Kinderbetreuung

Kindertagesstätten

Das Angebot gliedert sich derzeit in die folgenden 3 Betreuungsformen:

  • Kinderkrippe (für Kinder ab wenigen Wochen bis 2 Jahre)
  • Kindergarten (für Kinder ab 2 bis zur Einschulung)
  • Hort (ab 6 Jahren, Grundschulkinder)

Eine Liste der Kindertagesstätten auf dem Campus finden Sie auf der nächsten Seite. Die Bewerbung läuft entweder über das Studierendenwerk oder über das Familien-Servicebüro, bitte achten Sie auf die unterschiedlichen Aufnahmekriterien. Welche Einrichtungen es für Bedienstete der Universitätsmedizin gibt, finden Sie hier.

Die Bewerbung für eine Einrichtung in der Stadt Mainz läuft zentral über das Amt für Jugend und Familie, Abteilung Kindertagesstätten. Eine Liste der Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Mainz und einen Link zum Anmeldeformular finden Sie rechts bei den weiterführenden Links.

Kindertagesstätten mit privaten Trägern sind meist als Vereine aufgebaut. Sie können so direkt bei dem jeweiligen Verein einen Aufnahmeantrag für Ihr Kind stellen und zahlen dann einen Vereinsmitgliedsbeitrag, solange Ihr Kind die Einrichtung besucht.

Über den Kita-Server Rheinland-Pfalz können Sie weitere Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz suchen und finden.

(Ganztags-)Schulen und Hortbetreuung

Eine Liste der Einrichtungen mit Hortbetreuung in Mainz finden Sie auf den Seiten der Stadt Mainz. In der Regel sind die Schulen Halbtagsschulen. Hier entsteht bei studierenden und arbeitenden Eltern in der Regel eine Betreuungslücke. In Rheinland-Pfalz werden die Ganztagsschulen ausgebaut und auch in Mainz gibt es bereits einige.

Wenn man hier keinen Platz in einer der Ganztagsschulen bekommt, ist eine Alternative die Betreuung im Hort. In den Horten werden Grundschulkinder während der schulfreien Zeit (vor und nach der Schule und in den Ferien) pädagogisch betreut. Die Hortkinder nehmen gemeinsam die Mittagsmahlzeit ein, erledigen ihre Hausaufgaben und gestalten aktiv ihre Freizeit. Eine Liste der Betreuungseinrichtungen mit Hort finden Sie hier.

Tagespflegepersonen

Eine Tagespflegeperson betreut mehrere Kinder (bis zu 5) im eigenen Haushalt. Diese Form der Betreuung ist sehr individuell und flexibel, da die Betreuungszeiten mit der Tagespflegeperson abgesprochen werden können. Für sehr kleine Kinder ist diese familienähnliche Betreuung in der kleinen Gruppe häufig gut geeignet. Eine Tagespflegeperson ist selbstständig, deshalb bezahlt man nur die Betreuungskosten der Tagespflegeperson, die Bezahlung bei Fehlzeiten und Urlaub wird mit der Tagespflegeperson abgesprochen.

Informationen zu den Regelungen, Kosten und der Vermittlung über das Jugendamt in Mainz finden Sie unter diesem Link. Falls Sie weitere Fragen haben, Frau Gilla vom Amt für Jugend und Familie der Stadt Mainz bietet eine Fachberatung zur Kindertagespflege an (Tel.: 06131/122436; E-Mail)

Anbieter/Vermittlung durch:

Betreuungspersonen im Haushalt der Eltern

Wird das Kind bzw. die Kinder im Haushalt der Eltern betreut, so spricht man von der Beschäftigung einer "Betreuungsperson im Haushalt der Eltern (BHE)". BHEs sind den Eltern weisungsgebunden, brauchen keine Pflegeerlaubnis und sind deswegen nicht zur Qualifizierung verpflichtet. Eltern erhalten aber nur einen öffentlichen Zuschuss in Form des Tagespflegegelds, wenn die BHE qualifiziert ist.

Eine BHE ist im Gegensatz zur Tagespflegeperon sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Die Eltern sind hierbei die Arbeitgeber der BHE und müssen auch in Ausfallzeiten der BHE den Lohn weiterhin zahlen. Auf der Internetseite der Minijob-Zentrale gibt es einen guten Überblick, was Privathaushalte als Arbeitsgeber beachten müssen.

In der Tagespflegebörse des ProjektsKinderbetreuung Mainz können Sie eine BHE im Raum Mainz suchen, hier gibt es auch weitere Informationen zu dieser Betreuungsform.

Au-Pair

Ein Au-Pair zu beschäftigen ist eine besondere Form der Kinderbetreuung. Au-Pairs sind junge Menschen aus dem Ausland, die als Gegenleistung für eine begrenzte Mitwirkung an den laufenden familiären Aufgaben (Kinderbetreuung, leichte Haushaltsarbeiten) in Familien aufgenommen werden, um insbesondere ihre Sprachkenntnisse zu vervollständigen, ein anderes Land kennen zu lernen und ihre Allgemeinbildung bzw. Lebenserfahrung zu erweitern. In der Regel bleiben Au-Pairs ein Jahr in der Familie.

Anfallende Kosten sind neben einem Taschengeld (260 Euro monatlich), Versicherungsbeiträge und evtl. eine Vermittlungsgebühr der Agentur. Au-Pairs dürfen maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten. Die Reisekosten tragen die Au-Pairs. Größtes Hindernis ist zumeist, dass dem Au-Pair ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt werden muss. In der Zeitplanung sollte mit eingerechnet werden, dass ein Visum beantragt werden muss, wenn das Au-Pair nicht aus der EU kommt.

Betreuung in Notfall- und Ausnahmesituationen

Die Tagespflegeperson ist krank, die Klausur oder eine wichtige Veranstaltung geht über die üblichen Betreuungszeiten hinaus. Wohin mit dem Kind? In einer solchen Ausnahmesituation gibt es für Studierende und Beschäftigte der JGU seit 2009 die Möglichkeit die Back-up-Einrichtung der pme Familienservice GmbH zu nutzen. Mehr finden Sie auf der folgenden Seite.

Es gibt noch eine zweite Möglichkeit, eine kurzfristige Betreuung zu finden, die auch in Frage kommt, wenn das Kind krank ist: Der rheinland-pfälzische Landesverband Alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) bietet Kinderbetreuung im Notfall in der häuslichen Umgebung des Kindes an. Dieses Angebot gilt nicht nur für Alleinerziehende, sondern für alle Eltern und Kinder in Mainz. Die Vermittlung ist umsonst, allerdings fallen Kosten für die Betreuung an (Erstattung durch Krankenkasse oder Jugendamt evtl. möglich).

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie hier.

Kinderschirmprojekt
Verband Alleinerziehender Mütter und Väter
Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Kaiserstr. 29
55116 Mainz
Tel 06131/6166-34 oder -37
E-Mail
Homepage

Übergangsbetreuung

Was tun, wenn das Semester im Oktober beginnt, der Kitaplatz für das Kind aber erst im Dezember startet? Oder der neue Arbeitsplatz im Juni angetreten wird, das Kindergartenjahr allerdings erst im August beginnt? Häufig standen wir in der Vergangenheit vor der Frage: Wie kann die Betreuung des Kindes in den Fällen gesichert werden, in denen die Notfallbetreuung nicht ausreicht?

Daher bieten wir seit 2013 die Übergangsbetreuung an, bei der Sie als Studierende oder Beschäftigte der JGU die Back-up Einrichtung der pme Familienservice GmbH für "regelmäßige Übergangsfälle" nutzen können.

Nähere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.