Benutzungsordnung

1. Benutzung der Anlagen

Die Benutzung der Anlagen des ZDV setzt den Besitz einer gültigen Benutzungsberechtigung gemäß den Zugangsregelungen des Zentrums für Datenverarbeitung voraus. Die Anlagen des ZDV dürfen nur in rechtlich korrekter Weise genutzt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß insbesondere folgende Verhaltensweisen nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind:

  1. Ausforschen fremder Passworte, Ausspähen von Daten (§202 a StGB),
  2. unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten (§303 a StGB),
  3. Computersabotage (§303 b StGB) und Computerbetrug (§263 a StGB),
  4. die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§86 StGB) oder rassistischem Gedankengut (§131 StGB),
  5. die Verbreitung und das Abrufen von Dokumenten mit pornographischem Inhalt (§184 Abs. 3 und Abs. 5 StGB),
  6. Abruf oder Besitz von Dokumenten mit Kinderpornographie (§184 Abs. 5 StGB),
  7. Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff StGB).

Daneben können auch Ansprüche zivilrechtlicher, urheberrechtlicher sowie sonstiger Art gegenüber dem Nutzungsberechtigten entstehen.

Das ZDV behält sich ggf. die Aufnahme strafrechtlicher Schritte sowie zivilrechtliche Ansprüche vor (siehe (4)).

2. Verpflichtungen der Nutzungsberechtigten

Nutzungsberechtigte sind insbesondere dazu verpflichtet,

  1. die ihnen persönlich übergebenen Zugangsschlüssel (Passworte, andere Verfahren ...) nicht an Dritte weiterzugeben, und zwar weder vorsätzlich noch fahrlässig.
  2. die online oder in Dokumentationen ausgewiesenen Lizenzbedingungen zu Software, Daten und Dokumenten zur Kenntnis zu nehmen und diese Bedingungen zu beachten; insbesondere Software, Dokumentationen und Daten, soweit nicht ausdrücklich erlaubt, weder zu kopieren noch weiterzugeben noch zu anderen als den erlaubten, insbesondere nicht zu gewerblichen Zwecken zu nutzen.
  3. Vorhaben zur Bearbeitung personenbezogener Daten vor Beginn mit dem Systembetreiber abzustimmen. Davon unberührt sind die Verpflichtungen, die sich aus Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ergeben.

3. Haftung

Die Nutzungsberechtigten haften für:

  1. alle Aktionen, die unter ihrer Benutzerkennung vorgenommen werden, und zwar auch dann, wenn diese Aktionen durch Dritte vorgenommen werden, denen sie zumindest fahrlässig den Zugang ermöglicht haben,
  2. die von ihnen schuldhaft verursachten Schäden an den Anlagen des ZDV, sowie an den Geräten, Datenträgern und sonstigen Einrichtungen des ZDV,
  3. für schuldhaft verursachte Verluste und Veränderungen der Daten Dritter,
  4. für schuldhaft verursachte Betriebsstörungen bei Dritten, sofern sie zu Schäden geführt haben,
  5. für Schäden aus Verstößen gegen Rechtsvorschriften und die Bestimmungen dieser Benutzungsregelungen.

4. Untersagungen

Nutzungsberechtigten ist es untersagt, ohne Einwilligung des ZDV

  1. Eingriffe in die Hardware-Installation vorzunehmen,
  2. die Konfiguration der Betriebssysteme oder des Netzwerkes zu verändern.

Der Anschluß von Fremdgeräten bedarf einer besonderen Erlaubnis. Die Installation und Benutzung privater Software auf den Arbeitsstationen des ZDV ist unter Beachtung lizenzrechtlicher Bestimmungen nur gestattet, wenn keine Veränderung der Systemeigenschaften benötigt oder herbeiführt wird.

Die Nutzung von USB-Sticks ist im Rahmen der oben genannten Einschränkungen zulässig.

5. Nutzung der Betriebsmittel

Nutzungsberechtigte sind verpflichtet, darauf zu achten, daß die vorhandenen Betriebsmittel (Arbeitsplätze, CPU-Kapazität, Plattenspeicherplatz, Leitungskapazitäten, Peripheriegeräte und sonstige Materialien) verantwortungsvoll und ökonomisch sinnvoll genutzt werden.

6. Geräte in Kursräumen

Die Geräte dienen in den Kursräumen zu Ausbildungszwecken und erst nachrangig zu eigenständiger Arbeit (einschließlich dem sogenannten freien Üben). Sie sind innerhalb der auf dem Belegplan ausgewiesenen Kurszeiten ausschließlich für Kursteilnehmer reserviert und für übrige Nutzungsberechtigte nicht zugänglich.

7. Speisen und Getränke

Die Einnahme von Speisen und Getränken in den für die öffentliche Nutzung freigegebenen Arbeitsräumen ist nicht gestattet. Die Arbeitsplätze und sonstigen Tische sind nach Beendigung der Arbeit aufzuräumen und entnommene Handbücher usw. in die Regale zurückzustellen. Bei unvermeidlichen Gesprächen ist Rücksichtnahme auf die übrigen Nutzungsberechtigten geboten. Geräte dürfen nicht reserviert werden. Ein Arbeitsplatz darf nur für kurze Pausen verlassen werden und ist sonst freizugeben.

8. Benutzung von Peripherie-Geräten

Bei der Benutzung von Peripherie-Geräten sind die folgenden Regeln einzuhalten:

  1. Der Wechsel von Papier, Tinte und Toner erfolgt in der Regel durch das Personal,
  2. Störungen müssen telefonisch bei der Hotline gemeldet werden,
  3. Den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDV sowie ggf. weiteren Hinweisen an den Anschlagtafeln ist Folge zu leisten,
  4. Für die Nutzung der ZDV-Einrichtungen können in gesonderten Ordnungen Gebühren festgelegt werden,
  5. Für bestimmte Systeme können bei Bedarf ergänzende oder abweichende Nutzungsregelungen festgelegt werden.

Zugangs- und Benutzungsregelungen des ZDV,  beschlossen von der Leitungsrunde am 21.7.98