1. Forschungen & Publikationen:
Durchführung und Förderung von interdisziplinären religionsrechtlichen Forschungen zu Brennpunkten von Religion und Recht. Dabei soll der Forschungsansatz interdisziplinär, sowohl mit Blick auf die beteiligten Fachbereiche/Fakultäten als auch auf den inhaltlichen Ansatz hin ausgerichtet werden.
2. Weiterbildung und fachliche Begleitung von Handlungsträgern und Meinungsbildnern:
Durchführungen von Tagungen, Kongressen und Vortragsreihen unter Einbeziehung auswärtiger Gelehrter und Experten zu religionsrechtlichen Fragestellungen.
3. Zertifizierte Fortbildungen:
Im Bereich von Religion und Recht werden zertifizierte Fortbildungen angeboten.