Semesterticketrückerstattung

Das ABeR ist zuständig für die Semesterticketrückerstattung für Inhaberinnen und Inhaber von Wertmarken für Freifahrten im öffentlichen Personennahverkehr. Antragsberechtigt für den Zuschuss zum Studierendenticket sind ausschließlich Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die aufgrund einer Behinderung kostenfrei im öffentlichen Nahverkehr befördert werden.

Hierzu sind folgende Dokumente erforderlich:

  1. Formular: Antrag auf Erstattung des Beitrags zum Semesterticket für behinderte und chronisch kranke Studierende
  2. Kopie des Behindertenausweises
  3. Kopie des Berechtigungsscheins für öffentliche Verkehrsmittel (sogenannte "Wertmarke")
  4. Matrikelnummer
  5. Semesterticket im Original (nur bei Papierticket)
  6. Frankierter und adressierter Rückumschlag bei eingesendetem Papierticket nötig (falls Rücksendung von Unterlagen gewünscht; ansonsten werden die entwerteten Semestertickets im AStA-Sekretariat hinterlegt)

Die Rückerstattung kann auch digital per Mail erfolgen.

oder per Post bitte an

AStA Uni Mainz

Behindertenreferat

Staudingerweg 21

55128 Mainz

 

FRISTEN: Der Antrag für das SoSe muss bis zum 7. Mai, der für das WiSe bis zum 7. November eingereicht werden! Es werden nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet, die bis zum Ende der jeweiligen Frist eingereicht wurden.

Ergänzung:
alle Anträge werden gebündelt nach Ablauf der Frist nach Eingangsdatum bearbeitet. 

Status der Rückerstattungen:

Sammeln der neuen Anträge für das SoSe24. 01.01.2024

Die Rückerstattung erfolgt auf Grundlage der Ordnung der Studierendenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz zur Rückerstattung der Beitragsanteile der Verkehrsbetriebe des AStA-Semesterticket in Härtefällen (Semesterticket-Härtefallordnung). Die neueste Version ist ebenfalls bei AStA Verkehr einsehbar.