Kirchenrechtliche Fachtagung an der JGU Mainz 2015

Tendenzen der kirchlichen Strafrechtsentwicklung

Tagungsprogramm

Seit im Jahr 2011 ein Entwurf für ein neues Strafrecht der lateinischen Kirche zur Stellungnahme an ausgewählte Bischöfe und die Bischofskonferenzen versandt worden ist, ist es still geworden um die Reform dieses Rechtsgebiets in der kanonischen Rechtsordnung. Nicht nur um diese Reform dem Vergessen zu entreißen, sondern weil es auch um eine kritische Reflexion über das Schema de Poenis reformanda geht, haben sich Kanonisten, Juristen und Theologen am 24. März 2015 in der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zu einem akademischen Diskurs über die Tendenzen der kirchlichen Strafrechtsentwicklung zusammengefunden. Seither ist es in Rom still geblieben. Zwar sind dem Vernehmen nach die rund 800 Stellungnahmen zum Schema de Poen. 2011 im Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte diskutiert und bearbeitet worden, so dass die Arbeiten eigentlich vor dem Abschluss stehen könnten. Dennoch scheint die längst überfällige Gesetzgebung irgendwo und aus nicht näher bekannten gründen zu stocken. Insofern bleibt die maizer Tagung von 2015 weiter wichtig, ebenso wie die Publikation ihrer Ergebnisse in Band 25 der Reihe Kirchen- und Staatskirchenrecht.

Pulte, Matthias (Hg.), Tendenzen der kirchlichen Strafrechtsentwicklung.