Jazz und Populäre Musik (B. Mus.)

Überblick über den Studiengang

Regelstudienzeit 8 Semester (4 Jahre)
Gesamtumfang 240 Leistungspunkte (LP)
155 SWS in den Pflichtmodulen
8 SWS im Wahlpflichtmodul
Zulassungsvoraussetzung

Hochschulzugangsberechtigung gem. § 33 und § 65 Abs. 1 oder 2 HochSchG:

Allgemeine Hochschulreife oder fachbezogene Studienberechtigung

Abweichend davon reicht der qualifizierte Sekundarabschluss I (zum Beispiel Abschluss der Realschule) aus, wenn die Bewerberin oder der Bewerber die Eignungsprüfung in dem gewählten künstlerischen Hauptfach mit mindestens der Punktzahl 13 bestanden hat und die Eignungsprüfung insgesamt bestanden wurde.

Bestehen einer Eignungsprüfung

Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis hinreichender deutscher Sprachkenntnisse (vergleichbar Niveau A1-GERR) zu erbringen. Dieser Nachweis erfolgt entweder durch Vorlage entsprechender Prüfungszeugnisse oder wird durch ein Gespräch mit der Prüfungskommission im Rahmen der Eignungsprüfung erbracht. Ggf. empfiehlt die Prüfungskommission die studienbegleitende Teilnahme an Deutschkursen nach Maßgabe der jeweiligen Sprachkenntnisse.

Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich
Abschluss Bachelor of Music (B. Mus.)
Studienziel Der Bachelorstudiengang Jazz und Populäre Musik ist ein grundständiger künstlerischer Studiengang, der zu einem ersten berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Er bereitet auf eine professionelle Tätigkeit als hauptberufliche Musikerin oder hauptberuflicher Musiker im Bereich des Jazz und der populären Musik vor.
Studienstruktur und -inhalte

Zu möglichen Haupt- und Nebenfachkombinationen vgl. den fachspezifischen Anhang der Prüfungsordnung.

Das Studium umfasst 15 Pflichtmodule:

  • Künstlerische Ausbildung I
    Instrumentales/vokales Hauptfach
    Fachprojekt
    Jazzforum
  • Künstlerische Ausbildung II
    Instrumentales/vokales Hauptfach
    Percussion
    Fachprojekt
    Jazzforum
    Konzertpädagogik/ Bühnenpräsenz
    Abschlusskonzert (=künstlerisch-praktische Abschlussprüfung, s. dort)
  • Instrumentales/vokales Nebenfach I, II
    Instrumentales/ vokales Nebenfach
  • Ensemble I bis IV
    Ensemble
    Bigband
    Improvisation
  • Musiktheorie/Hörschulung I
  • Jazztheorie
    Klavierpraxis
    Hörschulung
    Notationssoftware
  • Musiktheorie/Hörschulung II
    Jazztheorie
    Klavierpraxis
    Hörschulung
  • Musikerschließung
    Rhythmik
    Jazzgeschichte
  • Musikvermittlung I
    Einführung in die Musikpädagogik
    Fachdidaktik
    Ensembledidaktik
    Unterrichtspraktikum
  • Musikvermittlung II
    Einführung in die Musikpädagogik
    Unterrichtspraktikum
  • Prozesse der Musikproduktion I
    Musikproduktion
    Songwriting
    Musikmarktanalyse
  • Prozesse der Musikproduktion II
    Musikproduktion
    Jazzarrangement
    Jazzkomposition
  • Praktikum
    Berufsplanung
    Berufspraktikum (mind. zweiwöchig)

und zwei Wahlpflichtmodule

  • Musik und Medien I
    Medienkompetenz
  • Interdisziplinäres Studium/Kontextstudium
    Lehrveranstaltungen der Hochschule für Musik und ihrer Kooperationspartner

Alle Module mit Ausnahme von Ensemble I, II, III und IV, Praktikum und der Wahlpflichtmodule Musik und Medien I sowie Interdisziplinäres Studium/Kontextstudium schließen mit einer Modulprüfung ab - weitere Informationen siehe fachspezifischer Anhang der Prüfungsordnung sowie Modulhandbuch.

Bachelor-Prüfung

Studienbegleitende Modulprüfungen

Abschlusskonzert (künstlerisch-praktische Abschlussprüfung) (51 LP)

Anforderungen in der Eignungsprüfung

Hauptfach

Vorspiel, Dauer ca. 20 Minuten

Hauptfach Gesang: Vortrag von drei Stücken aus dem Bereich Jazz und Popularmusik mit Begleitband. Die Stücke sollten sich stilistisch und im Tempo voneinander unterscheiden. Vortrag einer einfachen Solotranskription, Vom-Blatt-Singen einer einfachen notierten Vorlage.

Hauptfach Schlagzeug: Vortrag von drei Stücken (Standards oder auch Eigenkompositionen) mit Begleitband, Vortrag einer einfachen Solotranskription, Vortrag einer Snare-Etüde, Vom-Blatt-Spiel einer notierten Vorlage. Die Stücke sollten sich stilistisch und im Tempo voneinander unterscheiden.

Anderes instrumentales Hauptfach: Vortrag von drei Stücken (Standards oder auch Eigenkompositionen) mit Begleitband. Die Stücke sollten sich stilistisch und im Tempo voneinander unterscheiden. Vortrag einer einfachen Solotranskription, Vom-Blatt-Spiel einer notierten Vorlage.

Hierbei sind besonders zu beachten:

a) Hauptfach Saxophon
Alle Saxophon-Bewerber/-innen müssen im Rahmen der Eignungsprüfung ein Stück auf der Flöte und der Klarinette vortragen. Sollte die Bewerberin oder der Bewerber ihre/seine Fertigkeiten auf diesen Instrumenten überzeugend präsentieren, so hat er/sie die Möglichkeit, sich für jegliches weitere jazztypische Instrument oder Flöte oder Klarinette im Nebenfach zu bewerben.
Sollte die Bewerberin oder der Bewerber ihre/seine Fertigkeiten auf diesen Instrumenten nicht überzeugend präsentieren, so muss der in der Prüfungsordnung definierte Nebenfachunterricht für mindestens drei Semester dafür verwendet werden.
(Vgl. auch die allgemeinen Hinweise oben.)

b) Hauptfach Kontrabass
Alle Kontrabass Bewerber/-innen müssen im Rahmen der Eignungsprüfung ein Stück auf dem E-Bass vortragen. Sollte die Bewerberin oder der Bewerber ihre/seine Fertigkeiten auf diesem Instrument überzeugend präsentieren, so hat er/sie die Möglichkeit sich für jegliches weitere jazztypische Instrument oder E-Bass zu im Nebenfach zu bewerben.
Sollte die Bewerberin oder der Bewerber ihre/seine Fertigkeiten auf diesem Instrument nicht überzeugend präsentieren, so muss der in der Prüfungsordnung definierte Nebenfachunterricht für mindestens drei Semester dafür verwendet werden.
(Vgl. auch die allgemeinen Hinweise oben.)

c) Hauptfach E-Bass
Alle E-Bass Bewerber/-innen müssen im Rahmen der Eignungsprüfung ein Stück auf d
em Kontrabass vortragen. Sollte die Bewerberin oder der Bewerber ihre/seine Fertigkeiten auf diesem Instrument
überzeugend präsentieren, so hat er/sie die Möglichkeit, sich für jegliches weitere jazzspezifische Instrument oder Kontrabass im Nebenfach zu bewerben.
Sollte die Bewerberin oder der Bewerber ihre/seine Fertigkeiten auf diesem Instrument nicht überzeugend präsentieren, so muss der in der Prüfungsordnung definierte Nebenfachunterricht für mindestens drei Semester dafür verwendet werden.
(Vgl. auch die allgemeinen Hinweise oben.)

Nebenfach

Vorspiel, Dauer ca. 10 Minuten

Klavier: Vortrag einer leichten notierten Vorlage (etwa im Schwierigkeitsgrad von Chick Coreas "Children's Song" oder Schumanns "Album für die Jugend"), Vortrag eines Jazzstandards (Melodie und Harmonien), Vortrag einfacher Jazzkadenzformen (z. B. VI-II-V-I-IV) auf Nachfrage.

Schlagzeug: Vortrag von zwei Jazzstücken in verschiedenen Grooves.

Anderes Nebenfach: Vortrag von zwei einfachen Standards (ohne Improvisation).

Besonderheit:
Klavier weder als Haupt-
noch als Nebenfach
Bewerberinnen und Bewerber, die Klavier weder als Haupt- noch als Nebenfach benannt haben, müssen im Rahmen der Eignungsprüfung elementare Klavierkenntnisse als grundsätzliche Befähigung für das Fach Klavierpraxis nachweisen: Dies beinhaltet beispielsweise das Spielen eines einfachen Klavierstückes bzw. einer einfachen Akkordfolge.
Hörschulung

Schriftliche Prüfung, Dauer 45 Minuten

Intervalle, Drei- u. Vierklänge, einstimmige Melodiediktate, Notation eines vorgespielten Rhythmus, Bestimmung von Skalen und einfachen Akkordverbindungen.

Musiktheorie

Schriftliche Prüfung, Dauer 45 Minuten

Nachweis grundlegender Kenntnisse der allgemeinen Musiklehre, der Akkordsymbolschrift sowie der Grundlagen der Akkordskalentheorie, Aussetzen einer Melodie im Klaviersatz nach Akkordsymbolschrift, Harmonisation eines kurzen Melodieabschnittes im Klaviersatz oder mit Akkordsymbolen, Vollendung eines vorgegebenen Melodiebeginns, Erläuterung musikalischer Fachbegriffe.