Das ABeR ist zuständig für die Semesterticketrückerstattung für Inhaberinnen und Inhaber von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Antragsberechtigt für den Zuschuss zum Studierendenticket sind ausschließlich Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die aufgrund einer Behinderung kostenfrei im öffentlichen Nahverkehr befördert werden.
Hierzu sind folgende Dokumente erforderlich:
- Formular: Antrag auf Erstattung des Beitrags zum Semesterticket für behinderte und chronisch kranke Studierende
- Kopie des Behindertenausweises
- Kopie des Berechtigungsscheins für öffentliche Verkehrsmittel (sogenannte "Wertmarke")
- Matrikelnummer
Die Rückerstattung kann auch digital per Mail erfolgen die Anhänge bitte im PDF Format.
oder per Post bitte an
AStA Uni Mainz
Behindertenreferat
Staudingerweg 21
55128 Mainz
FRISTEN: Der Antrag muss spätestens vier (4) Wochen nach beginn des Semesters zugegangen sein! Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet, die bis zum Ende der jeweiligen Frist eingereicht wurden. 28.10. / 28.04.
Ergänzung:
alle Anträge werden gebündelt nach Ablauf der Frist nach Eingangsdatum bearbeitet.
Status der Rückerstattungen:
Alle Anträge zur Auszahlung freigegeben 06.11.2024
Die Rückerstattung erfolgt auf Grundlage der Ordnung der Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Rückerstattung der Beitragsanteile der Verkehrsbetriebe des AStA-Semesterticket in Härtefällen (Semesterticket-Härtefallordnung).