Hybrides ZiRR - Forum Religion und Recht am 04. Juni 2024
Schutz der Integrität der Person - prevention and safeguarding
Am 04. Juni 2024 von 16.00 - 18.35 Uhr fand im Dekanatssaal des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz das diesjährige ZiRR-Forum zum Thema Schutz der Integrität der Person - prevention and safeguarding statt. Wie bereits im letzten Jahr wurde das Forum als Hybridveranstaltung durchgeführt, so dass interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer aus ganz Deutschland zugeschaltet werden konnten. Die hohe Anmeldezahl von fast 70 Teilnehmenden zeigt die große Relevanz des diesjährigen Themenschwerpunktes.
Nach der Begrüßung durch Prof. Dr. Matthias Pulte (JGU Mainz), der das Zentrum für Interdisziplinäre Studien zu Religion und Recht (ZiRR) vor zehn Jahren gegründet hat und seither ständiges Vorstandsmitglied ist, referierte Prof. Dr. Pajonk, Ärztlicher Direktor des Zentrums Isartal im Kloster Schäftlarn und Gastprofessor an der gregorianischen Universität in Rom, über die Möglichkeiten und Grenzen der Prävention aus psychologischer und neurobiologischer Sicht. Sehr anschaulich und mit alltagsnahen Bildern und Vorstellungen verdeutlichte er einerseits das Potenzial von Prävention, erläuterte aber auch, warum Prävention aus psychologischer Sicht ein hartes Stück Arbeit ist.
Prof. Dr. Josef Ruthig (JGU Mainz), der zusammen mit Prof. Pulte den Vorstand des ZiRR bildet, befasste sich anschließend mit den Möglichkeiten und Grenzen der Prävention aus juristischer Sicht. Der Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht befasste sich in seinem Vortrag mit dem Beitrag des Staates zur Prävention. Dabei ging er zum einen auf den Beitrag zur Aufarbeitung und zum anderen auf die staatlichen Präventionsträger ein. Abschließend fasst der Rechtsexperte zusammen, dass der derzeitige Rechtsrahmen kein ausreichend sicheres Umfeld für Minderjährige bietet und empfiehlt eine Rechtsetzung durch „regulierte Selbstregulierung“ sowie eine Rechtsdurchsetzung durch ein konkretes „Monitoring“ der Einhaltung der Konzepte.
Anschließend referierte Prof. Dr. Droege, der das ZiRR vor zehn Jahren gemeinsam mit Prof. Pulte gegründet hat, über die funktionalen Grenzen des evangelischen Disziplinarrechts im Hinblick auf die Prävention. Nach einer kurzen anschaulichen Einführung in das evangelische Disziplinarrecht beschrieb der evangelische Experte in zehn prägnanten Beobachtungen, warum das Rechtsgebiet der Prävention an so enge funktionale Grenzen stößt.
Prof. Dr. Matthias Pulte widmete sich abschließend dem Rechtssystem der katholischen Kirche. Im Mittelpunkt seines Vortrags standen die Präventionsordnungen im Bereich der DBK sowie Fragen der kirchenrechtlichen Absicherung, Durchsetzbarkeit und Transparenz. Abschließend resümierte der (Staats-)Kirchenrechtler „Ius semper reformanda“: Prävention als Kernaufgabe der katholischen Kirche müsse kontinuierlich reformiert werden. Kirchenrechtliche Regelungen sollten sowohl einem institutionen- als auch einem personenorientierten Ansatz folgen, es bedarf einer kontinuierlichen und vielfältigen Evaluation sowie einer international anerkannten und unabhängigen Akkreditierung von Präventionskonzepten.
An dieses Statement schloss sich eine lebhafte Podiumsdiskussion der Referenten an. Sowohl die Fragen und Reaktionen aus dem Publikum als auch die dynamische Diskussion unter den Referenten zeigten einmal mehr die Relevanz und Bedeutung des Themas des ZiRR-Forums: Schutz der Integrität der Person. Die Beiträge und einige ergänzende Aufsätze, u.a. von Pater Hans Zollner, dem führenden Experten auf diesem Gebiet in der katholischen Kirche, werden demnächst in der Reihe: Mainzer Beiträge zu Kirchen- und Religionsrecht (Echter-Verlag) erscheinen. Bitte beachten Sie die Verlagsankündigungen.
(Céline Klingel)
Hybrides ZiRR - Forum Religion und Recht am 04. Juni 2024
Schutz der Integrität der Person - prevention and safeguarding
Nachdem nun für die beiden großen Kirchen in Deutschland bundesweite und für die katholischen Bistümer zum Teil auch diözesane Studien zum sexuellen Missbrauch vorgelegt worden sind, kann man tatsächlich nicht nur bei der Sanktionierung der noch lebenden Täter*innen stehen bleiben. Vielmehr geht es darum, für die Zukunft sicherzustellen, dass kirchliche Personen und Einrichtungen keine Gefahr für Menschen darstellen, die sich ihnen mit ihren Bedarfen anvertrauen. Dabei geht es neben den pastoralen und psychologischen Aspekten auch um verbindliche Regulatorien und Standards, wie Prävention und Schutz von Personen in geeigneter Weise institutionalisiert werden kann, damit Menschen und kirchliche Räume wieder als sicher erfahrbar werden. Dazu diskutieren wir aus verschiedenen Perspektiven:
Be prepared?! Möglichkeiten und Grenzen von Prävention aus psychologischer und neurobiologischer Sicht Prof. Dr. Frank-Gerald B. Pajonk (Institut für Anthropologie – Pontificia Università Gregoriana Rom sowie Ärztlicher Direktor – Zentrum Isartal am Kloster Schäftlarn) |
Be prepared?! Möglichkeiten und Grenzen von Prävention aus rechtlicher Perspektive Prof. Dr. Josef Ruthig (Abteilung Rechtswissenschaft FB 03 – Universität Mainz) |
Sichere Orte durch kirchliche Disziplinargewalt? – Bemerkungen zu den Funktionsgrenzen des evangelischen Disziplinarrechts Prof. Dr. Michael Droege (Juristische Fakultät – Universität Tübingen) |
Präventionsordnungen deutscher Bistümer im Rechtssystem der katholischen Kirche Prof. Dr. Matthias Pulte (Katholisch-Theologische Fakultät – Universität Mainz) |
Das hybride Forum wird am 04. Juni 2024 um 16.00 Uhr s. t. stattfinden.
Die Zugangsdetails für eine digitale Teilnahme lassen wir Ihnen vor der Veranstaltung per Mail zukommen.
In Präsenz findet das Forum im Dekanatssaal 03-150 im Jakob-Welder-Weg 9 der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz statt.
Aus Planungsgründen bitten wir Sie, sich über den Link oder per E-Mail (zirr@uni-mainz.de) bis spätestens Dienstag, den 28. Mai 2024 anzumelden.
Hybrides ZiRR - Forum Religion und Recht am 05. Juli 2023
Künstliche Intelligenz - rechtliche und theologische Aspekte
Zeitpunkt: Mittwoch 05. Juli 2023 16.00 - 18.40 Uhr
Orte:
In Präsenz: Fachbereichsgebäude FB 01, Taubertsberg III, Wallstraße 7a, 55122 Mainz, Erdgeschoss, Raum T 5.
Digital: Die Veranstaltung wird digital über die Plattform MS-Teams durchgeführt. Einen entsprechenden Zugangslink erhalten Sie nach der Anmeldung
PROGRAMM:
16.00 Uhr Begrüßung
Prof. Dr. Josef Ruthig
16.05 Uhr Funktionsweise und Architektur von Chat GPT und Co.
Prof. Dr. Franz Rothlauf
16.35 Uhr Künstliche Intelligenz als Herausforderung für die moderne Theologie
Prof. Dr. Alexander Loichinger
17.05 Uhr Aktuelle Rechtsfragen zu Künstlicher Intelligenz – Verfassungsrechtliche Schwerpunkte
Prof. Dr. Josef Ruthig
17.35 Uhr Künstliche Intelligenz und kirchliches Datenschutzrecht – eine Herausforderung?
Prof. Dr. Matthias Pulte
18.05 Uhr Podiumsdiskussion mit den Referenten und dem Auditorium
Moderation:
Mag- Theol. Kevin Csott
18.35 Uhr Ende und Verabschiedung
Prof. Dr. Josef Ruthig
Sie sind herzlich eingeladen!
Anmeldung
Um unsere Planung zu erleichtern und Ihnen die Zugangsdetails mitzuteilen, bitten wir Sie, sich per E-Mail bis zum 25.06.2023 anzumelden. Bitte geben Sie auch an, ob Sie in Präsenz oder digital teilnehmen werden.
E-Mail: zirr@uni-mainz.de
Digitales ZiRR - Forum Religion und Recht am 04. Mai 2022
DIE AMPEL UND DIE KIRCHEN – VERSTÄNDIGUNG ODER KONFRONTATION?
Zeitpunkt: Mittwoch 04. Mai 2022, 16.00 - 18.40 Uhr
Ort: Digitale Plattform Microsoft TEAMS
PROGRAMM:
16.00 Uhr Begrüßung
Prof. Dr. iur Josef Ruthig, Mainz (FB 03 – Rechtswissenschaften)
16.05 Uhr Umweltpolitische Eckpfeiler des Koalitionsvertrages aus sozialethischem Blickwinkel betrachtet
Prof. Dr. theol. Gerhard Kruip, Mainz (FB 01 – Katholische Theologie)
16.35 Uhr Strafrechtsreformen überfällig? – die Reformansätze zu §§ 218, 219 StGB aus ethischer Perspektive betrachtet
Prof. Dr. theol. Michael Roth, Mainz (FB 01 – Evangelische Theologie)
17.05 Uhr Staat und Kirche – alte Baustellen und neue Lösungen?
Prof. Dr. iur. Uwe Kai Jacobs (FB 01 – Evangelische Theologie)
17.35 Uhr Staatliche Religionsförderung am Beispiel von religiösen Minderheiten – mit dem Trennungsgrundsatz vereinbar?
Prof. Dr. phil. lic.iur.can. Matthias Pulte (FB 01 – Katholische Theologie)
18.05 Uhr Podiumsdiskussion mit den Referenten und dem Auditorium
Moderation: Cathrin Kipfstuhl M.Ed. (FB 01 – ZiRR)
18.35 Uhr Ende der Veranstaltung und Verabschiedung
Prof. Dr. iur. Josef Ruthig
ANMELDUNG:
Das digitale Forum wird am 04.05.2022 um 16.00 Uhr s. t. auf der Plattform MS-Teams stattfinden. Damit wir Ihnen die Zugangsdetails zur Veranstaltung zukommen lassen können, bitten wir Sie, sich per E-Mail (zirr@uni-mainz.de) bis zum 25.04.2022 anzumelden.
Digitales ZiRR-Forum Religion und Recht am 02. Februar 2021
Ethische Fragen und rechtliche Entwicklungen angesichts fortschreitend pluralisierender Lebenswelten
Dienstag, 02. Februar 2021, 16.15-18.30 Uhr
Ort: Digitale Plattform Microsoft TEAMS:
ZiRR-Forum Religion und Recht am 09. Januar 2020
Die Kirchen und der Feiertagsschutz im Lichte fortschreitender Entkirchlichung
- Theologische und jursitische Aspekte
Donnerstag, 09. Januar 2020, 18-20 Uhr
Dekanatssaal (03-150) im Haus Recht und Wirtschaft der JGU
Mit dem Weihnachtsfest begehen wir in den meisten Ländern dieser Welt eines der zentralen kirchlichen Feste, das alle christlichen Konfessionen übergreifend miteinander verbindet. In Deutschland und Europa haben sich, je nach Tradition seit der Christianisierung eine Vielfalt kirchlicher Fest- und Feiertage etabliert, die im Zuge staatlicher Säkularisierung in einem wichtigen Kernbestand Einzug in die bürgerliche Festkultur gefunden haben.
Wie nie zuvor stehen die europäischen Gesellschaften vor einem epochalen religionssoziologischen Wandel. In den letzten Jahrzehnten sind immer mehr Angehörige muslimischen und jüdischen Glaubens hier mit ihren eigenen Festkulturen heimisch geworden und warten auf deren rechtliche und vielleicht auch kulturelle Rezeption.
Wird sich der Bestand christlicher und christlich konnotierter Feste in immer pluraleren Gesellschaften halten können? Genügt die Berufung auf Traditionen oder bedarf es einer erneuten Plausibilisierung? Was ist nötig, um die Sinnhaftigkeit religiöser Festkultur auch in säkularen Gesellschaften zur Sprache zu bringen? Ist es hilfreich Fest- und Feiertage nach Bekenntnis der Bürger zu segmentieren und zu individualisieren?
Wir möchten an diesem Abend mit Ihnen auf der Grundlage theologischer und rechtlicher Fundamente über die Gegenwart und Zukunft der Fest- und Feiertagskultur in Deutschland, unter Einschluss der europarechtlichen Aspekte, ins Gespräch kommen. Treten Sie mit uns in einen Austausch über die heutigen Bedingungen und Möglichkeiten religiös begründeter Fest- und Feierkultur.
Sie sind herzlich eingeladen!
Flyer mit Programminformationen
Um eine Anmeldung per E-Mail an zirr[at]uni-mainz.de wird gebeten.
Karl Kardinal Lehmann - Mitinitiator und Förderer des ZiRR
am 11. März 2018 verstorben
Prof. Dr. theol., Dr. phil., Dr.h.c. mult. Karl Kardinal Lehmann
* 16. Mai 1936 in Sigmaringen; † 11. März 2018 in Mainz
Priesterweihe am 10. Oktober 1963 in Rom
Kardinalpriester der Heiligen Römischen Kirche,
durch Gottes Barmherzigkeit und des Heiligen Apostolischen Stuhles Gnade,
Bischof (em.) des Heiligen Stuhles von Mainz.
Das Zentrum für Interdisziplinäre Studien zum Religions- und Religionsverfassungsrecht (ZIRR) an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) trauert um seinen großartigen Förderer und Mitinitiator Karl Kardinal Lehmann, der 1968 an die JGU, aufgrund seiner herausragenden philosophischen und theologischen Forschungsleistungen, auf den Lehrstuhl für Katholische Dogmatik und Theologische Propädeutik berufen worden war. In Mainz lehrte der junge Gelehrte bis 1971 außerordentlich erfolgreich. Als Wissenschaftler und als Mitmensch wurde er von den Kollegen und der Studierendenschaft in gleicher Weise geschätzt. 1971 folgte Karl Lehmann einem Ruf auf den Lehrstuhl für Dogmatik und Ökumenische Theologie an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg/Br. Dort setzte er sein die Kirche und Gesellschaft prägendes wissenschaftliches Wirken bis zu seiner Ernennung zum Bischof von Mainz am 23. Juni 1983 fort. Seither und bis zu seiner Emeritierung als Bischof von Mainz, stand Karl Lehmann als Bischof und als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz in einem lebendigen Dialog von Staat und Kirche. Die Themen des deutschen und europäischen Staatskirchenrechts waren ihm immer ein wichtiges Anliegen. Oft hat er zu den aktuellen Brennpunkten dieses Rechtsgebietes richtungweisend Stellung genommen.
1984 wurde Karl Lehmann hier Honorarprofessor und bereicherte seither viele wissenschaftliche Veranstaltungen. 2006 ernannte ihn der Senat der JGU zum Ehrenbürger der Universität. Im Sommersemester 2009 nahm er zusätzlich zu seinen vielfältigen Aufgaben die Gutenberg-Stiftungsprofessur der JGU wahr. In den zurückliegenden 32 Jahren hat es immer einen lebhaften wissenschaftlichen Austausch zwischen Bischof und Universität gegeben. Daneben haben Forschung und Lehre durch den Bischof von Mainz unschätzbare Förderungen erhalten. Das gilt insbesondere für das ZIRR, dessen Gründung im ökumenischen Geist für Kardinal Lehmann ein Herzensanliegen war. Die Mitglieder des ZIRR verneigen sich vor ihrem großen Mäzen. Wir wissen uns verpflichtet, sein Andenken und seine theologischen Visionen zu bewahren und im Sinne seines Wirkens als großer theologischer Brückenbauer unsere Forschung und Lehre voranzubringen. Seine Offenheit, Dialogbereitschaft und seine unermüdliche Suche, Gottes Liebe unter den Menschen erfahrbar zu machen, werden uns fortgesetzter Ansporn im eigenen wissenschaftlichen Streben sein.
Mit dem Bistum Mainz und vielen Menschen, die Karl Lehmann nahe stehen, nehmen wir in diesen Tagen und Stunden Abschied. Er hinterlässt eine unendlich große Lücke in der Gesellschaft, der Kirche, der Wissenschaft und im persönlichen Leben vieler Menschen. Und dennoch sind wir in diesen Tagen des Abschieds dankbar, dass Gott, der barmherzige Vater, seinen treuen Diener nun ganz zu sich heim geholt hat. Wir beten, dass Er, der Schöpfer alles Guten, ihm all das Gute, das Karl Lehmann in diesem Leben für andere bewirkt hat, nun vergelten möge.
Mainz, den 11. März 2018
Für das ZIRR,
Prof. Dr. Matthias Pulte Prof. Dr. Josef Ruthig
Neu!: Schlüsselqualifikation für Juristen: Ethik - Religion - Recht
Die SQ Ethik – Religion – Recht richtet sich als Angebot der Katholisch-Theologischen Fakultät an Studierende der Rechtswissenschaften, die neben den gesetzlich geforderten juristischen Qualifikationen für Juristinnen und Juristen eine Zusatzqualifikation durch interdisziplinäre Studien an einem anderen Fachbereich erwerben wollen, die das juristische Studium mit Blick auf die weiten Berufsfeldern von Juristinnen und Juristen ergänzen.
Worum geht es?
In Fällen der Güterabwägung spielen immer wieder außerhalb des juristischen Systems liegende Argumentationen eine Rolle. Moderne, diskursfähige philosophisch-theologische Ethik, Moraltheologie und Sozialethik bieten Deute- und Begründungsangebote, die bei der Bewertung von Lebenssachverhalten aus juristischer Perspektive hilfreich sein können. Der Blick in das Rechtssystem des Kirchenrechts weitet den Blick über den eigenen Rechtskreis hinaus. Das Religionsrecht zeigt auf, dass der Staat und die Religionsgemeinschaften in einem auch rechtlich dynamischen Verhältnis stehen und bisweilen zur Verwirklichung des Gemeinwohlauftrags aufeinander angewiesen sind.
Wie läuft es?
Es wird das nachstehende Lehrangebot aus dem Vollstudium Katholische Theologie (Niveau: Abschluss Mag.theol.) angeboten. Die SQ wird erreicht durch eine mündliche Abschlussprüfung über belegte und besuchte Vorlesungen im Umfang von 5 SWS sowie einen qualifizierten Hauptseminarschein (2SWS) in einem Seminar freier Wahl aus den drei angebotenen Disziplinen.
Was bringt es?
Der Gesamtumfang der verpflichtenden Veranstaltungen beträgt 7 SWS, die im Regelfall im Verlauf von zwei Semestern besucht werden. Es ist jeweils eine Vorlesung aus jedem der drei Fächer zu wählen. Da alle Vorlesungen kumulativ in einem Kolloquium (30 min.) geprüft werden, ergeben sich 7 LP. Hinzu kommen 6 LP für das Hauptseminar. Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden den Grundlagenschein Rechtsphilosophie erworben haben. Erste Informationen zum Studienprogramm finden Sie nachstehend und / oder erhalten diese bei Frau Prof. Dr. Friederike Wapler, Prof. Dr. Josef Ruthig (FB 03), Prof. Dr. Matthias Pulte (FB 01).
Was ist nun zu tun?
Die Anmeldung der Studierenden erfolgt händisch im Prüfungsamt der Katholisch-Theologischen Fakultät. Eine Anmeldung über Jogustine ist nicht erforderlich. Es wird ein Studienbuch ausgegeben, in dem der Besuch bzw. die Belegung der Lehrveranstaltungen nachzuweisen ist.
Die SQ kann in jedem Winter- oder Sommersemester begonnen werden.
Über das Lehrangebot der Katholisch-Theologischen Fakultät informiert der: Flyer_SQ Ethik Religion Recht
Tätigkeitsbericht 2016
Tätigkeitsbericht 2014/2015