Semesterticketrückerstattung

Das ABeR ist zuständig für die Semesterticketrückerstattung für Inhaberinnen und Inhaber von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Antragsberechtigt für den Zuschuss zum Studierendenticket sind ausschließlich Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die aufgrund einer Behinderung kostenfrei im öffentlichen Nahverkehr befördert werden.

Hierzu sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Formular: Antrag auf Erstattung des Beitrags zum Semesterticket für behinderte und chronisch kranke Studierende
  2. Kopie des Behindertenausweises
  3. Kopie des Berechtigungsscheins für öffentliche Verkehrsmittel (sogenannte "Wertmarke")
  4. Matrikelnummer

Die Rückerstattung kann auch digital per Mail erfolgen die Anhänge bitte im PDF Format.

oder per Post bitte an

AStA Uni Mainz

Behindertenreferat

Staudingerweg 21

55128 Mainz

 

FRISTEN: Der Antrag muss spätestens vier (4) Wochen nach beginn des Semesters zugegangen sein! Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet, die bis zum Ende der jeweiligen Frist eingereicht wurden.

Ergänzung:
alle Anträge werden gebündelt nach Ablauf der Frist nach Eingangsdatum bearbeitet. 

Status der Rückerstattungen:

Sammeln der neuen Anträge für das SoSe24. 26.04.2024

Die Rückerstattung erfolgt auf Grundlage der Ordnung der Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Rückerstattung der Beitragsanteile der Verkehrsbetriebe des AStA-Semesterticket in Härtefällen (Semesterticket-Härtefallordnung).