Staatskirchenrechtliche Fachtagung am 11. Oktober 2016 an der JGU, Mainz
Thema: Kirchliche Hochschulen und konfessionelle akademische Einrichtungen im Lichte staatlicher und kirchlicher Wissenschaftsfreiheit.
Veranstalter: ZIRR Mainz, Kanonistisches Institut an der Universität Potsdam
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.” (Art. 5 III GG) - Nicht nur die deutsche Verfassung sichert die Autonomie der Wissenschaft. Auch nach allgemeiner Auffassung wird Wissenschaft und Lehre mit uneingeschränkter Forschungsfreiheit assoziiert.
In Bezug auf die Theologie ist die „Freiheit der Forschung innerhalb eines rationalen Wissens anzusetzen, dessen Gegenstand von der Offenbarung gegeben wird, wie sie in der Kirche unter der Autorität des Lehramtes übermittelt, ausgelegt und vom Glauben angenommen wird. Diese Elemente, die den Rang von Grundsätzen haben, beiseite zu lassen, würde bedeuten, daß man aufhört, Theologie zu treiben.” (DV II, 12) Diese Anforderung an das wissenschaftliche Handeln in der Theologie schafft ein Spannungsfeld zwischen Wissenschaftsfreiheit und kirchlicher Gebundenheit, zwischen Vernunft und Glaube. Wie steht es um die Wissenschaftsfreiheit und Autonomie der kirchlichen Hochschulen und anderen konfessionellen akademischen Institutionen in Deutschland und im europäischen Vergleich?
Diesem Themenkomplex widmete sich die wissenschaftliche Fachtagung des Zentrum für interdisziplinäre Studien zum Religions- und Religionsverfassungsrecht (ZIRR) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) in Kooperation mit dem kanonistischen Institut der Universität Potsdam.
(Sarah Seifen, Anna Schmees)