Prof. Dr. Ernst-Dieter Hehl – Vortragsexposé – Wintersemester 2004/2005

IAK Mediävistik / Studium generale

ANGST UND TERROR IM MITTELALTER

Prof. Dr. Ernst-Dieter Hehl

Terror als Herrschaftsmittel des früh- und hochmittelalterlichen Königs

Donnerstag, 25. November 2004, 18.15 Uhr, P 3 (Philosophicum)

Terror im heutigen Allgemeinverständnis ist exzessive Anwendung von Gewalt, um politische, oft religiös begründete Ziele durchzusetzen. Politische Strukturen sollen mit Terror geschaffen oder gesichert werden. Die Urheber des Terrors und die Ziele des Terrors werden in der Regel moralisch verurteilt. Dieser negativ besetzte Terrorbegriff ist in und nach der Französischen Revolution entstanden. Er verstellt den Blick auf einen im wesentlichen biblisch begründeten Begriff von terror, der im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit vorherrscht. Die Fähigkeit, Angst und Schrecken zu verbreiten, ist unabdingbares Kennzeichen jeder (Herrschafts-)Gewalt (potestas) – sei es der Gewalt des allmächtigen Gottes, sei es der Gewalt des Königs. Aus solchem terror erwachsen Furcht (und friedfertiges Verhalten) der Gegner und die Achtung (timor) vor Gott und den Gesetzen.

Prof. Dr. Ernst-Dieter Hehl, geboren 1944 in Selters (Westerwald), Studium von Geschichte und Deutsch in Freiburg i.Br. und Mainz. 1977 Promotion, 1992 Habilitation. Wiss. Mitarbeiter der Akademie der Wissenschaften und der Literatur, Mainz (Projekt: Edition der Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 916/920-1022); zudem Lehrtätigkeit am Historischen Seminar II (Mittelalter) der Universität Mainz, seit 1998 als apl. Professor.

Wichtige Veröffentlichungen:
War, peace and the Christian order, in: The New Cambridge Medieval History Bd. 4: c. 1024 c. 1198, hg. von D. Luscombe und J. Riley Smith (2004), S. 185 228; Was ist eigentlich ein Kreuzzug?, in: Historische Zs. 259 (1994) S. 297 336; MGH Concilia 6. Die Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 916 1001, Teil 1: 916 960 (unter Mitarbeit von Horst Fuhrmann, 1987); Kirche und Krieg im 12. Jh. Studien zu kanonischem Recht und politischer Wirklichkeit (1980).