Personalmobilität

ERASMUS Staff Training

Das ERASMUS+-Programm der Europäischen Union finanziert in der Förderlinie „ERASMUS-Personal-mobilität“, auch ERASMUS Staff Training (ERASMUS-STT) genannt, Weiterbildungsaufenthalte für wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Hochschulbedienstete (der zentralen Verwaltung, zentralen Einrichtungen, Hochschulleitung oder Fachbereiche) in allen ERASMUS-Ländern.

Förderzeit und Voraussetzungen
Gefördert wird die Teilnahme an einschlägigen Maßnahmen und Angeboten ausländischer Partner-hochschulen bzw. Einrichtungen (mind. 2, max. 10 Tage), insbesondere Hospitationen bei ausländischen Kolleginnen und Kollegen mit ähnlichem Arbeitsbereich.

Der Besuch von Seminaren, Sprachkursen oder anderen Weiterbildungsangeboten sowie Kongressen im Ausland kann unter besonderen Voraussetzungen und nach Rücksprache mit der Abteilung Internationales ebenfalls gefördert werden.

Förderpauschalen
Die Förderung kann für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten beantragt werden.

Antragsfristen fürs laufende akademische Jahr
15.01.
   Alle eingehenden Anträge können berücksichtigt werden.
30.06.   Anträge können nur noch berücksichtigt werden, wenn ausreichende Mittel vorhanden sind.

Weitere Informationen sowie die Anträge finden Sie hier.

 

Fulbright-Kommission

Die Fulbright-Kommission fördert den Austausch zwischen den Vereinigten Staaten und mehr als 180 Ländern weltweit. Neben dem Studierendenaustausch fördert die Kommission auch Hochschulexperten und AdministratorInnen, die sich mit Angelegenheiten des Auslands- oder Ausländerstudiums, Studienberatung, internationalen Beziehungen oder internationaler Hochschulpolitik befassen. Ermöglicht wird die Teilnahme an Seminaren zum Kennenlernen des amerikanischen Bildungswesens und zum Expertenaustausch in Bereichen der internationalen Vernetzung und Profilierungsstrategien. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Fulbright-Kommission.