Übergangsregelungen Praktika

Mit der Einführung der neuen Bachelor-/Master-Studienstruktur zum Wintersemester 2008/09 stieg das Volumen der Praktika deutlich an. Im Interesse der Studierenden hat das damalige Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur durch die Landesverordnung zur Weiterentwicklung der Praktikumsstruktur vom 29.08.2011 die Anzahl der Schulpraktika im gesamten Lehramtsstudium auf 4, bzw. 5 reduziert. Ob der/die Studierende 4 oder 5 Praktika absolvieren muss, richtet sich nach der für ihn/sie gültigen Landesverordnung (s. Tabelle).

Mit Wirkung zum 16. Mai 2011 ist die Landesverordnung zur Weiterentwicklung der Praktikumsstruktur in Kraft getreten. Durch sie wird die LVO über die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezogener Bachelor- und Masterstudiengänge als Erste Staatsprüfung für Lehrämter geändert.

Der Umfang der Schulpraktika wird auf vier Praktika beschränkt, die jeweils 15 Tage umfassen: zwei Orientierende Praktika im Bachelorstudiengang sowie zwei Vertiefende Praktika, jeweils eines im Bachelor- und eines im Masterstudiengang.

Als Konsequenz aus der Weiterentwicklung der Praktikastruktur beträgt die Dauer des Referendariats nicht wie geplant 15 Monate, sondern 18 Monate.

Die Änderungen haben Auswirkungen u.a. auf die Bemessung der Leistungspunkte. Die durch die Reduzierung der Praktika frei werdenden Leistungspunkte werden den Orientierenden Praktika sowie der Bachelor- und Masterarbeit zugeordnet, wodurch sich auch Änderungen in Bezug auf die Bachelor- und Masterarbeit ergeben.

Für die im Übergang befindlichen Studierenden gelten unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der zu absolvierenden weiteren Praktika - je nach Stand bereits geleisteter Praktika sowie der Bachelorarbeit bei Inkrafttreten der geänderten LVO.

Falls die Studierenden bei Inkrafttreten der geänderten LVO noch kein Schulpraktika erfolgreich absolviert haben,

→ führen sie alle vier Praktika sowie die BA-Arbeit (mit 10 LP) und die MA-Arbeit (mit 20 LP) nach der neuen Regelung durch.

Überblick Praktika

Zeitliche Lage Länge LP
Orientierendes Praktikum 1 nach der Vorlesungszeit des 1. Semesters (B.Ed.) 15 Tage 3
Orientierendes Praktikum 2 vor Wahl der Zielschulart (also nach der Vorlesungszeit des 2. oder 3. Semesters) 15 Tage 3
Vertiefendes Praktikum Bachelor nach der Vorlesungszeit des 4. oder 5. Semesters (B.Ed.) 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum Master nach der Vorlesungszeit des 1. oder 2. Semesters (M.Ed.) 15 Tage 4

Buchungshinweise für die nächste Buchung:

→ Sie buchen zuerst ein OP 1.

Falls die Studierenden bei Inkrafttreten der geänderten LVO mindestens ein Orientierendes Praktikum, aber noch kein Vertiefendes Praktikum erfolgreich absolviert haben,
→ führen sie zwei bzw. drei OP nach den bisherigen Praktikumsbestimmungen durch und erhalten zusätzlich je einen Leistungspunkt mehr für OP 1 und OP 2 (gemäß nachfolgender Tabelle),
→ absolvieren ein Vertiefendes Praktikum im Bachelorstudiengang und ein Vertiefendes Praktikum im Masterstudiengang,
→ führen die BA-Arbeit (mit 10 LP) und die MA-Arbeit (mit 20 LP) nach der neuen Regelung durch.

Überblick Praktika

(OP nach "alter" LVO
vom 12.9.2007)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1 nach der Vorlesungszeit des 1. Semesters (B.Ed.) 10 Tage 1 + 1 = 2
Orientierendes Praktikum 2 nach der Vorlesungszeit des 2. Semesters (B.Ed.) 10 Tage 1 + 1 = 2
Orientierendes Praktikum 3 nach der Vorlesungszeit des 3. Semesters (B.Ed.) 15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum Bachelor nach der Vorlesungszeit des 4. Semesters (B.Ed.) 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum Master nach der Vorlesungszeit des 5. Semesters (B.Ed.) 15 Tage 4

 

Praktika

(OP nach "geänderter" LVO
vom 10.9.2010 )

Zeitliche Lage Länge LP
Orientierendes Praktikum 1 nach der Vorlesungszeit des 1. Semesters (B.Ed.) 15 Tage 2 + 1 = 3
Orientierendes Praktikum 2 vor der Wahl der Zielschulart (also nach der Vorlesungszeit des 2. oder 3. Semesters im B.Ed.) 15 Tage 2 + 1 = 3
Vertiefendes Praktikum Bachelor nach der Vorlesungszeit des 4. Semesters (B.Ed.) 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum Master nach der Vorlesungszeit des 1. oder 2. Semesters (M.Ed.) 15 Tage 4

Buchungshinweise für die nächste Buchung:

→Wenn Sie nur ein OP erfolgreich absolviert haben, dann buchen Sie ein OP 2.

→Wenn Sie zwei OP erfolgreich absolviert haben und zu den Studierenden gehören, die insgesamt 3 OP absolvieren müssen, dann buchen Sie ein OP 3.

→Wenn Sie sämtliche zu absolvierende OP erfolgreich absolviert haben, dann buchen Sie ein VP Bachelor.

 

Wenn die Studierenden bereits das erste Vertiefende Praktikum erfolgreich, aber noch nicht das zweite Vertiefende Praktikum absolviert haben,
→ gibt es in Abhängigkeit, ob sie bei Inkrafttreten der geänderten LVO bereits mit der BA-Arbeit begonnen haben oder nicht, unterschiedliche Regelungen.

a) Falls nur das erste Vertiefende Praktikum durchgeführt, aber bereits mit der BA-Arbeit begonnen wurde,
→ führen die Studierenden die BA-Arbeit (mit 8 LP) nach der bisherigen Regelung und die MA-Arbeit (mit 20 LP) nach der neuen Regelung durch,
→ absolvieren ihr zweites Vertiefendes Praktikum ebenfalls im B.Ed.-Studiengang, i.d.R. im anderen Studienfach als das absolvierte VP 1, um den B.Ed.-Abschluss zu erhalten. Dieses VP wird als VP Master anerkannt, sodass im M.Ed.-Studiengang kein weiteres Praktikum absolviert werden muss.

Überblick Praktika

(OP nach "alter" LVO
vom 12.9.2007)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 10 Tage 1
Orientierendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang 10 Tage 1
Orientierendes Praktikum 3 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum Bachelor im B.Ed.-Studiengang
(wird als VP Master anerkannt)
15 Tage 4

 

Überblick Praktika

(OP nach "geänderter" LVO
vom 10.9.2010)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2
Orientierendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum Bachelor im B.Ed.-Studiengang
(wird als VP Master anerkannt)
15 Tage 4

Buchungshinweise für die nächste Buchung:

→Wenn Sie nur VP 1 erfolgreich absolviert und mit Ihrer BA-Arbeit begonnen haben, dann müssen Sie noch ein VP Bachelor im Bachelor-Studiengang buchen (i.d.R. im anderen Studienfach als das absolvierte VP 1).

b) Falls nur das erste Vertiefende Praktikum durchgeführt, aber noch nicht mit der BA-Arbeit begonnen wurde,
→ haben die Studierenden bis zum Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung ein Wahlrecht, ob Sie die BA-Arbeit nach der neuen Regelung oder nach der bisherigen Regelung schreiben möchten.

Schreiben sie die BA-Arbeit (mit 8 LP) nach der bisherigen Regelung,
→ gelten die gleichen Bestimmungen wie in Fall a).

Schreiben sie die BA-Arbeit (mit 10 LP) nach der neuen Regelung,
→ erhalten die Studierenden zusätzlich je einen Leistungspunkt mehr für die bereits durchgeführten OP 1 und OP 2 (gemäß nachfolgender Tabelle),
→ absolvieren sie ihr zweites Vertiefendes Praktikum im M.Ed.-Studiengang, i.d.R. im anderen Studienfach als das absolvierte VP 1.

Überblick Praktika

(OP nach "alter" LVO
vom 12.9.2007)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 10 Tage 1 + 1 = 2
Orientierendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang 10 Tage 1 + 1 = 2
Orientierendes Praktikum 3 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum Master im M.Ed.-Studiengang 15 Tage 4

 

Praktika

(OP nach "geänderter" LVO
vom 10.9.2010 )

Zeitliche Lage Länge LP
Orientierendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2 + 1 = 3
Orientierendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2 + 1 = 3
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum Master im M.Ed.-Studiengang 15 Tage 4

Buchungshinweise für die nächste Buchung:

→Wenn Sie nur ein VP erfolgreich absolviert und noch nicht mit Ihrer BA-Arbeit begonnen haben, dann müssen Sie im Bachelor-Studiengang kein weiteres Praktikum buchen, falls Sie die BA-Arbeit (mit 10 LP) nach der neuen Regelung schreiben.

 

Wenn die Studierenden bei Inkrafttreten der geänderten LVO bereits beide Vertiefende Praktika erfolgreich absolviert haben,
→ gibt es ebenfalls in Abhängigkeit, ob sie bereits mit der BA-Arbeit begonnen haben oder nicht, unterschiedliche Regelungen.

a) Falls beide Vertiefende Praktika durchgeführt und bereits mit der BA-Arbeit begonnen wurde,
→ führen die Studierenden die BA-Arbeit (mit 8 LP) nach der bisherigen Regelung und die MA-Arbeit (mit 20 LP) nach der neuen Regelung durch,
→ wird das zweite VP als VP Master anerkannt, sodass im M.Ed.-Studiengang kein weiteres Praktikum absolviert werden muss.

Überblick Praktika

(OP nach "alter" LVO
vom 12.9.2007)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 10 Tage 1
Orientierendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang 10 Tage 1
Orientierendes Praktikum 3 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang
(wird als VP Master anerkannt)
15 Tage 4

 

Überblick Praktika

(OP nach "geänderter" LVO
vom 10.9.2010)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2
Orientierendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang
(wird als VP Master anerkannt)
15 Tage 4


Hinweise für die nächste Buchung:

→Wenn Sie beide VP erfolgreich absolviert haben, dann müssen Sie im B.Ed.- und M.Ed.-Studiengang kein weiteres Praktikum buchen.

b) Falls beide Vertiefende Praktika durchgeführt, aber noch nicht mit der BA-Arbeit begonnen wurde,
→ haben die Studierenden bis zum Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung ein Wahlrecht, ob Sie die BA-Arbeit nach der neuen Regelung oder nach der bisherigen Regelung schreiben möchten.

Schreiben sie die BA-Arbeit (mit 8 LP) nach der bisherigen Regelung,
→ gelten die gleichen Bestimmungen wie in Fall a).

Schreiben sie die BA-Arbeit (mit 10 LP) nach der neuen Regelung,
→ erhalten die Studierenden zusätzlich je einen Leistungspunkt mehr für die bereits durchgeführten OP 1 und OP 2 (gemäß nachfolgender Tabelle),
→ wird das zweite VP als VP Master anerkannt, sodass im M.Ed.-Studiengang kein weiteres Praktikum absolviert werden muss.

Überblick Praktika

(OP nach "alter" LVO
vom 12.9.2007)

Zeitliche Lage
Länge
LP
Orientierendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 10 Tage 1 + 1 = 2
Orientierendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang 10 Tage 1 + 1 = 2
Orientierendes Praktikum 3 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang
(wird auf M.Ed. angerechnet)
15 Tage 4
Praktika

(OP nach "geänderter" LVO
vom 10.9.2010 )

Zeitliche Lage Länge LP
Orientierendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2 + 1 = 3
Orientierendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 2 + 1 = 3
Vertiefendes Praktikum 1 im B.Ed.-Studiengang 15 Tage 4
Vertiefendes Praktikum 2 im B.Ed.-Studiengang
(wird auf M.Ed. angerechnet)
15 Tage 4

Hinweise für die nächste Buchung:

→ Wenn Sie beide VP erfolgreich absolviert haben, dann müssen Sie im B.Ed.- und M.Ed.-Studiengang kein weiteres Praktikum buchen.