Eröffnung des Promotionsverfahrens

Der Antrag zur Eröffnung des Promotionsverfahrens und alle weiteren Dokumente sind in der rechten Spalte erhältlich. Bitte lesen Sie sich zunächst das Merkblatt (relevante Promotionsordnung beachten! Entweder 2003 oder 2018) durch.

Bitte beachten Sie, dass alle Dokumente in der Regel per Post oder Hauspost (auf dem JGU Campus, vom IMB oder der Universitätsmedizin) eingereicht werden können. Das Dekanat hat keinen Briefkasten. Sollten Sie Dokumente in einem adressierten Umschlag in einen Briefkasten einwerfen wollen, können Sie dies bei der Poststelle der Universität (Nähe Gutenberg-Buchhandlung auf dem Campus). Eine Frankierung ist in dem Fall nicht notwendig, da die Verteilung über die Hauspost erfolgt! Persönliche Termin können im Ausnahmefall per E-Mail oder Telefon vereinbart werden.

Das eigentliche Promotionsverfahren beginnt mit dem Antrag auf Zulassung zur Promotion. Bitte beachten Sie die folgenden Punkte bei der Einreichung des Promotionsgesuches:

Unterlagen, die dem Promotionsgesuch beigefügt werden müssen

  • Vier Exemplare der in deutscher Sprache abgefassten Dissertation in Maschinenschrift (mit besonderer Genehmigung des Fachbereichsrates auch in englischer Sprache), die gebunden sein müssen und mit Titelblatt, Seitenzahlen, einer Zusammenfassung, einem Literaturverzeichnis sowie einem Lebenslauf des Verfassers/der Verfasserin versehen sind (Teil- bzw. Vorveröffentlichungen der Dissertation sind in gleicher Zahl beizufügen);
  • eine vom ersten Gutachter/von der ersten Gutachterin genehmigte Zusammenfassung der Dissertation im Umfang von nicht mehr als einer A4-Seite auf vorgeschriebenem Formblatt;
  • eine eidesstattliche Versicherung auf dem vorgeschriebenen Formblatt;
  • ein Lebenslauf mit Lichtbild, der außer den üblichen Angaben auch Näheres über den Bildungsgang sowie die Angabe der Staatsangehörigkeit und der Anschrift;
  • ein polizeiliches Führungszeugnis. Dieses entfällt, wenn sich der Bewerber/die Bewerberin zum Zeitpunkt des Antrages in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis an der JGU befindet;
  • ggf. Übungs-, Praktika- und Seminarscheine zum Nachweis des für die Promotion vorgesehen Ergänzungsstudiums sowie Zeugnisse über schon abgelegte staatliche oder andere Prüfungen
  • ggf. eine gültige Immatrikulationsbescheinigung (nur bei eingeschriebenen Promovierenden);
  • ein Nachweis über die Einzahlung der Promotionsgebühr in Höhe von derzeit 170.-. Beachten Sie den aktualisierten Verwendungszweck bei der Überweisung (Infos siehe Merkblatt).