PD Dr. Stefanie Schmahl – Vortragsexposé – Sommersemester 2005

THEMENSCHWERPUNKT DES STUDIUM GENERALE
»WIDERSTAND UND VERANTWORTUNG«

PD Dr. Stefanie Schmahl, LL.M.
Oberassistentin am Lehrstuhl für Staats-, Völker-, und Europarecht,
Universität Potsdam

Rechtsstaat und Widerstandsrecht

Montag, 27. Juni 2005, 18.15 Uhr, Hörsaal N 3 (Muschel)

Still ist es geworden um das Widerstandsrecht im Rechtsstaat. Nach der umstrittenen Einführung des Art. 20 Abs. 4 in das Grundgesetz im Jahre 1968 einerseits und den heftigen politischen Auseinandersetzungen um „Widerstand“ und „zivilen Ungehorsam“ in den 1980er Jahren andererseits scheint die Diskussion zu diesem Themenkreis heute weitgehend verstummt. Dies verwundert, bieten doch verschiedene tagespolitische Gegebenheiten – man denke nur an die regelmäßig wiederkehrenden Behinderungen der sog. Castor-Transporte oder an die jüngsten Demonstrationen gegen „Hartz IV“ – genügend Anlaß, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen.
Dabei wird zu zeigen sein, daß es gegen den verfassungsmäßigen Rechtsstaat weder ein Recht zum Widerstand noch zum Ungehorsam gibt. Vielmehr bleibt der kritische und wachsame Gehorsam erste Bürgerpflicht. Die Idee des Rechtsfriedens in der Gesellschaft und ihre Konsequenz, das notwendige Gewaltmonopol des Staates, gehören zu den unverzichtbaren Voraussetzungen des demokratischen Rechtsstaates. Das schließt freilich nicht aus, daß legale Opposition im Rechtsstaat nicht nur gestattet, sondern als Element der Mehrheitsdemokratie sogar notwendig ist. Ebenso hindert dies nicht die Anerkennung eines Widerstandsrechts als letztes Mittel gegenüber dem Verfassungsbruch und als eine besondere Form der Nothilfe für den Staat durch den demokratisch und rechtsstaatlich verantwortlichen Bürger.

Priv.-Doz. Dr. Stefanie Schmahl, LL.M., geb. 1969. Erstes Juristisches Staatsexamen, Mainz (1993); Diplôme Supérieur de Droit Comparé, Straßburg (1993); Magister legum, Barcelona (1995); Promotion, Universität Mainz (1996); Zweites Juristisches Staatsexamen, Mainz (1997); Habilitation, Universität Potsdam (2004). Januar bis Juni 1998 Tätigkeit als „Conseil juridique“ bei einer deutschen Wirtschaftskanzlei in Brüssel; August 1998 bis Juli 2004 Wissenschaftliche Assistentin an der Universität Potsdam; seit August 2004 Wissenschaftliche Oberassistentin, ebenda; Wintersemester 2004/2005 Vertretung eines Lehrstuhls an der Universität Tübingen; Sommersemester 2005 Vertretung eines Lehrstuhls an der Universität Regensburg. Seit 1999 Gastdozententätigkeit im Bereich Europarecht an der Bundesakademie für Öffentliche Verwaltung im Bundesministerium des Innern. Veröffentlichungen im Staats- und Verwaltungsrecht sowie im Völker- und Europarecht.