Annahme als Promovierende*r

Gemäß dem rheinland-pfälzischen Hochschulgesetz sind alle Promovierenden der JGU verpflichtet, sich zu registrieren.

Als registrierte*r Promovierende*r erhalten Sie Zugang zu spezifischen Services und Beteiligungsmöglichkeiten (z. B. JGU-Promovierenden-Account, Angebote des Allgemeinen Promotionskollegs, Wahlberechtigung und Wählbarkeit zur Doktorandenvertretung), außerdem die Möglichkeit, eine GSHS-Vollmitgliedschaft zu beantragen.

Dazu müssen Sie online über Jogustine einen Antrag auf Annahme als Promovendin bzw. Promovend stellen und diesen ausgedruckt mit der Unterschrift Ihrer Betreuungsperson und allen weiteren Unterlagen bei Ihrem Fachbereich einreichen. Nach Annahme Ihres Antrags erhalten Sie von Ihrem Fachbereich einen entsprechenden Bescheid, den Sie für die Beantragung der Vollmitgliedschaft bei der GSHS benötigen.

Weitere Informationen zur Registrierung

Welchen Status habe ich als registrierte*r Promovend*in?

Als registrierte*r Doktorand*in sind Sie wählbar und wahlberechtigt zur Doktorandenvertretung, die in einer Reihe von universitären Gremien mit beratender Stimme mitwirkt. Die Promovierenden gehören jedoch nicht zu den stimmberechtigten Gruppen der akademischen Selbstverwaltung. Die Registrierung als solche verschafft weder einen Beschäftigten- noch einen Studierendenstatus und auch keine mitgliedschaftliche Stellung an der Universität.

Die Immatrikulation als Promotionsstudierende*r ist freiwillig, wird jedoch von der GSHS empfohlen. Damit erhalten Sie einen Studierendenstatus an der JGU und haben gegenüber der Universität (und auch dem Studierendenwerk) alle Rechte und Pflichten eines*einer Studierenden.

In sozialrechtlicher Hinsicht werden immatrikulierte Promotionsstudierende dagegen teilweise anders behandelt als Studierende z. B. in Bachelor-/Master-Studiengängen. Auch wenn Sie als Promotionsstudierende*r immatrikuliert sind, haben Sie kein Anrecht auf den Studierendentarif bei gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Wenn Sie nicht über eine Beschäftigung oder über den*die Ehepartner*in abgesichert sind, sondern sich z. B. über ein Stipendium, eine selbständige Erwerbstätigkeit oder aus privaten Mitteln finanzieren, müssen Sie als Promovierende*r mit deutlich höheren Krankenversicherungsbeiträgen rechnen.