SQ Ethik – Religion – Recht

Schlüsselqualifikation für Juristinnen und Juristen: Ethik - Religion - Recht

Die SQ Ethik – Religion – Recht richtet sich als Angebot der Katholisch-Theologischen Fakultät an Studierende der Rechtswissenschaften, die neben den gesetzlich geforderten juristischen Qualifikationen für Juristinnen und Juristen eine Zusatzqualifikation durch interdisziplinäre Studien an einem anderen Fachbereich erwerben wollen, die das juristische Studium mit Blick auf die weiten Berufsfeldern von Juristinnen und Juristen ergänzen.

Worum geht es?

In Fällen der Güterabwägung spielen immer wieder außerhalb des juristischen Systems liegende Argumentationen eine Rolle. Moderne, diskursfähige philosophisch-theologische Ethik, Moraltheologie und Sozialethik bieten Deute- und Begründungsangebote, die bei der Bewertung von Lebenssachverhalten aus juristischer Perspektive hilfreich sein können. Der Blick in das Rechtssystem des Kirchenrechts weitet den Blick über den eigenen Rechtskreis hinaus. Das Religionsrecht zeigt auf, dass der Staat und die Religionsgemeinschaften in einem auch rechtlich dynamischen Verhältnis stehen und bisweilen zur Verwirklichung des Gemeinwohlauftrags aufeinander angewiesen sind.

Wie läuft es?

Es wird das nachstehende Lehrangebot aus dem Vollstudium Katholische Theologie (Niveau: Abschluss Mag.theol.) angeboten. Die SQ wird erreicht durch eine mündliche Abschlussprüfung über belegte und besuchte Vorlesungen im Umfang von 5 SWS sowie einen qualifizierten Seminarschein (2SWS) in einem Seminar freier Wahl aus den drei angebotenen Disziplinen.

Der Gesamtumfang der verpflichtenden Veranstaltungen beträgt 7 SWS, die im Regelfall im Verlauf von zwei Semestern besucht werden. Es ist jeweils eine Vorlesung aus jedem der drei Fächer zu wählen. Da alle Vorlesungen kumulativ in einem Kolloquium (30 min.) geprüft werden, ergeben sich 7 LP. Hinzu kommen 6 LP für das Hauptseminar. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden den Grundlagenschein Rechtsphilosophie erworben haben. Erste Informationen zum Studienprogramm finden Sie nachstehend und / oder erhalten diese bei Frau Prof. Dr. Friederike Wapler, Prof. Dr. Josef Ruthig (FB 03), Prof. Dr. Matthias Pulte (FB 01).

Was bringt es?

Die SQ E-R-R vermittelt Einblicke und Kompetenzen in den Bereich der Normbegründung aus ehtischer Perspektive, sowie einen Einblick in die eigenständige Gesetzgebung der katholischen Kirche, sowie das rechtliche Verhältnis von Staat und Religionen in der religionspluralen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Gerade der Blick in das Religionsrecht ergänzt das jurtistische Lehrangebot des FB 03 um einen Teilbereich, der Pflicht- und Wahlpflichtbereich des Studiums der Rechtswissenschaft sonst nicht abgebildet wird.

Was ist nun zu tun?

Die Anmeldung der Studierenden erfolgt händisch im Prüfungsamt der Katholisch-Theologischen Fakultät. Eine Anmeldung über Jogustine ist nicht erforderlich. Es wird ein Studienbuch ausgegeben, in dem der Besuch bzw. die Belegung der Lehrveranstaltungen nachzuweisen ist.

Die Organisation der Prüfung liegt beim Studienbüro der Katholisch-Theologischen Fakultät am FB 01.

Die SQ kann in jedem Winter- oder Sommersemester begonnen werden.

Hier geht es zum Lehrangebot: Flyer_SQ Ethik Religion Recht_2023