Modulhandbücher
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022
Studienbeginn ab SoSe 2014
Studienverlaufspläne
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen zum SoSe 2022
Studienbeginn ab SoSe 2014
Studienbeginn ab SoSe 2022 und PO-Wechsler*innen
https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Biomedizinische_Chemie_aktuell.pdf
Gültig ab SoSe 18
https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Biomedizinische_Chemie_2018_07_24.pdf
Gültig bis WiSe 17/18
https://download.uni-mainz.de/verwaltung-sl/ordnungen/PO_MSc_Biomedizinische_2015_08_28.pdf
Äquivalenzliste zur Anerkennung von Prüfungsleistungen_MSc_BMC
Antrag auf Anerkennung für Studienfach- und Studiengangswechsel:
- neue Prüfungsordnung: Antrag auf Anerkennung (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Antrag auf Anerkennung (alte PO)
Antrag auf Anerkennung im Rahmen eines Auslandaufenthaltes:
- neue Prüfungsordnung: Antrag auf Anerkennung im Rahmen eines Auslandaufenthalts (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Antrag auf Anerkennung im Rahmen eines Auslandaufenthalts (alte PO)
Antrag auf Wechsel des Wahlpflichtmoduls
Anmeldung mündliche Modulprüfung/Vortrag
Hinweise / Einverständniserklärung zur Videokonferenz-Prüfung
Anmeldung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Anmeldung Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Anmeldung Masterarbeit (alte PO)
Antrag Anfertigung externe Masterarbeit
Antrag auf Verlängerung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit (alte PO)
Anmeldung Vortrag Masterarbeit neue PO
Vorläufige Bestätigung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Vorläufige Bestätigung Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Vorläufige Bestätigung Masterarbeit (alte PO)
Informationen
Die Meldung zur Masterarbeit erfolgt in der Regel in der Mitte des 3. Semesters. Erfolgt die Meldung
zur Masterarbeit nicht spätestens nach Abschluss des vierten Studienjahres, gilt sie als erstmals nicht
bestanden.
Die Frist zur Erstellung und Abgabe beträgt 6 Monate und kann in besonderen Fällen um maximal 4
Wochen verlängert werden.
Downloads
Anmeldung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Anmeldung Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Anmeldung Masterarbeit (alte PO)
Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung_M.Sc. BMC
Antrag Anfertigung externe Masterarbeit
Antrag auf Verlängerung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Antrag Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Masterarbeit (alte PO)
Vorläufige Bestätigung Masterarbeit
- neue Prüfungsordnung: Vorläufige Bestätigung Masterarbeit (neue PO)
- alte Prüfungsordnung: Vorläufige Bestätigung Masterarbeit (alte PO)
der Anmeldung bestätigt. Gutachter bzw. Betreuer können alle Professoren und habilitierten
Mitarbeiter der Chemie sein.
Wird die Masterarbeit an einem anderen Institut (z. B. im Rahmen des Wahlpflichtmoduls) bzw.
extern gemacht oder in einer Fremdsprache angefertigt, erkundigen Sie sich bitte vorab beim
Prüfungsamt über die erforderliche Genehmigung bzw. mögliche Betreuer
Es ist anzugeben, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden Die Eigenständigkeitserklärung ist Bestandteil der Masterarbeit. Diese muss zusätzlich als eigene PDF-Datei zusammen mit der PDF-Datei der Masterarbeit im Studienbüro Chemie per E-Mail angereicht werden.
Erfolgt die Abgabe der Masterarbeit nicht fristgerecht, wird sie mit ‚nicht ausreichend‘ (5,0) bewert
(4,0) ist. In diesem Fall kann sie einmal wiederholt werden und der Prüfungsausschuss vergibt innerhalb von 6 Wochen nach
entsprechender Bekanntgabe ein neues Thema.
Eine zweite Wiederholung der Masterarbeit ist ausgeschlossen.