Wissenschaftlicher Ansatz

Orientiert an der historischen Entwicklung des Kirchenrechts und an seinen theologischen Vorgaben durch das II. Vatikanische Konzil liegt der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Forschung und Lehre auf der Untersuchung der ekklesialen Strukturelemente und ihrer Beziehung zu den rechtlichen Institutionen und zu den für die Kirche geltenden Gesetzen. Darin liegt das Bemühen, im rechtstheoretischen Vergleich eine eigene rechtstheologische Begründung zu finden.

Die Partizipation und Gemeinschaft aller Christen an der Sendung der Kirche in der Welt ist dabei der Ausgangspunkt für eine Überwindung der vermeintlichen Antinomie zwischen naturrechtlich-soziologisch begründeter Ordnung der Kirche und dem theologisch fundierten der Kirche eigenen Recht wie auch zwischen der hierarchischen Struktur und der Gemeinschaftsstruktur der Kirche. Theologisch zentral und zugleich auch juristisch relevant ist die Vorstellung von der Kirche als "communio", die nicht irgendein unbestimmtes Gefühl, sondern eine organische synodal und kollegial strukturierte Wirklichkeit ist, die eine rechtliche Gestalt verlangt und zugleich vom christlichen Glauben geprägt ist.

Vor dem Hintergrund dieser sendungstheologisch begründeten Struktur der Kirche geht es darum, dem Mißverständnis von der Kirche als exklusiv geistlich-personaler Gemeinschaft im Glauben, die auf eine juridische Gestalt und auf rechtliche Institutionen verzichten könnte, entgegenzuwirken, indem der Begründungszusammenhang von Dogmatik, Kirchenrecht und Pastoral verdeutlicht wird, gleichzeitig aber auch die Rationalität des Rechts und seine Grenzen aufgewiesen werden. Das sind die Schwerpunkte, die im interdisziplinären Dialog mit den anderen theologischen Disziplinen wie auch mit den Geschichts- und Rechtswissenschaften erörtert werden. Einen weiteren Schwerpunkt bildet das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche, das als eines der Kooperation und Koordination bei grundsätzlicher Eigenständigkeit und Unabhängigkeit voneinander zwischen den beiden unterschiedlichen Zielsetzungen verpflichteten Partnern nach je eigenem Selbstverständnis vorgestellt wird.