Genehmigung wissenschaftlicher Untersuchungen an Schulen in Rheinland-Pfalz

Alle wissenschaftlichen Untersuchungen/Befragungen an Schulen müssen vorab genehmigt werden. Einzelheiten sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Rheinland-Pfalz gilt für Hochschulen seit August 2017 ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren.

Was muss ich für eine Genehmigung tun?

Die oder der Forschende reicht bei der Schulaufsicht (der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, ADD) eine Anzeige für die wissenschaftliche Untersuchung ein. Die Untersuchung gilt automatisch als genehmigt, wenn die Schulaufsicht nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Einreichung Unterlagen nachgefordert oder die Genehmigung ausgesetzt hat.

Was muss ich einreichen?

  1. Vordruck "Anzeige einer wissenschaftlichen Untersuchung/Umfrage in Schulen" (Link). Bei Bachelor- und Masterarbeiten ist es sinnvoll, den Betreuer/die Betreuerin der Arbeit zu nennen und unterschreiben zu lassen.
  2. Schilderung des Ablaufs, des Umfangs und der Zielsetzung des Projektes sowie eine Beschreibung der geplanten Auswertung und Ergebnisrückmeldung, (Beispiel)
  3. Informationsschreiben für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, in dem ausdrücklich insbesondere auf die Freiwilligkeit der Teilnahme und die Nichtbenachteiligung bei einer Nichtteilnahme hingewiesen wird und Daten für eine Kontaktaufnahme mit der verantwortlichen Stelle angegeben werden (Beispiel),
  4. Schreiben zur schriftlichen Einverständniserklärung einer Teilnahme (bei minderjährigen Untersuchungsteilnehmerinnen und –teilnehmern an die Erziehungsberechtigten), in dem insbesondere Informationen zur Aufbewahrung und Vernichtung der Daten gegeben werden und ein Hinweis auf die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung ohne Angabe von Gründen und ohne damit verbundene Nachteile erfolgt (Beispiel),
  5. Erklärung, dass sichergestellt ist, dass unbefugte Dritte keinen Einblick in die Datenerhebung erhalten (Beispiel).

Wo muss ich meinen Antrag einreichen?

Antrag bzw. Anzeige werden bei der Schulaufsicht auf elektronischem oder Postweg eingereicht:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Dr. Patricia Erbeldinger
Postfach 13 20
D-54203 Trier
Tel: +49(651) 9494-593
schulumfragen[at]add.rlp.de

Was muss ich noch beachten?

  1. Der Datenschutz der Untersuchung muss selbst anhand der Checkliste des Landesdatenschutzbeauftragten geprüft werden (Link). Rückfragen unter: poststelle[at]datenschutz.rlp.de
  2. Die Schulleitung der jeweiligen Schule(n) muss informiert und um Zustimmung gebeten werden (Beispiel).

Weitere Informationen und Dokumente finden Sie unter den Downloads der rechte Seite oder unter https://add.rlp.de/themen/schule-und-bildung/schuelerinnen-und-eltern/wissenschaftliche-untersuchungen.