachtagung des Zentrum für interdisziplinäre Studien zum Religions- und Religionsverfassungsrecht (ZIRR) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) in Kooperation mit dem kanonistischen Institut der Universität Potsdam.

(Sarah Seifen, Anna Schmees)

 


Diskussionsforum des ZIRR am 16. Juli 2015

Was wird aus dem Religionsunterricht im Rhein-Main-Gebiet?

Einladungsflyer