Mit der Mitgliedschaft verbundene Verpflichtungen

Die Mitgliedschaft bei der GSHS ist mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Wir erwarten von unseren Mitgliedern, dass sie unser Angebot aktiv nutzen. Welche Angebote Sie in Anspruch nehmen möchten, können Sie selbst entscheiden.

Eine Information Ihrer Betreuungspersonen, Ihres Fachbereichs oder anderer Stellen an der Universität darüber, ob Sie bei uns Mitglied sind und wenn ja, welche Serviceangebote Sie nutzen, erfolgt nur mit Ihrem Einverständnis. Ausnahmen sind die Weiterleitung von Veranstaltungsanmeldungen an diejenigen Personen und Einrichtungen, die mit der Organisation der jeweiligen Veranstaltung befasst sind, sowie bei Förderanträgen und Berichten im Zusammenhang mit geförderten Projekten diejenigen Personen und Einrichtungen, die mit der Auswahl sowie mit der Bewilligung und Bewirtschaftung der Fördermittel befasst sind. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. [Link zur Datenschutzerklärung]

Sie können die Mitgliedschaft jederzeit beenden. Mit dem Ende der Vollmitgliedschaft endet grundsätzlich die Möglichkeit der Förderung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Geschäftsstelle.