Deutsch für Flüchtlinge

Das ISSK hat vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz (MBWWK) gemäß § 94 Absatz 1 Satz 5 Hochschulgesetz die Aufgabe übertragen bekommen, Deutschkurse für studierwillige Flüchtlinge mit positiv bewerteten Aufenthaltsstatus und nachgewiesener Hochschulzugangsberechtigung durchzuführen.