Fachbereich (FBR)

Der Fachbereichsrat (FBR) ist die zentrale Entscheidungsinstanz des jeweiligen Fachbereichs (ausgenommen FB 01, hier gibt es zwei Teil-FBRs). Den Vorsitz des FBR führt der*die Dekan*in. Im FBR werden sämtliche wichtigen Aufgaben und Belange des jeweiligen FB behandelt, so z.B. der Haushalt, Reformen von Studienordnungen, Prüfungsordnungen etc., Dissertationen und Habilitationen werden abgesegnet, Mitglieder für bestimmte Gremien und Ausschüsse bestätigt, Personalfragen berät und vieles mehr.

Der FBR besteht aus Mitgliedern aller vier Personengruppen, also aus Hochschuldozierenden, Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter*innen. Die vier studentischen Mitglieder werden auf ein Jahr gewählt. Die Wahl findet im Januar statt. Die Anmeldung als Kandidat*in findet meist Anfang oder Mitte Dezember über das Dekanat statt.

Jede*r Studierende kann, auch völlig unabhängig vom FSR, für die Wahl kandidieren. Jede*r studentische Vertreter*in ist jedoch den Fachschaften gegenüber verpflichtet über seine*ihre Tätigkeit Rechenschaft abzulegen. Unabhängig von der jeweiligen Fachschaft, welcher der*die Studierende entstammt, hat er*sie die Aufgabe möglichst unparteiisch die gesamte im FBR repräsentierte Studierendenschaft zu vertreten.

Da in jedem FB mehrere Fachschaften vertreten sind, ist es sinnvoll eine gemeinsame Kandidierendenliste zu erstellen, um sicherzugehen, dass eine möglichst große Zahl an Fachschaften abgedeckt wird bzw. bei den Vertreter*innen Kenntnisse über die Verhältnisse und Sachverhalte in den jeweiligen Fächern vorhanden sind. In der Regel studieren die meisten Studierenden ja zwei oder drei Fächer und wenn dadurch mehrere Fächer im selben FB abgedeckt werden können, ist dies natürlich ein Umstand den man nutzen kann.

Dem FBR sind eine ganze Reihe von Ausschüssen zugeordnet (u.a. Haushaltsausschuss, Prüfungsausschuss, Graduiertenförderungs-ausschuss), die sich mit einzelnen Themenfeldern auseinandersetzen. Hier können auch Studierende tätig werden, die nicht als gewählte Vertreter*innen im FBR sitzen, so dass die Lasten auf mehrere Schultern verteilt werden können. Die Mitglieder der Ausschüsse werden jeweils von der entsprechenden Gruppe im FBR entsandt.