Änderungen

Neuregelung der Studienanforderungen für Magister und Lehramt

Am 8.7.2008 hat das Leitungskollegium folgende Änderungen betreffend der Studienanforderungen für Magister und Lehramt beschlossen:

In den MA Studiengängen Anglistik und Amerikanistik ist es ab sofort nicht mehr notwendig, in einem der beiden geforderten anglistischen, bzw. amerikanistischen Proseminare und Seminare eine Hausarbeit mit sprachwissenschaftlichem Thema zu schreiben.

Für das Lehramt gilt: Wer das Grundstudium mit Ende des Sommersemesters 2008 abgeschlossen hat, kann eine Hausarbeit mit sprachwissenschaftlichem Thema in einem anglistischen oder amerikanistischen Seminar schreiben.

Die Quotierung der Prüfungsgebiete im Staatsexamen gemäss dem bisherigen Modus gilt weiterhin für alle Studierenden, die das Grundstudium mit Ende des Sommersemesters 2008 abgeschlossen haben. Diese Übergangsregelung hat somit 2 Jahre Bestand. Für Studierende, die sich noch im Grundstudium befinden, gilt die neue Regelung gemäss Prüfungsordnung.

In allen Übersetzungs- und Essay-Kursen werden 3 Klausuren angeboten. Die erste und die dritte Klausur sind für alle Teilnehmer/innen verpflichtend. Die zweite Klausur ist optional. Die für die Zwischenprüfung relevante Klausur ist die dritte Klausur in den entsprechenden Übungen des Grundstudiums. Die Anmeldung zur Zwischenprüfung kann nach der bestandenen ersten oder zweiten Klausur erfolgen.