Akkreditierung

Die Akkreditierung von Studiengängen an der JGU zielt als Verfahren der Qualitätssicherung auf hochwertige Studienprogramme. In Rheinland-Pfalz werden Studiengänge gemäß § 5 Abs. 5 HochSchG in der Regel vor Aufnahme des Lehrbetriebs akkreditiert. Als systemakkreditierte Hochschule bietet die JGU ihren Fächern und Fachbereichen die Möglichkeit der hochschulinternen Akkreditierung ihrer Bachelor- und Masterstudiengänge.

Der Akkreditierungsprozess gliedert sich in folgende zentrale Verfahrensschritte:

  1. Die Akkreditierung startet mit der Einreichung eines Studiengangkonzeptes bzw. eines Antrags auf Akkreditierung eines Studienprogramms.
  2. In einem nächsten Schritt bezieht das ZQ – in Abstimmung mit den Fachvertreterinnen und Fachvertretern – hochschulexterne Fachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler sämtlicher Statusgruppen ein (d.h. professorale Beraterinnen und Berater; Beraterinnen und Berater aus dem Bereich der Berufspraxis sowie Studierendenvertreterinnen und -vertreter). Die Begutachtungsphase erfolgt zu einem möglichst frühen Zeitpunkt, damit den Anmerkungen im weiteren Prozess der Ausarbeitung des Studiengangkonzeptes bereits geeignet Rechnung getragen werden kann. Je nach Anforderung ist die Begutachtung entweder als Verfahren auf Aktenbasis oder als Vor-Ort-Begehung gestaltet.
  3. Die interne Akkreditierung schließt mit einer Stellungnahme des ZQ ab, welche auf Basis der Voten der externen Fachexpertinnen und -experten erstellt wird. Sind sämtliche eventuelle Auflagen und Empfehlungen erfüllt, vergibt das ZQ eine interne Akkreditierungsurkunde und bringt dem Akkreditierungsrat den erfolgreichen Abschluss des Verfahrens zur Kenntnis.

 

Ausführliche Informationen zum Ablauf und den Zuständigkeiten finden sich im Handbuch „Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen an der JGU”.