Vom 29. Mai bis 01. Juni 2017 finden die Wahlen zum 68. Studierendenparlament der Universität Mainz statt.
Wie schon bei der Wahl im letzten Jahr stellen wir euch an dieser Stelle die Wahlzeitung digital zur Verfügung.
Wahlzeitung zum 68. Studierendenparlament der Universität Mainz
Also informiert euch und macht von eurem Stimmrecht Gebrauch!
Wie wir euch über unseren Newsletter und via Facebook mitgeteilt hatten, fand am 05.12.2016 unsere Vollversammlung statt. Hier findet ihr das Protokoll dazu: Protokoll VV 2016
Wir haben für Euch das Formular zur Semesterticketrückerstattung optisch ein klein wenig überarbeitet. Außerdem könnt Ihr das neue Formular nun auch am Rechner ausfüllen und braucht es dann nur noch ausdrucken und unterschreiben. Näheres zur Rückerstattung und das neue Formular zum Download findet Ihr ansonsten auch hier!
Denkt bitte daran, dass euer Antrag für das SoSe 2016 bis zum 7. Mai 2016 bei uns vollständig (d.h. mit allen erforderlichen Unterlagen) eingegangen sein muss, damit Ihr eure Rückerstattung auch bekommt!
Wir haben uns dazu entschieden in Zukunft einen Newsletter herauszubringen um interessierte Studierende über die Arbeit unseres Referats zu informieren. Außerdem würden wir uns mehr Rückmeldungen von euch, den betroffenen Studierenden, wünschen. Gerne möchten wir mit euch persönlich in Kontakt treten um euch besser vertreten zu können, denn eure Wünsche, Anliegen, Probleme und Verbesserungsvorschläge sind uns wichtig!
Anmelden könnt ihr euch HIER!
Wer sind wir?!
Das Autonome Referat für behinderte und chronisch kranke Studierende des AStA der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vertritt alle behinderten und chronisch kranken Studierenden an der Universität. Wir sind selbst behinderte oder chronisch kranke Studierende und haben die Aufgabe, Euch in allen Belangen zu unterstützen und zu beraten, um Euer Studium einfacher zu machen. Wenn Ihr Probleme habt oder Euch einfach beraten lassen wollt, seid Ihr bei uns an der richtigen Adresse.
Für wen sind wir da?
Wir sind eine Anlaufstelle für Studierende
- mit einer Behinderung (auch ohne Schwerbehindertenausweis)
- mit einer chronischen Erkrankung (z.B. Diabetes, Multiple Sklerose, Morbus Crohn, Epilepsie, Schilddrüsenunterfunktion)
- mit einer psychischen Erkrankung (z.B. Depression, Angststörung, ADHS/ADS)
- mit einer akuten Erkrankung oder Behinderung (z.B. nach einem Unfall)
Ein Attest oder Ähnliches ist für unsere Beratung selbstverständlich nicht nötig.
Unsere Hilfsmittel
- Allgemeine Beratung zur Vereinbarkeit von Studium und Behinderung
- Transportable Rollstuhlrampe für nicht-barrierefreie Gebäude
- Karte der Stadt Mainz in Braille (zur Zeit leider nicht auffindbar)
- Vergabe von Euro-Normschlüsseln für rollstuhlgerechte Sanitäranlage
- unser Newsletter (Anmelden könnt ihr euch HIER!)
- Inklusive Bibliothek
- Zur Ausleihe LEGO Braille Bricks
Zudem sind wir dafür zuständig, die Rückerstattungen für das Semesterticket für alle Studierenden vorzunehmen, die aufgrund einer Behinderung im Besitz von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personenverkehr sind.
Die Referenten des ABeR sind:
Kerstin Stößer
Kevin Winter
Anschrift:
Autonomes Behindertenreferat
des Allgemeinen Studierendenausschusses der
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Staudinger Weg 21
55128 Mainz
Telefon & E-Mail & Social Media:
Tel.: 06131/39-37661
Mail: behinderte@asta.uni-mainz.de
Instagram
Discord
Für unseren Newsletter könnt ihr euch HIER anmelden!
Das ABeR ist zuständig für die Semesterticketrückerstattung für Inhaberinnen und Inhaber von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Antragsberechtigt für den Zuschuss zum Studierendenticket sind ausschließlich Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die aufgrund einer Behinderung kostenfrei im öffentlichen Nahverkehr befördert werden.
Hierzu sind folgende Dokumente erforderlich:
- Formular: Antrag auf Erstattung des Beitrags zum Semesterticket für behinderte und chronisch kranke Studierende
- Kopie des Behindertenausweises
- Kopie des Berechtigungsscheins für öffentliche Verkehrsmittel (sogenannte "Wertmarke")
- Matrikelnummer
Die Rückerstattung kann auch digital per Mail erfolgen die Anhänge bitte im PDF Format.
oder per Post bitte an
AStA Uni Mainz
Behindertenreferat
Staudingerweg 21
55128 Mainz
FRISTEN: Der Antrag muss spätestens vier (4) Wochen nach beginn des Semesters zugegangen sein! Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet, die bis zum Ende der jeweiligen Frist eingereicht wurden. 28.10. / 28.04.
Ergänzung:
alle Anträge werden gebündelt nach Ablauf der Frist nach Eingangsdatum bearbeitet.
Status der Rückerstattungen:
Anträge werden gesammelt und nach Ablauf der Antragsfrist bearbeitet.
Die Rückerstattung erfolgt auf Grundlage der Ordnung der Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Rückerstattung der Beitragsanteile der Verkehrsbetriebe des AStA-Semesterticket in Härtefällen (Semesterticket-Härtefallordnung).