Erste Schritte in Mainz

Wenn Sie in Mainz angekommen sind, gibt einige „Erste Schritte“ zu gehen. Im Folgenden und auf den weiteren Seiten dieser Rubrik geben wir Ihnen gerne einen Überblick darüber, was zu tun ist, sobald Sie in Mainz ankommen und an der JGU arbeiten möchten.



Unterschreiben Sie Ihren Vertrag

Ganz wichtig: Bevor Sie anfangen zu arbeiten, müssen Sie unbedingt Ihren Arbeitsvertrag unterschreiben. Dies sollte also das Erste sein, was Sie tun, wenn Sie in Mainz angekommen sind.

Sie haben eine Liste von Unterlagen erhalten, die Sie mitbringen müssen. Bitte halten Sie diese Unterlagen bereit und suchen Sie Ihre zuständige Person in der Personalabteilung auf (vereinbaren Sie auf jedenfall vorher einen Termin), die sich im zweiten Stock des folgenden Gebäudes auf dem Campus befindet:

Dezernat Personal
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Forum universitatis 3
55128 Mainz
E-Mail | Website

Lageplan des Dezernats Personal (der rote Pfeil zeigt auf das Forum 3)

Bitte beachten Sie: Zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihren Arbeitsvertrag unterzeichnen, haben Sie wahrscheinlich noch nicht alle erforderlichen Unterlagen. Sie können ihn trotzdem unterschreiben, müssen aber sicherstellen, dass Sie fehlende Unterlagen so schnell wie möglich nachreichen.


Treffen mit dem Welcome Center

Bei der Vertragsunterzeichnung erhalten Sie vielleicht Unterlagen oder Formulare von der Personalabteilung die Fragen aufwerfen, wie z.B. Informationen über die Zusatzversorgung "VBL". Womöglich haben Sie aber auch Fragen zu den anstehenden bürokratischen Abläufen. Das Welcome Center lädt Sie daher ein, sich in einem persönlichen Gespräch zu orientieren und die nächsten Schritte zu besprechen, um Ihnen den Start an der JGU und in Mainz zu erleichtern.

Sie können sich gerne per E-Mail melden, um einen Termin zu vereinbaren.

Welcome Center
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Forum universitatis 2
55122 Mainz
Tel.: +49 6131 39-28339
Fax: +49 6131 39-27018
E-Mail | Website


Unterkunft

Eine langfristige Unterkunft in Mainz zu finden, ist nicht so einfach, da das Rhein-Main-Gebiet wirtschaftlich stark ist und mehrere Städte nahe beieinander liegen. Es gibt viele Studierende und Berufstätige, die in die Region und insbesondere nach Mainz und Frankfurt ziehen, was die Region sehr attraktiv und dynamisch macht, aber natürlich auch einen gewissen Druck auf den Wohnungsmarkt ausübt. Außerdem ist der Lebensstandard höher als in anderen Teilen Deutschlands, was zu einem überdurchschnittlich hohen Preisniveau für Wohnraum führt.

Dennoch gibt es mehrere Möglichkeiten, die Sie nutzen können und sollten:

Vielleicht haben Sie bereits eine Wohnung im Gästehaus der JGU reserviert, sodass Sie in den ersten Wochen in Mainz eine Wohnung haben und nach Ihrer Ankunft Zeit haben, sich selbst um eine Unterkunft zu kümmern. Mehr Informationen zum Gästehaus der JGU finden Sie hier.

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Wohnungsseiten, die für Sie hilfreich sein könnten. Wenn Sie eine Wohnung finden, die Sie interessiert, können Sie sich gerne direkt mit den Vermietern in Verbindung setzen. Oft werden Besichtigungstermine nach dem Prinzip "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst" vergeben, daher kann es hilfreich sein, schnell zu handeln.

Allgemein

  • www.immobilienscout24.de
  • www.immowelt.de
  • www.studenten-wg.de
  • www.wg-gesucht.de

Bitte beachten Sie, dass die meisten Wohnungen nicht möbliert sind, es sei denn, dies ist in der Beschreibung angegeben.

Vorübergehende Unterkünfte

  • www.airbnb.de
  • www.zwischenmiete.de
  • privatanbieter.info-mainz.de/www.city-home.de
  • www.hc24.de/de/möblierter-wohnraum-in-mainz.htm
  • www.city-residence.de
  • www.myhomeagency.de
  • www.cnb-mainz.de
  • www.bed-and-breakfast.de/regional_e/mainz

Für professionelle Unterstützung durch einen Immobilienmakler können Sie sich zum Beispiel an diese Unternehmen wenden:

  • www.lichtenberg-mainz.de
  • www.lehrmann-mainz.de/
  • ap-immo.biz
  • www.kueppers-immobilien.de

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an die Wohnungskoordinatorin des International Office wenden. Sie wird Ihnen auch sagen können, ob mögliche Wohnungsangebote von privaten Vermietern verfügbar sind.


Anmeldung beim Bürgeramt/Bürgerservice / Beantragen Sie Ihr Führungszeugnis

Generell muss jeder Bürger, der länger als zwei Monate in Deutschland lebt, immer mit einer aktuellen Adresse gemeldet sein. Diese Anmeldung erfolgt bei Ihrem örtlichen Bürgeramt/ Bürgerservice (jede Stadt hat ihr eigenes Bürgerbüro) und ist Voraussetzung für eine Reihe weiterer bürokratischer Aufgaben (z. B. Eröffnung eines Bankkontos, Erhalt einer Steueridentifikationsnummer oder Terminvereinbarung beim Ausländeramt).

Wenn Sie in Mainz wohnen, müssen Sie online einen Termin für Ihre Anmeldung vereinbaren. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stadt Mainz. Natürlich unterstützt Sie auch das Welcome Center und hilft Ihnen gerne bei der Vereinbarung eines Termins in der Zulassungsstelle.

Bitte beachten Sie: Da die Anmeldung von Ihrer aktuellen Adresse abhängt, müssen Sie eine Wohnungsgeber*in-Bescheinigung vorlegen, ein Dokument, das direkt von Ihrem Vermieter ausgefüllt wird und auf der Website der Stadt Mainz heruntergeladen werden kann oder im Welcome Center erhältlich ist.

Da Sie zum Zeitpunkt Ihrer Ankunft möglicherweise noch keine eigene Unterkunft haben, können Sie sich mit der Adresse Ihrer vorübergehenden Unterkunft anmelden, wenn Ihr vorübergehender Vermieter sich bereit erklärt, Ihnen eine Vermieterbestätigung auszustellen.

Wenn Sie in den ersten Wochen im Gästehaus der JGU wohnen, ist es möglich, sich mit dieser Adresse anzumelden, da die Abteilung Internationales Ihnen gerne eine Vermieterbestätigung ausstellen kann. Sobald Sie wieder umziehen, müssen Sie sich erneut mit Ihrer neuen Adresse anmelden.

Falls Ihr Ehepartner Sie begleitet, müssen Sie Ihre Heiratsurkunde und eine beglaubigte deutsche Übersetzung vorlegen. Für jedes Kind ist eine Geburtsurkunde sowie eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.

Die Adresse des Bürgeramtes/Bürgerservice lautet:

Bürgeramt
Stadthaus Kaiserstraße
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Die Anmeldung muss bei der Stadtverwaltung erfolgen, die für Ihren Wohnort verantwortlich ist. Nach der Anmeldung sollten Sie eine Anmeldebestätigung erhalten.

Wichtig: Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gehören zu Wiesbaden, nicht zu Mainz. Lassen Sie sich auch nicht von den Namen der Bahnhöfe in die Irre führen, Bischofsheim und Ginsheim-Gustavsburg gehören ebenfalls nicht zu Mainz.

Sie können sich einfach und kostenlos anmelden, müssen aber die folgenden Dokumente mitbringen:

  • Ausweis (eAT ist nicht ausreichen)
  • Wohnungsgeber*in-Bescheinigung
  • Aufenthaltsgenehmigung/Visum (falls zutreffend)
  • Heiratsurkunde (falls verheiratet, das Original und eine beglaubigte Übersetzung)
  • Geburtsurkunde (wenn Sie Kinder haben, das Original und eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche)
  • Visa und Pässe des Ehepartners und der Kinder (falls zutreffend)

Sie können entweder im Voraus einen Termin vereinbaren oder einfach hingehen, eine Nummer ziehen und warten. Die letzten Nummern werden in der Regel 30 Minuten vor Ende des Arbeitstages vergeben. Das Welcome Center hilft Ihnen gerne bei der Beantragung Ihrer Zulassung.

 

Führungszeugnis

Wenn Sie an der JGU arbeiten, werden Sie nach Vertragsbeginn aufgefordert, ein so genanntes Führungszeugnis abzugeben, ein polizeiliches Dokument, das bestätigt, dass Sie in Deutschland keine Straftaten begangen haben und somit im öffentlichen Dienst arbeiten dürfen. Da dies auch beim Bürgeramt/ Bürgerservice erledigt wird, empfehlen wir Ihnen, beides, die Anmeldung und die Beantragung des Führungszeugnisses, bei einem Besuch abzuhaken.

Um Ihr Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie der zuständigen Person im Bürgeramt/ Bürgerservice die Adresse Ihres Arbeitgebenden (hier: Ihre zuständige Person in der Personalabteilung) mitteilen. Halten Sie also bitte den Namen Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihres Ansprechpartners in der Personalabteilung und die Adresse der JGU bereit. Dieser Service kostet ca. 15€.


Visaangelegenheiten und Aufenthaltsgenehmigung

Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit gibt es unterschiedliche Visabestimmungen, mit denen Sie sich auseinandersetzen müssen. Die meisten EU-Bürgerinnen und -Bürger müssen sich keine Gedanken über ein Visum machen und müssen daher auch nichts unternehmen. Bürger aus bestimmten anderen Ländern können ohne Visum nach Deutschland einreisen, müssen dann aber eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen. Andere Staatsangehörige wiederum können nur mit einem gültigen Visum nach Deutschland einreisen. Da sich die Visabestimmungen von Zeit zu Zeit ändern, können Sie sich auf den Seiten des Auswärtigen Amtes über Ihre Visabestimmungen informieren.

Mit einem "Visum" können Sie nach Deutschland einreisen. Eine "Aufenthaltserlaubnis" ersetzt das Visum, wenn es abgelaufen ist, sobald Sie in Deutschland sind, und erlaubt Ihnen, für einen bestimmten Zweck länger hier zu leben. Die Erlaubnis müssen Sie bei Ihrem örtlichen Ausländeramt beantragen.

Wenn Sie nach Ihrer Ankunft in Mainz eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, hilft Ihnen das Welcome Center gerne bei diesem Prozess. Da die JGU mit der Ausländerbehörde in Mainz zusammenarbeitet, profitieren Sie von einem Schnellverfahren, das darauf abzielt, dass Sie bald Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie müssen ein kurzes Formular mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen und an das Welcome Center schicken, das sich dann mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzt und einen Termin koordiniert. Wenden Sie sich bitte an das Welcome Center, das Ihnen das Verfahren gerne näher erläutern wird.

Falls Sie nicht in Mainz wohnen, ist an Ihrem Wohnort eine andere Ausländerbehörde für die Bearbeitung Ihrer Visum- und Aufenthaltsgenehmigungsangelegenheiten zuständig. Das Welcome Center erklärt Ihnen natürlich trotzdem gerne, wie Sie vorgehen müssen.


Krankenversicherung und Sozialversicherung

Alle Einwohner Deutschlands müssen einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz vorweisen. Arbeitnehmende mit einem Jahresgehalt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2021: 64.350 €) sind normalerweise verpflichtet, eine gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen. Die Beiträge werden automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen (Beitragssatz 2021: 14,6%). Sie müssen sich eine Krankenkasse aussuchen, bei der Sie versichert sind. Eine Liste aller gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Falls Sie planen, vor Beginn Ihrer Beschäftigung nach Deutschland zu reisen, empfehlen wir Ihnen, eine Privat- oder Reiseversicherung abzuschließen, damit Sie vom ersten Tag an krankenversichert sind. Auch bei der Beantragung Ihres Visums kann ein Krankenversicherungsschutz verlangt werden. Das Welcome Center hilft Ihnen gerne weiter und schickt Ihnen einen Link zu verschiedenen Anbietern.

Ihre Familienangehörigen können in der Regel kostenlos über Sie versichert werden, sofern sie nicht erwerbstätig sind.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten von Euraxess und dem DAAD.

Wird Ihr Aufenthalt durch ein Stipendium oder von Ihnen selbst finanziert, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen. In diesem Fall müssen Sie sich auch selbst um jedes Familienmitglied kümmern. Das Welcome Center unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einer geeigneten privaten Krankenversicherung.

Wertvolle Informationen über das Krankenversicherungssystem in Deutschland finden Sie auch auf der Website von Euraxess Deutschland.

Beamtinnen, Beamte und Angestellte mit einem Jahresgehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze können wählen, ob sie privat oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein wollen. Aufgrund der großen Anzahl von Anbietern und der Berücksichtigung individueller Bedingungen (Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand, gewünschter Versicherungsschutz) empfehlen wir einen Vergleich der verschiedenen Tarife.

Die Sozialversicherung in Deutschland umfasst die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung (am Arbeitsplatz) und die Pflegeversicherung.

In Deutschland ist die Sozialversicherung für alle Arbeitnehmende, die einen Vertrag über die Grenze der geringfügigen Beschäftigung (450 € pro Monat) hinaus eingehen, obligatorisch. Daher nehmen auch Forschende, die in Deutschland auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags (nicht eines Stipendiums) beschäftigt sind, am deutschen Sozialversicherungssystem teil und leisten Beiträge dazu. Der Arbeitgebende und der Arbeitnehmende zahlen jeweils etwa die Hälfte der Beiträge, während Ihr Anteil insgesamt etwa 20 % Ihres Bruttogehalts beträgt.

Unsere Dezernat Personal benötigt von Ihnen Ihre Sozialversicherungsnummer. Da die Krankenkassen Teil der gesetzlichen Sozialversicherung sind, kann Ihre Krankenkasse gerne Ihren Sozialversicherungsausweis beantragen, der die erforderliche Nummer enthält. Bitten Sie Ihre Krankenkasse, diesen Schritt für Sie zu übernehmen.

Um mehr Hintergrundinformationen über das Sozialversicherungssystem in Deutschland zu erhalten, besuchen Sie bitte die Website unseres Netzwerkkoordinators EURAXESS.


Rentenversicherung

Die Rentenversicherung als eine der Sozialversicherungen in Deutschland schützt Sie und Ihre Familie, wenn Ihre Beschäftigung aus Altersgründen endet, aber auch wenn Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet oder gemindert ist. Ihre Beiträge werden automatisch von Ihrem Gehalt abgezogen, und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber steuert noch einmal die Hälfte Ihrer Beiträge bei.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es noch eine zusätzliche Versicherung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Sie gibt Ihnen grundsätzlich die Möglichkeit, weitere monatliche Zahlungen zu leisten. Nach einer gewissen Zeit und mit der Zeit steigen Ihre Ansprüche und Sie können im Ruhestand eine weitere Rentenversicherung in Anspruch nehmen. Wenn Sie nicht in dieses zusätzliche System einzahlen möchten, können Sie sich von dieser Rentenversicherung befreien lassen. Ein Befreiungsformular erhalten Sie mit Ihren Arbeitsunterlagen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bei der Personalabteilung der JGU gestellt werden muss. Weitere Informationen für Beschäftigte mit einer befristeten wissenschaftlichen Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung in den westlichen Bundesländern finden Sie in dieser Ausgabe des VBLspezial (nur auf Englisch verfügbar). Zusätzlich gibt es eine weiter VBLspezial Ausgabe, in der Sie Erstinformationen zur betrieblichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst erhalten können.

Wir empfehlen Ihnen, die Website der EU-Initiative "Findyourpension" (nur auf Englisch verfügbar) zu besuchen, um nähere Informationen über die deutsche Rentenlandschaft zu erhalten, wie z.B. Informationen und Hintergründe zur Rentenversicherung im Allgemeinen, Möglichkeiten, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen oder wie Sie nach Beendigung Ihres Forschungsaufenthalts in Deutschland von Ihren Versicherungsansprüchen profitieren können.


Weitere Versicherungen

Zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung gibt es mehrere Versicherungen, deren Abschluss wir Ihnen dringend empfehlen, vor allem eine Haftpflicht- und eine Unfallversicherung.

 

Das Welcome Center berät Sie gerne, wo Sie eine geeignete Versicherung finden können.

Die private Haftpflichtversicherung deckt Körperverletzungen oder Sachschäden ab, die Sie (oder Ihre Kinder) anderen zufügen. Daher ist es üblich, sich für Fälle zu versichern, in denen Ansprüche aus unabsichtlich verursachten Schäden entstehen könnten. Achten Sie beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung darauf, dass diese mindestens alle privaten und möglichst auch betriebliche Haftpflichtansprüche abdeckt. Die meisten Versicherungen decken jedoch nur erstere ab, daher gibt es auch Anbieter für Betriebshaftpflichtversicherungen für Personen, die mit teuren Geräten arbeiten, z.B. in einem Labor. Wenn Sie Halter eines Kraftfahrzeugs sind, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Darüber hinaus gibt es auch Haftpflichtversicherungen speziell für Tierhalter.

Wenn Sie in Deutschland erwerbstätig sind und daher in die Sozialversicherung einzahlen (siehe oben), sind Sie bereits gegen Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeitsstätte sowie am Arbeitsplatz versichert. Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie sich gegen Einkommensverluste absichern, die Ihnen oder Ihrer Familie durch dauerhafte körperliche Schäden aufgrund eines Unfalls im privaten Umfeld, z. B. bei privaten Sportaktivitäten, entstehen. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Krankenversicherung, die medizinische Behandlungen abdeckt. Ein dauerhafter körperlicher Schaden ist normalerweise definiert als ein Zustand, der länger als drei Jahre andauert. Er tritt ein, wenn z. B. Ihr unfallbedingter Gehaltsverlust oder Kosten für Haushaltshilfen und Therapien, die nicht von Ihrer Krankenversicherung gedeckt sind, nicht selbst getragen werden können.

Die Hausratversicherung sichert Ihre Möbel, Kleidung, Arbeits- und Hausrat gegen Einbruch, Feuer und Witterungsschäden ab. Tritt das Ereignis ein, bei dem die Versicherung tätig werden muss, übernimmt sie die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz Ihres Hausrats und, falls Sie aufgrund des Ereignisses nicht zu Hause bleiben können, oft auch die Kosten für ein Hotelzimmer oder ähnliches. Da die Versicherung höchstwahrscheinlich den Nachweis verlangen wird, dass die beschädigten oder gestohlenen Gegenstände Ihnen gehörten, ist es ratsam, Quittungen oder Fotos von Gegenständen von hohem Wert an einem anderen Ort als Ihrer Wohnung aufzubewahren. Informieren Sie sich vor dem Abschluss einer Hausratversicherung genau über deren Bestimmungen.

Berufsunfähigkeit kann entweder durch Krankheit oder durch einen Unfall eintreten. Für den Fall, dass Sie nicht mehr arbeiten können, z. B. aufgrund von gesundheitlichen Problemen wie chronischen Rückenschmerzen, psychischen Leiden wie Burnout oder einer schweren Krankheit, die Ihre Erwerbstätigkeit dauerhaft einschränkt, schützt Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung vor dem drohenden Einkommensverlust.


Steuern und Steueridentifikationsnummer

Ihre Steueridentifikationsnummer bezieht sich auf Ihre individuelle Besteuerung und ist lebenslang gültig. Sie ist der Personalabteilung der JGU mitzuteilen, um eine ordnungsgemäße Versteuerung Ihres Gehalts vornehmen zu können. Nachdem Sie sich beim Bürgeramt/ Bürgerservice angemeldet haben, erhalten Sie innerhalb von zwei bis vier Wochen Ihre Steueridentifikationsnummer per Post. Wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer früher erhalten möchten, können Sie persönlich zum Finanzamt der Stadt Mainz gehen (etwa eine Woche nach Ihrer Anmeldung beim Bürgeramt/ Bürgerservice), wenn Sie in Mainz wohnen, Ihren Reisepass/ Personalausweis mitnehmen und die Nummer am Serviceschalter erfragen.

Die Adresse des Finanzamtes lautet:

Finanzamt Mainz Service-Center
Schillerstraße 13
55116 Mainz
Website

Bitte bedenken Sie, dass sich Ihre erste Zahlung verzögern oder mit mehr Steuerabzügen als nötig erfolgen könnte, wenn Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht rechtzeitig bei der Personalabteilung angeben. Diese Besteuerung wird angepasst, sobald Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben. Dennoch empfehlen wir Ihnen dies:

  1. Melden Sie sich so schnell wie möglich nach Ihrer Ankunft beim Bürgeramt an und dann
  2. Besuchen Sie eine Woche später den Serviceschalter des Finanzamts, um Ihre Steueridentifikationsnummer zu erhalten und sie der Personalabteilung zu übergeben.

Allgemeine Informationen zur Besteuerung in Deutschland finden Sie auf der Website von EURAXESS Deutschland.

Im Allgemeinen werden Sie dort besteuert, wo sich der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen befindet. Um Situationen zu vermeiden, in denen Sie sowohl in Deutschland als auch in Ihrem Heimatland besteuert werden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen mit mehreren Ländern, in denen genau festgelegt ist, wo Sie Ihre Steuern zahlen müssen. Um sich über die spezifischen Abkommen zwischen Deutschland und Ihrem Heimatland zu informieren, besuchen Sie bitte die Website des Bundesfinanzministeriums (nur auf Englisch verfügbar), um weitere Einzelheiten zu erfahren.

Um eine professionelle Beratung in Steuerfragen zu erhalten, gibt es eine Reihe von Steuerberatern vor Ort, die Sie individuell beraten können. Außerdem gibt es steuerliche Unterstützungsvereine, die Ihnen in diesen Fragen helfen können.

Das Welcome Center hat eine Liste mit englischsprachigen Steuerberatern in Mainz und kann Ihnen bei Interesse auch gerne Informationen über Steuervereine geben.

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die für Personen in Abhängigkeit von ihrem Familienstand und/oder von Kindern gelten. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die Kategorien und für wen sie gelten:

Steuerklasse I: Gilt für alleinstehende oder getrennt lebende Personen, die nicht alleinerziehend sind, und für geschiedene Personen.

Steuerklasse II: Gilt für Alleinstehende oder Getrennte mit einem Kind, die Anspruch auf Kindergeld haben.

Steuerklasse III: Kann von Verheirateten gewählt werden, wenn ein*e Partner*in nicht erwerbstätig ist oder deutlich weniger verdient als der/die andere Partner*in. Der/die andere Partner*in fällt dann in die Steuerklasse V. Sie müssen diese Kombination ausdrücklich beantragen (siehe unten: "Wechsel der Steuerklasse").

Steuerklasse IV: Gilt für Verheiratete, wenn sie beide etwa gleich viel verdienen. Beide Partner*innen werden automatisch in diese Steuerklasse eingestuft, wenn nicht anders gewählt.

Steuerklasse V: Gilt für Verheiratete, die normalerweise in die Steuerklasse IV fallen würden, deren Partner/in jedoch die Steuerklasse III gewählt haben.

Steuerklasse VI: Gilt immer dann, wenn eine Person mehr als ein Beschäftigungsverhältnis hat und daher Einkünfte aus anderen oder mehreren verschiedenen Steuerkarten bezieht.

Es kann vorkommen, dass Ihnen die falsche Steuerklasse zugewiesen wird, z. B. wenn Sie in die Steuerklasse VI eingestuft wurden, Ihrem Status nach aber in die Steuerklasse I gehören sollten. Dann sollten Sie sich so schnell wie möglich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass Sie in die richtige Steuerklasse eingestuft werden, da Sie sonst möglicherweise zu viel Steuern von Ihrem Gehalt abführen müssen.

Wie Sie im obigen Abschnitt "Steuerklassen" sehen können, gibt es auch für Ehepaare zwei Möglichkeiten:

  1. Beide Partner*innen haben die Steuerklasse IV.
  2. Ein*e Partner*in ist in Steuerklasse III und der/die andere in Steuerklasse V.

In der Regel werden Sie als Ehepaar automatisch in die Steuerklasse IV eingestuft.

Wenn sich Ihr Status ändert, z. B. wenn Sie heiraten, ein Kind bekommen oder sich scheiden lassen, können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine Änderung Ihrer Steuerklasse beantragen.

In Deutschland ist es möglich, einen Teil der Einkommenssteuer zurückzubekommen, wenn Sie im Voraus zu viel gezahlt haben. Deshalb können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt eine Steuererstattung beantragen. Wenn die Auswertung Ihrer Steuererklärung durch das Finanzamt zu dem Ergebnis führt, dass Sie zu viel gezahlt haben, wird Ihnen der Überschuss erstattet.

Wer ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet?

  • Personen mit einem zusätzlichen Einkommen (nicht durch Gehalt) von mehr als 410€, z.B. aus Mieteinnahmen
  • Personen, die in dem Jahr mehr als eine/n Arbeitgeber/in hatten
  • Personen mit mehr als einem Gehalt, z.B. einer Vollzeitstelle und einem Minijob mit der Steuerklasse VI
  • Verheiratete mit den Steuerklassen III und V, oder beide IV "mit Faktor" (d.h. Zusatzvereinbarung innerhalb der Steuerklasse IV)
  • Personen, die geschieden wurden und im gleichen Jahr wieder geheiratet haben

Wer könnte von der freiwilligen Abgabe einer Einkommensteuererklärung profitieren?

  • Personen, die nur für einen Teil des Steuerjahres beschäftigt waren
  • Personen, deren Steuerklasse sich im Laufe des Jahres zu ihrem Vorteil geändert hat
  • Personen, die in einem Jahr Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hatten, z.B. Fahrtkosten zum Büro, die nicht vom Arbeitgebenden finanziert werden

Wie gebe ich eine Steuererklärung ab?

Am einfachsten ist es, Ihre Steuererklärung online über das ELSTER-Portal abzugeben, das direkt mit Ihrem Finanzamt kommuniziert. Je nachdem, welche Software Sie verwenden, müssen Sie Ihre ergänzenden Unterlagen zusätzlich per Post schicken. Wenn Ihre Steuererklärung vom Finanzamt geprüft wurde, erhalten Sie Ihren Steuerbescheid, der Sie darüber informiert, wie viel Sie schulden oder wie viel Sie erstattet bekommen. Wie lange der Prozess dazwischen dauert, hängt von Ihrem Finanzamt ab und kann nicht verallgemeinert werden.

Je nachdem, wie komplex Ihre eigene Steuersituation ist, sollten Sie eine*n Steuerberater*in konsultieren, der Ihnen bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung hilft.

Fristen

Die Frist für die Abgabe Ihrer Steuererklärung endet jedes Jahr am 31. Juli (seit 2019). Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlichen Finanzamt nach diesem Termin.


Bankwesen

Ob Sie ein Bankkonto in Deutschland eröffnen müssen oder nicht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. von der Zahlungsmethode, die Ihr*e Vermieter*in erlaubt. Generell empfehlen wir Ihnen, ein Konto in Mainz zu eröffnen, wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, da Ihr monatliches Gehalt auf Ihr Konto überwiesen wird. Insbesondere wenn Sie kein*e EU-Bürger*in sind, wären Überweisungen mit Gebühren verbunden und daher nicht möglich.

 

In Deutschland gibt es im Wesentlichen zwei Arten von Bankkonten:

  • Girokonto – laufendes Konto
  • Sparkonto - Sparbuch

Wenn Sie sich nur für eine begrenzte Zeit in Deutschland aufhalten, ist das Sparkonto vielleicht nicht sehr interessant für Sie, da die Zinssätze eher niedrig sind. Ein Girokonto hingegen kann für Geldüberweisungen genutzt werden und enthält eine Girokarte. Je nach Bank wird für diesen Service eine monatliche Gebühr erhoben.

Die meisten Banken verlangen eine Anmeldebestätigung vom Bürgeramt/Bürgerservice, bevor sie Ihnen die Möglichkeit geben, ein Konto zu eröffnen. Außerdem sollten Sie die Kontoführungsgebühren der verschiedenen Banken berücksichtigen. Das Welcome Center stellt Ihnen gerne eine Liste verschiedener Banken in Mainz mit deren Kontaktdaten zur Verfügung.

In den meisten Fällen ist es auch möglich, ein Bankkonto online zu eröffnen. Zur Überprüfung Ihrer Identität müssen Sie dann eine Webcam, einen per E-Mail zugesandten Verifizierungscode oder POSTIDENT der Deutschen Post verwenden

Die Bankkarte und die Dokumente werden nach der Kontoeröffnung an die Adresse geschickt, die Sie der Bank mitgeteilt haben. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern.

Erkundigen Sie sich, ob Ihre Heimatbank eine Partnerbank in Deutschland hat, die den Geldtransfer vereinfachen könnte.

Generell kann man sagen, dass Bargeld immer noch das Hauptzahlungsmittel in Deutschland ist. Daher sollten Besucher bei ihrer Ankunft in Mainz über genügend Geld verfügen, entweder in bar oder mit einer für deutsche Geldautomaten gültigen Karte. In der Regel können Inhaber einer Karte nur eine begrenzte Summe Bargeld pro Tag an einem Geldautomaten abheben und dafür Kreditkarten oder andere akzeptierte Bankkarten verwenden. Für die Nutzung von Geldautomatenkarten können Gebühren anfallen. Aufgrund der hohen Relevanz von Bargeld in Deutschland finden Sie in den Innenstädten jedoch eine Vielzahl von Geldautomaten. Die meisten von ihnen können in mehreren Sprachen bedient werden, z. B. in Englisch, Deutsch, Französisch und anderen.

In der Regel können alle gängigen Kreditkarten für Einkäufe über 10 Euro verwendet werden, dies hängt jedoch stark vom jeweiligen Geschäft/ Restaurant/ etc. und dem Inhaber des Geschäfts ab. Kleinere Geschäfte und Restaurants akzeptieren möglicherweise keine Kreditkarten.


Öffentliche Verkehrsmittel

Der öffentliche Nahverkehr innerhalb der Stadt Mainz wird in der Regel durch das Bus- und Straßenbahnnetz abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Websites, die auch eine mobile App-Version anbieten:

www.mainzer-mobilitaet.de (Website der Mainzer Mobilität)
www.rmv.de (Website des Rhein-Main-Verbunds, kurz RMV, die auch die regionalen Busse und Bahnen umfasst)
www.bahn.de (Website der Deutschen Bahn, die Informationen über bundesweite Zugverbindungen enthält)

Als Beschäftigte*r der JGU steht Ihnen das JobTicket für den öffentlichen Nahverkehr zur Verfügung und ist günstiger als die reguläre Monatskarte. Weitere Informationen zum JobTicket finden Sie unter: Familie, Work-Life-Balance & Mitarbeiterangebote.

Wenn Sie wissen wollen, wie Sie den Campus mit dem Bus oder dem Auto erreichen können, lesen Sie bitte nach: Gut zu wissen.


Medizinische Kontrolluntersuchung

Falls Sie eine ärztliche Untersuchung im Klinikum der JGU durchführen müssen, können Sie einen Termin bei der Betriebsärztlichen Dienststelle vereinbaren, um diese Routineuntersuchung durchzuführen. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Arbeitsunterlagen und Sie müssen nur dort anrufen, um einen Termin zu vereinbaren.