Zulassung

Zu dem Master-Studiengang "Computational Sciences - Rechnergestützte Naturwissenschaften" werden Studierende zugelassen, die über folgende Voraussetzungen verfügen (siehe die Prüfungsordnung):

  • Nachweis eines Bachelorabschlusses in Chemie, Geowissenschaften, Mathematik, Meteorologie oder Physik
  • Programmierkenntnisse
  • Nachweis über Kenntnisse in Mathematik im Umfang von 20 Leistungspunkten
  • Nachweis in einem naturwissenschaftlichen Fach im Umfang von 20 Leistungspunkten: Sofern Physik der Atmosphäre oder Physik der Flüssigkeiten und Festkörper als naturwissenschaftliches Hauptfach gewählt werden, müssen diese 20 Leistungspunkte auch aus einem dieser beiden Fächer kommen; wird Theoretische Chemie als naturwissenschaftliches Hauptfach gewählt, so müssen diese Leistungspunkte in Physik oder Physikalischer Chemie erbracht worden sein.

Studienbewerber, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung noch ihren Studienabschluss an einer deutschsprachigen Einrichtung erbracht haben, müssen einen Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)” erbringen.

Sind die formalen Kritierien nicht erfüllt, kann unter gewissen Umständen eine Zulassung unter Auflagen erfolgen.