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Formblätter

Das Titel- und Deckblatt für Hausarbeiten ist allen Seminararbeiten in Proseminaren und Hauptseminaren im Historischen Seminar (und anderen schriftlichen Arbeiten, etwa dem Stundenentwurf in der Übung Geschichtsdidaktik) beizulegen. Sie unterschreiben damit, dass Sie die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen oder Hilfsmittel (einschließlich elektronischer Medien und Online-Quellen) benutzt haben; sollte ein Täuschungsversuch vorliegen, so greifen hier § 20 der Prüfungsordnung für den B.A. sowie § 18 der Prüfungsordnung für den B.Ed. Zudem verpflichten Sie sich, die Seminararbeit zu archivieren, d.h. "im Original sorgfältig aufzubewahren".


Wir ermuntern Sie immer wieder, zusätzliche Veranstaltungen außerhalb Ihres in der Prüfungsordnung definierten Curriculums zu besuchen. Anders als vor langem versprochen ist CampusNet/JoguStine jedoch nicht in der Lage, diese zusätzlichen Veranstaltungen ohne größeren Aufwand zusätzlich in den Abschlussdokumenten auszuweisen. Da einige von Ihnen aber - zum Beispiel für einen Wechsel zum Masterstudium an einer anderen Universität - einen Nachweis hierüber benötigen, haben wir mit den hier bereitgestellten Formularen die Möglichkeit, Ihnen einen klassischen "Papierschein" auszustellen und abzustempeln, den Sie überall andernorts vorlegen können. Bitte bereiten Sie den Schein selbst vor und lassen Sie sich das dann direkt vom Lehrenden (nicht im Studienbüro oder Prüfungsamt!) bescheinigen.


Dieses Formular können Sie zu Ihrem behandelnden Arzt mitnehmen, wenn Sie zum Zeitpunkt einer Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht an dieser Prüfung teilnehmen können.

Leistungsmessung und -bewertung

Anträge auf Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Hilfestellungen

Wenn Sie mit Citavi arbeiten, können Sie hierfür regelmäßig auch einen der in Citavi bereits implementierten Zitationsstile historischer Fachzeitschriften verwenden. Entscheidend sind die Einheitlichkeit und die Vollständigkeit der Literaturangaben.

Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinung wird von einigen Hochschulen und Fachhochschulen verlangt, wenn vor der Immatrikulation ein Hochschulwechsel vorliegt. In der Regel erhalten die Hochschulwechslerinnen und -wechsler von der Universität oder Fachhochschule, an der sie sich neu einschreiben wollen, ein entsprechendes Formular ausgehändigt. Für den Fall, dass dies nicht geschieht, stellen wir auf dieser Seite die entsprechenden Formulare zur Verfügung. Bei einem vorhergehenden Bachelor- oder Masterstudium müssen Sie dieses Formular von Ihrem zuständigen Prüfungsamtsmanager unterzeichnen lassen. Bei einem vorhergehenden Lehramtsstudium wenden Sie sich bitte an das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt.