Sprachanforderungen

Didaktische Überlegungen

In der wissenschaftlichen Arbeit steht die Auswertung der schriftlichen Überlieferung im Vordergrund. Deshalb sind neben der sicheren Beherrschung der deutschen Sprache für die Interpretation historischer Quellen Fremdsprachenkenntnisse erforderlich, die ein präzises und vertieftes Textverständnis ermöglichen.

Für den Bachelor of Arts Geschichte werden zwei moderne Fremdsprachen gefordert: Englisch sowie eine slawische oder romanische Sprache. Die englischen Sprachkenntnisse werden im Rahmen einer englischen Quellenlektüreübung im Einführungsmodul überprüft. Die Kenntnis einer weiteren Sprache (romanische, slawische, baltische, finno-ugrische Sprachen, Arabisch und Neugriechisch) wird im Rahmen einer Sprachklausur überprüft, die bis zur Anmeldung eines Aufbaumoduls erfolgreich absolviert sein muss. Ersatzweise kann auch Latein (Latinum) oder Altgriechisch (Graecum) für die romanische oder slawische Fremdsprache in das Geschichtsstudium eingebracht werden; in dem Fall muss der Erwerb der modernen romanischen oder slawischen Fremdsprache (einschließlich des Nachweises im Rahmen einer Klausur) jedoch bis zum Beginn des Masterstudiums nachgeholt werden. Diese Sprachanforderungen gelten im Sinne einer dringenden Empfehlung auch für Studierende, die Geschichte als Beifach studieren.

Prüfungsordnung

Auszug aus der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 vom 7. Mai 2009 (StAnz Nr. 30 vom 17. August 2009, S. 1516), fachspezifischer Anhang Geschichte, A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen, 1. Fachspezifische Sprachkenntnisse (§ 2 Abs. 2) in der aktuellen Fassung:

"Vorausgesetzt werden gute englische Fremdsprachenkenntnisse, die im Rahmen einer englischen Quellenlektüreübung überprüft werden. Die Kenntnis einer weiteren modernen Sprache (romanische, slawische, baltische, finno-ugrische Sprachen, Arabisch und Neugriechisch) wird im Rahmen einer zentralen Sprachklausur überprüft, die bis zur Anmeldung des Aufbaumoduls (Modul 08) erfolgreich absolviert sein muss. Ersatzweise können auch Latein (Latinum) oder Altgriechisch (Graecum) für eine moderne Fremdsprache in den Studiengang Geschichte eingebracht werden."

Grafik

Bitte beachten Sie:

  • Wenn Sie nach dem B.A. Geschichte an eine andere Universität wechseln wollen, ist nur der linke Teil der Grafik für Sie relevant.
  • Im Beifach handelt es sich seit dem WS 2014/15 nur noch um eine dringende, wenngleich ernst gemeinte und begründete Empfehlung.

Nachweis der Sprachkenntnisse

Die englischen Sprachkenntnisse werden im Rahmen einer englischen Quellenlektüreübung im Einführungsmodul überprüft. Im Kontext der ersten Prüfungsordnung von 2008/09 handelt es sich um eine Modulteilprüfung, so dass Sie diese Klausur im Rahmen der gleichen Übung nur zwei Mal wiederholen können. Ab der Prüfungsordnung von 2011 - und auch in der nun neuen Prüfungsordnung von 2014 - handelt es sich um eine Studienleistung, die häufiger wiederholt werden kann, jedoch nur einmal im Rahmen der gleichen Übung.

Zu den weiteren Sprachen müssen wir nach Prüfungsordnungen differenzieren:

Prüfungsordnungen 2008 und 2011

Die Kenntnis einer weiteren – romanischen oder slawischen – Sprache wird im Rahmen einer Sprachklausur überprüft, die bis zum Beginn des 5. Semesters (Prüfungsordnung: bis zum Ende des 3. Semesters; wir erwarten daher, dass Sie die Sprachklausur bis zum Ende des 3. Semesters zumindest ernsthaft versucht haben müssen) erfolgreich absolviert sein muss. Sprachklausuren werden i.d.R. in der Einführungswoche des neuen Semesters und am Ende der Vorlesungszeit angeboten und sind beliebig oft wiederholbar. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig im Sekretariat der Geschäftsführung. Sie finden dort am Informationsbrett auch jeweils die nächste Sprachklausur angekündigt. Tragen Sie sich dort bitte ggf. in die Listen ein, vor allem, wenn Sie in einer anderen modernen Fremdsprache als Französisch geprüft werden wollen; geben Sie in diesem Fall bitte auch die Sprache an, für die wir eine Klausur stellen sollen. (Wir können nicht dafür garantieren, dass das in jedem Falle kurzfristig möglich ist!)

Ersatzweise kann auch Latein (Latinum) für die romanische oder slawische Fremdsprache in das Geschichtsstudium eingebracht werden; in dem Fall muss der Erwerb der modernen romanischen oder slawischen Fremdsprache (einschließlich des Nachweises im Rahmen einer Klausur) jedoch bis zum Beginn des Masterstudiums nachgeholt werden. Für das Latinum wird keine eigene Sprachklausur angeboten; Sie können Ihr andernorts erworbenes Latinumszeugnis direkt im Prüfungsamt Geschichte vorlegen.

Prüfungsordnung 2014

Die Kenntnis einer weiteren modernen Sprache (romanische, slawische, baltische, finno-ugrische Sprachen, Arabisch und Neugriechisch) wird im Rahmen einer zentralen Sprachklausur überprüft, die bis zur Anmeldung des Aufbaumoduls (Modul 08) erfolgreich absolviert sein muss.

Ersatzweise können auch Latein (Latinum) oder Altgriechisch (Graecum) für eine moderne Fremdsprache in den Studiengang Geschichte eingebracht werden; in dem Fall muss der Erwerb der modernen Fremdsprache (einschließlich des Nachweises im Rahmen einer Klausur) jedoch ggf. bis zum Beginn des Masterstudiums (sofern Sie in Mainz den M.A. Geschichte studieren möchten) nachgeholt werden. Für das Latinum und das Graecum wird keine eigene Sprachklausur angeboten; Sie können Ihr an der JGU Mainz oder andernorts erworbenes Latinumszeugnis direkt im Prüfungsamt Geschichte vorlegen.

Sprachanforderungen für den M.A.

Vorausgesetzt wird Latein (Latinum oder staatliche Ergänzungsprüfung); das ist auch Voraussetzung für eine Einschreibung in den M.A. Geschichte. Ebenso vorausgesetzt werden Englisch sowie eine romanische oder slawische Fremdsprache. Sofern noch nicht im Rahmen des Bachelorstudiums geschehen, werden die modernen Fremdsprachenkenntnisse mit einer Sprachklausur, die bis zur Anmeldung für ein Aufbaumodul bestanden sein muss, überprüft. Der Erwerb eines Diploma Supplement mit einem besonderen Schwerpunkt setzt ggf. besondere Sprachenkenntnisse voraus.

Je früher Sie sich klar werden, ob Sie überhaupt eine Spezialisierung im M.A. anstreben und welche dies sein soll, umso besser können Sie schon Ihr B.A.-Studium daran orientieren und entsprechend sowohl die einschlägigen Module und Lehrveranstaltungen wählen als auch die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse vorbereiten.