Innenrevision

Die Revisorinnen und Revisoren der Stabsstelle Innenrevision und Organisationsentwicklung der JGU (IROE) erbringen unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen; zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben sie unbeschränktes Informationsrecht. Sie sind verpflichtet, über alle ihnen im Rahmen von Prüfungshandlungen bekanntgewordenen Sachverhalte Verschwiegenheit zu wahren.

Unsere System- und Einzelfallprüfungen führen wir nach Prüfplan oder anlassbezogen in der Regel auf Weisung der Kanzlerin durch. Rechtschaffenheit, Objektivität, Fachkompetenz und Vertraulichkeit sind die Basis unserer Tätigkeiten.

Unsere Prüfungen sind Betrachtungen der Vorgänge im Hinblick auf

  • Rechtmäßigkeit,
  • Ordnungsmäßigkeit,
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie
  • Zweckmäßigkeit

sowie als wichtige Instrumente für die Sicherstellung der Einhaltung dieser Grundsätze

  • die Aufbau- und die Ablauforganisation und
  • das interne Informations-, Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Prüfungsfeststellungen werden im Austausch mit den Beschäftigten des geprüften Bereichs hinterfragt und gemeinsam Änderungsoptionen und Zeitfenster zur Umsetzung erarbeitet, da die direkte Mitwirkung aller beteiligten Personen entscheidend für die Umsetzbarkeit der vereinbarten Maßnahmen ist. Wird kein gemeinsamer Änderungsvorschlag gefunden, werden die unterschiedlichen Auffassungen im abschließenden Prüfbericht dokumentiert. An die Prüfung schließt die Nachhaltung der Umsetzung der Änderungen (Follow Up) an.

Im Rahmen von Prüfungen des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz sind wir Ansprechpartner für dessen Prüfer und die Beschäftigten der JGU, koordinieren die Zuarbeit für die Prüfer, die Beantwortung seiner Anfragen oder Prüfungsmitteilungen und halten die Erledigung der zur Umsetzung anstehenden Prüfungsfeststellungen nach.

Für Ihre Fragen zu den oben genannten Themen stehen wir Ihnen auch außerhalb von Prüfungen zur Verfügung; Sie erreichen uns telefonisch (siehe nebenstehend) oder per E-Mail