Land Rheinland-Pfalz vergibt Wiedereinstiegsstipendien

Wissenschaftliches Arbeiten von Frauen fördern und unterstützen

Nachwuchswissenschaftlerinnen können sich erneut auf Wiedereinstiegstipendien bewerben. Die Universität Mainz ruft interessierte Wissenschaftlerinnen zur Bewerbung auf. In Rheinland-Pfalz werden Frauen, die

  • ihre Forschungsarbeit wegen Erziehungs- oder Pflegearbeit unterbrochen haben, oder
  • im Anschluss an ihr wissenschaftliches Hochschulstudium zunächst eine fünfjährige einschlägige Berufspraxis (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs) erworben haben und nun eine bereits begonnene Promotion abschließen wollen, um sich z.B. für eine Fachhochschulprofessur zu qualifizieren,

bei ihrem Wiedereinstieg in die wissenschaftliche Arbeit durch Stipendien unterstützt.

Das sog. Wiedereinstiegsstipendium kann als Stipendium für ein Jahr gewährt werden. Voraussetzung für die Förderung sind Promotion oder Hochschulabschluss mit überdurchschnittlichem Ergebnis (d.h. Note 2 und besser), Unterbrechung der wissenschaftlichen Tätigkeit und Wiedereinstieg in die Arbeit an einem Forschungsprojekt mit dem Ziel der Promotion bzw. der Berufungsfähigkeit an einer Hochschule. Vorarbeiten, die eventuell bereits den Abschluss der begonnenen Arbeit innerhalb des Förderungszeitraums erwarten lassen, sind erwünscht.



Die nächste Bewerbungsfrist endet zum 1. Februar 2010. Formlose Anträge können beim Präsidenten der Johannes Gutenberg-Universität Mainz über die Frauenbeauftragte eingereicht werden. Die Eingangsfrist im Frauenbüro ist der 5. Januar 2010. Eine vorherige Kontaktaufnahme wird empfohlen. Die nächste Vergaberunde findet im Sommer 2010 statt. Eingangsfrist im Frauenbüro wird voraussichtlich im Juni 2010 sein.

Interessierten Frauen bietet das Frauenbüro der Johannes Gutenberg-Universität Mainz weitere Informationen, Beratung und Unterstützung bei der Vorbereitung eines Antrags an.